Elektroauto im Unternehmen 2026: Abschreibung, Limit 2 Mio., Mehrwertsteuer

Das Elektroauto wird im tschechischen Unternehmertum immer weniger zur Seltenheit. Die steuerlichen Regeln kommen ihm dabei stärker entgegen als einem klassischen Auto mit Verbrennungsmotor: Ein zwischen 2024 und 2028 angeschafftes emissionsfreies Fahrzeug können Sie steuerlich in nur zwei Jahren statt der üblichen fünf Jahre abschreiben. Auf der anderen Seite stehen zwei Deckel, die für alle Personenkraftwagen unabhängig vom Antrieb gelten: das Anschaffungswertlimit von 2 Millionen Kč für die steuerliche Abschreibung und der Vorsteuerdeckel von 420 000 Kč.
In diesem Artikel gehen wir durch, wie die außerordentliche Abschreibung emissionsfreier Fahrzeuge funktioniert, wie die Abschreibung bei einem Auto über 2 Millionen Kč berechnet wird, was das Mehrwertsteuerlimit in der Praxis bedeutet und wie die private Nutzung geregelt wird. Wir stützen uns auf das Gesetz Nr. 586/1992 Slg. über die Einkommensteuer (EStG), das Mehrwertsteuergesetz in der Fassung des Konsolidierungspakets Nr. 349/2023 Slg. sowie auf Auslegungen der Finanzverwaltung, auf die wir im Text verweisen.
Was ist ein emissionsfreies Fahrzeug laut Gesetz
Die Definition enthält § 21b Abs. 7 EStG. Laut Information der Finanzverwaltung ist ein emissionsfreies Fahrzeug ein Straßenkraftfahrzeug, das ausschließlich elektrische Energie oder Wasserstoff als Kraftstoff nutzt, beziehungsweise ein anderes Fahrzeug, dessen Betrieb keinerlei CO2-Emissionen verursacht. Typischerweise also ein reines Elektroauto oder ein Wasserstoffauto.
Daneben kennt das Gesetz das emissionsarme Fahrzeug (§ 21b Abs. 6 EStG): ein Fahrzeug der Kategorie M1, M2 oder N1 mit CO2-Emissionen bis 50 g/km, das nicht emissionsfrei ist. Hierunter fällt die Mehrheit der Plug-in-Hybride. Die Unterscheidung ist wichtig: Die außerordentliche Abschreibung über 24 Monate gilt nur für emissionsfreie Fahrzeuge, ein Plug-in-Hybrid wird regulär über 5 Jahre abgeschrieben.
Außerordentliche Abschreibung: Elektroauto in 24 Monaten abgeschrieben
Gemäß § 30a EStG kann ein Steuerpflichtiger, der erster Abschreibender eines zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2028 angeschafften emissionsfreien Fahrzeugs ist, 100 % des Anschaffungswerts ohne Unterbrechung in 24 Monaten abschreiben:
Verlauf der außerordentlichen Abschreibung eines emissionsfreien Fahrzeugs
| Zeitraum | Abschreibung |
|---|---|
| Erste 12 Monate | gleichmäßig 60 % des Anschaffungswerts |
| Weitere 12 Monate | gleichmäßig 40 % des Anschaffungswerts |
| Insgesamt | 100 % in 24 Monaten |
Die Abschreibung wird monatsgenau festgelegt, beginnend mit dem Monat, der auf den Tag folgt, an dem die Voraussetzungen für die Abschreibung erfüllt wurden. Die Abschreibung kann nicht unterbrochen werden.
Vergleichen Sie das mit einem klassischen Auto: Dieses gehört zur 2. Abschreibungsgruppe mit einer Abschreibungsdauer von 5 Jahren. Beim Elektroauto erhalten Sie also die gleiche Steuerersparnis bei den Ausgaben etwa doppelt so schnell, was sich besonders in Jahren mit hoher Steuerbemessungsgrundlage auszahlt.
Beispiel: Ein Einzelunternehmer kauft im August 2026 ein Elektroauto für 1 200 000 Kč und nimmt es ins Betriebsvermögen auf. Ab September 2026 setzt er monatlich 60 000 Kč an (60 % von 1,2 Mio. geteilt durch 12), ab September 2027 dann 40 000 Kč monatlich. Für 2026 schreibt er 240 000 Kč ab, für 2027 insgesamt 640 000 Kč und den Rest im Jahr 2028.
