Limit 40 Millionen: Aktien ab 2026 ohne Obergrenze, Krypto nicht

Investoren und Firmeninhaber haben in den letzten zwei Jahren eine gesetzgeberische Achterbahn erlebt. Zuerst kam ab 2025 eine Obergrenze von 40 000 000 Kč für befreite Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren und Anteilen hinzu, im Februar 2025 wurden in dasselbe Limit auch Kryptowerte einbezogen, und ab dem 1. Januar 2026 entfällt das Limit für Wertpapiere und Anteile wieder. Für Kryptowerte bleibt es aber bestehen. Das Ergebnis: Für das Jahr 2025 und für das Jahr 2026 gelten unterschiedliche Regeln, und dabei macht man leicht einen Fehler. Vergleichen wir sie.
Wie das Limit von 40 Millionen Kč entstand und was es 2025 bedeutete
Die Haltefrist kennen Sie: Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren sind nach 3 Jahren Haltedauer von der Einkommensteuer befreit (bei Anteilen an einer s.r.o. nach 5 Jahren). Ab dem 1. Januar 2025 kam zur Haltefrist aber in § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes eine Wertobergrenze hinzu: Befreit konnten solche Einkünfte nur bis zu einer Summe von 40 000 000 Kč pro Besteuerungszeitraum sein. Was über dem Limit lag, unterlag anteilig der Steuer als sonstige Einkünfte nach § 10, wobei die zugehörigen Ausgaben im selben Verhältnis gekürzt wurden.
Ab dem 15. Februar 2025 galt zudem die durch das Gesetz Nr. 32/2025 Slg. durchgeführte Novelle, die eine Befreiung auch für Kryptowerte einführte: Haltefrist von 3 Jahren und Befreiung von Kleinverkäufen bis zu einer Summe von 100 000 Kč Einkünften jährlich. Die befreiten Einkünfte aus Kryptowerten zählen dabei in dasselbe Limit von 40 Millionen Kč. Die Finanzverwaltung erinnert in der Pressemitteilung zur Erklärung für 2025 ausdrücklich daran, dass ab dem 14. Februar 2025 in das Limit für Wertpapiere und Anteile auch Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowerten einbezogen werden.
Jahr 2025: ein gemeinsames Limit
In der Steuererklärung für 2025 zählen in die Summe von 40 000 000 Kč gemeinsam die befreiten Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren, Anteilen an Handelsgesellschaften und Kryptowerten. Maßgeblich ist das Verkaufsdatum, nicht das Datum, an dem das Geld auf dem Konto eintraf. Wenn Sie 2025 eine Firma und dazu einen Teil des Krypto-Portfolios verkauft haben, wird die Summe addiert.
Was sich ab dem 1. Januar 2026 ändert
Die durch das Gesetz Nr. 360/2025 Slg. durchgeführte Novelle schafft das Limit von 40 Millionen Kč für Wertpapiere und Anteile an Handelsgesellschaften ab. Ab dem 1. Januar 2026 getätigte Verkäufe sind also bei Erfüllung der Haltefrist unabhängig von der Höhe des Einkommens befreit, so wie es bis Ende 2024 der Fall war. Grund für die Abschaffung waren praktische Probleme bei der Anwendung des Limits, beschrieben etwa vom Portal POHODA.
Bei Kryptowerten bleibt das Limit von 40 Millionen Kč jedoch bestehen. Ab 2026 bezieht es sich also nur noch auf die Summe der Einkünfte aus der entgeltlichen Übertragung von Kryptowerten. Wer ein größeres Krypto-Portfolio hält, muss weiterhin mit dem Limit rechnen.
📊Befreiung von Einkünften: Jahr 2025 vs. 2026
Was passiert, wenn Sie das Limit überschreiten
Eine Überschreitung des Limits bedeutet nicht, dass alles besteuert wird. Die Befreiung wird auf den Teil der Einkünfte bis 40 Millionen Kč angewendet und besteuert wird nur der anteilige Teil über dem Limit. Im selben Verhältnis können Sie Ausgaben (den Anschaffungspreis) geltend machen.
Beispiel: Verkauf von Kryptowerten für 50 Millionen Kč im Jahr 2026
| Position | Betrag |
|---|---|
| Einkünfte aus dem Verkauf von über 3 Jahre gehaltenem Krypto | 50 000 000 Kč |
| Befreiter Teil (Limit) | 40 000 000 Kč |
| Steuerpflichtiger Teil der Einkünfte (20 %) | 10 000 000 Kč |
| Anschaffungspreis insgesamt | 15 000 000 Kč |
| Geltend zu machende Ausgaben (20 % des Anschaffungspreises) | 3 000 000 Kč |
| Teilbemessungsgrundlage nach § 10 | 7 000 000 Kč |
Vom steuerpflichtigen Teil wird die Steuer von 15 % gezahlt, beziehungsweise 23 % vom Teil der Bemessungsgrundlage, der das 36-Fache des Durchschnittslohns übersteigt. Über dem Limit wird also auch bei langfristig gehaltenem Krypto der anteilige Teil des Gewinns besteuert.
Achtung auf die Anzeige befreiter Einkünfte über 5 Millionen Kč
Befreite Einkünfte werden in der Steuererklärung nicht angegeben. Übersteigt aber ein einzelner befreiter Einkunftsbetrag 5 000 000 Kč, sind Sie nach § 38v des Einkommensteuergesetzes verpflichtet, dem Steuerverwalter eine Anzeige über befreite Einkünfte einzureichen, und zwar innerhalb der Frist für die Abgabe der Steuererklärung. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld von bis zu 15 % der nicht angezeigten Einkünfte. Diese Pflicht betrifft auch den Verkauf von Aktien, eines Firmenanteils oder von Kryptowerten, bei denen Sie die Haltefrist erfüllt haben.
Wann Handel Unternehmertum ist und nicht Vermögensverwaltung
Alles oben Beschriebene gilt für die Verwaltung des eigenen Vermögens, also für Einkünfte nach § 8 und § 10. Wenn Sie aber fortgesetzt, in großem Umfang und mit Gewinnerzielungsabsicht handeln (Daytrading, automatisierte Strategien, Dienstleistungen für Dritte), kann das Finanzamt die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit nach § 7 einstufen. Dann wird die Befreiung durch die Haltefrist überhaupt nicht angewendet und aus den Einkünften werden auch Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt. Ausführlicher haben wir das Thema in den Artikeln über die Besteuerung von Kryptowährungen und über Investitionen von Selbstständigen in ETF und Aktien behandelt.
📋Praktische Schritte für die Erklärung für das Jahr 2025
Fazit
Das Jahr 2025 ist aus Sicht der Befreiung von Investitionseinkünften außergewöhnlich: der einzige Besteuerungszeitraum, in dem Wertpapiere, Anteile und Kryptowerte in ein gemeinsames Limit von 40 Millionen Kč zählen. Ab 2026 teilt sich die Situation: Aktien und Anteile sind bei Erfüllung der Haltefrist ohne Obergrenze befreit, Kryptowerte haben ein eigenes Limit von 40 Millionen Kč. Wer größeres Vermögen verkauft, sollte den Zeitpunkt der Transaktion durchdenken und die Anzeigepflicht bei Einkünften über 5 Millionen Kč nicht vergessen.
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