Worauf Sie achten sollten
- Die außerordentliche Abschreibung kann nur der erste Abschreibende in Anspruch nehmen. Für ein gebrauchtes Elektroauto vom Gebrauchtwagenmarkt gilt sie nicht, dieses wird regulär über 5 Jahre abgeschrieben.
- Die außerordentliche Abschreibung ist eine Wahl, keine Pflicht. Wenn Sie in den nächsten zwei Jahren eine niedrige Steuerbemessungsgrundlage erwarten (etwa wegen Steuervergünstigungen oder geringer Einkünfte), kann die gleichmäßige Abschreibung über 5 Jahre vorteilhafter sein.
- Bei einer gekürzten Pauschale für Verkehrsaufwendungen oder privater Nutzung des Fahrzeugs wird die Abschreibung anteilig gekürzt, genau wie bei einem gewöhnlichen Auto.
Anschaffungswertlimit 2 Millionen Kč bei Fahrzeugen der Kategorie M1
Seit 2024 gilt gemäß § 30e EStG ein Limit für die steuerliche Abschreibung von Personenkraftwagen der Kategorie M1: Als steuerliche Ausgabe kann die Abschreibung höchstens von einem Anschaffungswert von 2 000 000 Kč geltend gemacht werden. Das Limit bestätigt auch die Information der Generaldirektion der Finanzverwaltung zu steuerlichen Aspekten der Fahrzeuganschaffung sowie Zusammenfassungen in Fachquellen, etwa auf dem Portál POHODA.
So funktioniert es: Bei einem Auto, das teurer als 2 Millionen Kč ist, wird die Abschreibung nur anteilig geltend gemacht, im Verhältnis von 2 000 000 Kč zum tatsächlichen Anschaffungswert.
Beispiel: Elektroauto für 2 500 000 Kč. Das Verhältnis beträgt 2 000 000 / 2 500 000 = 0,8. Von jeder berechneten Abschreibung setzen Sie also nur 80 % als steuerliche Ausgabe an. In Kombination mit der außerordentlichen Abschreibung schreiben Sie so über 24 Monate steuerlich maximal 2 Millionen Kč ab, die restlichen 500 000 Kč gelangen nie in die Ausgaben.
Das Limit gilt nicht für Rettungs- und Bestattungsfahrzeuge sowie für Fahrzeuge, die im Rahmen einer Konzession für den Straßenverkehr betrieben werden (typischerweise Taxidienste mit entsprechender Konzession). Es gilt auch nicht für Lieferwagen der Kategorie N1.
Mehrwertsteuer: Vorsteuerabzug höchstens 420 000 Kč
Den zweiten Deckel führte das Konsolidierungspaket ins Mehrwertsteuergesetz ein. Bei einem sogenannten ausgewählten Personenkraftwagen (Kategorie M1), der langfristiges Vermögen des Steuerpflichtigen ist, gilt als Vorsteuer höchstens 420 000 Kč. Das entspricht der Mehrwertsteuer aus einem Preis von 2 Millionen Kč ohne Steuer. Eine ausführliche Auslegung mit Beispielen veröffentlichte die Generaldirektion der Finanzverwaltung in der Information zur Anwendung der Mehrwertsteuer bei einem ausgewählten Personenkraftwagen ab 1. 1. 2024.
Wichtige Details:
- Der Deckel von 420 000 Kč gilt insgesamt für den Erwerb des Fahrzeugs und alle nachfolgenden technischen Verbesserungen.
- Er gilt für Mehrwertsteuerpflichtige unabhängig vom Antrieb, ein Elektroauto wird nicht begünstigt.
- Wenn Sie das Fahrzeug auch privat nutzen, kürzen Sie den Vorsteuerabzug zusätzlich im Verhältnis der unternehmerischen Nutzung, genau wie bei anderem Vermögen.
Beispiel: Ein Mehrwertsteuerpflichtiger kauft ein Elektroauto für 3 000 000 Kč + 630 000 Kč Mehrwertsteuer. Er macht den Vorsteuerabzug in Höhe von höchstens 420 000 Kč geltend, die restlichen 210 000 Kč Mehrwertsteuer gehen in den Anschaffungspreis des Fahrzeugs ein. Dieser stößt dann für die steuerliche Abschreibung ohnehin auf das Limit von 2 Millionen Kč gemäß § 30e EStG.
Private Nutzung: Einzelunternehmer vs. Arbeitnehmer
Einzelunternehmer regeln die private Nutzung durch Kürzung der Ausgaben. Wenn Sie das Elektroauto im Betriebsvermögen auch privat nutzen, kürzen Sie die Abschreibung und die Betriebsausgaben im Verhältnis der unternehmerischen und privaten Kilometer laut Fahrtenbuch. Alternativ können Sie bei einem Fahrzeug die gekürzte Verkehrspauschale von 4 000 Kč monatlich nutzen, die wir ausführlich im Artikel über die Verkehrspauschale behandelt haben.
Arbeitnehmer mit einem Firmenwagen, den sie auch privat nutzen, versteuern einen Sachbezug gemäß § 6 Abs. 6 EStG. Und hier ist das Elektroauto deutlich begünstigt. Laut Auslegung der Finanzverwaltung beträgt der monatliche Sachbezug:
📊Versteuerung des Firmenwagens beim Arbeitnehmer (monatlich)
Mindestens werden jedoch immer 1 000 Kč monatlich versteuert. Bei einem Elektroauto für 1 200 000 Kč versteuert der Arbeitnehmer also nur 3 000 Kč monatlich, bei einem vergleichbaren Benzinfahrzeug wären es 12 000 Kč. Für eine s.r.o. mit einem Geschäftsführer im Arbeitsverhältnis ist das eines der stärksten Argumente für ein Elektro-Dienstfahrzeug.
Wann sich das Elektroauto steuerlich lohnt
📋Was Sie vor dem Kauf durchrechnen sollten
- Anschaffungswert vs. Limit 2 Millionen. Bis 2 Millionen Kč schreiben Sie alles ab, darüber schreiben Sie nur einen anteiligen Teil ab. Bei teureren Fahrzeugen müssen Sie mit einem dauerhaft nicht anerkennbaren Anteil des Preises rechnen.
- Steuerbemessungsgrundlage in den nächsten 2 Jahren. Die außerordentliche Abschreibung ist sinnvoll, wenn Sie etwas zu reduzieren haben. Bei niedriger Steuerbemessungsgrundlage wählen Sie lieber die gleichmäßige Abschreibung über 5 Jahre.
- Neu oder gebraucht. Die außerordentliche Abschreibung gilt nur für den ersten Abschreibenden. Ein Gebrauchtwagen wird über 5 Jahre abgeschrieben.
- Mehrwertsteuerpflichtiger. Über einen Preis von 2 Millionen Kč ohne Mehrwertsteuer wächst der Vorsteuerabzug nicht mehr, der Deckel liegt bei 420 000 Kč.
- Private Nutzung. Entscheiden Sie sich zwischen Fahrtenbuch mit Ausgabenkürzung und gekürzter Verkehrspauschale von 4 000 Kč monatlich. Bei einem Fahrzeug können die Methoden in einem Jahr nicht kombiniert werden.
- Pauschale Ausgaben in Prozent. Wenn Sie Ausgaben von 60 % oder 80 % der Einnahmen geltend machen, können Sie weder Abschreibung noch Betriebsausgaben für das Auto zusätzlich ansetzen, sie sind bereits in der Pauschale enthalten.
Fazit
Das Steuerregime für Elektroautos im Jahr 2026 ist das vorteilhafteste, das für Firmenwagen in Tschechien je gegolten hat: Abschreibung in 24 Monaten und ein Viertel des Sachbezugs bei Arbeitnehmern. Das Zeitfenster für die außerordentliche Abschreibung ist jedoch zeitlich begrenzt auf Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2028 angeschafft werden, und bei teureren Fahrzeugen müssen Sie mit den Limits von 2 Millionen Kč für die Abschreibung und 420 000 Kč für den Vorsteuerabzug rechnen. Rechnen Sie deshalb vor dem Kauf die konkreten Zahlen für Ihre Situation durch, der Unterschied zwischen den Varianten kann mehrere Hunderttausend Kronen ausmachen.
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