DIP und Rentensparen: Wie Selbstständige bis zu 48 000 Kč absetzen

Die meisten Steuerparameter für das Jahr 2026 können Sie nicht mehr beeinflussen: Sätze, Ermäßigungen und Ausgabenpauschalen stehen fest. Die Altersvorsorge ist die Ausnahme. Wie viel Sie dieses Jahr in das Rentensparen (penzijko), in ein langfristiges Investitionsprodukt (DIP) oder in eine Lebensversicherung einzahlen, so viel setzen Sie (bis zum Limit) in der 2027 eingereichten Steuererklärung von der Bemessungsgrundlage ab. Und weil das Limit pro Kalenderjahr berechnet wird, entscheidet sich das gerade jetzt, in der zweiten Hälfte des Jahres 2026.
In diesem Artikel gehen wir durch, wie der gemeinsame Abzug von 48 000 Kč funktioniert, worin sich die einzelnen Produkte unterscheiden und welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, damit Sie den Steuervorteil nicht rückwirkend zurückzahlen müssen.
Ein gemeinsames Limit von 48 000 Kč jährlich
Seit 2024 gilt eine einheitliche Regelung der steuerlichen Förderung der sogenannten Altersvorsorgeprodukte. Von der Bemessungsgrundlage können Sie bis zu 48 000 Kč jährlich abziehen, und zwar für alle geförderten Produkte zusammen, wie das Finanzministerium bestätigt. Es sind also nicht 48 000 Kč für das Rentensparen plus 48 000 Kč für das DIP, das Limit ist gemeinsam.
In das Limit zählen Beiträge auf:
- die Rentenzusatzversicherung und das ergänzende Rentensparen (penzijko),
- das langfristige Investitionsprodukt (DIP),
- die private Lebensversicherung,
- die Pflegeversicherung.
Es liegt an Ihnen, wie Sie das Limit zwischen den Produkten aufteilen. Sie können die vollen 48 000 Kč in einem Produkt ansparen oder den Betrag beliebig verteilen, zum Beispiel je zur Hälfte auf Rentensparen und DIP. Details zur Aufteilung des Abzugs zwischen den Produkten beschreibt die Finanzverwaltung in den Fragen und Antworten zur Einkommensteuer.
Wie viel der Abzug real spart
Der Abzug senkt die Bemessungsgrundlage, nicht die Steuer selbst. Bei einem Satz von 15 % spart die volle Ausschöpfung des Limits von 48 000 Kč bei der Einkommensteuer 7 200 Kč jährlich. Fällt ein Teil Ihrer Bemessungsgrundlage in den Satz von 23 %, beträgt die Ersparnis bis zu 11 040 Kč.
Rentensparen: Es zählt nur der Teil über 1 700 Kč monatlich
Bei der Rentenzusatzversicherung und dem ergänzenden Rentensparen gibt es einen wichtigen Haken. In den Abzug zählt nicht Ihr gesamter Beitrag, sondern nur der Teil der monatlichen Einlage, der den Betrag übersteigt, zu dem der maximale staatliche Zuschuss gehört, also der Teil über 1 700 Kč monatlich. Diese Regel führt die Finanzverwaltung an.
Praktisch bedeutet das:
- Sie zahlen 1 700 Kč monatlich ein: Sie schöpfen den maximalen staatlichen Zuschuss aus, der Steuerabzug ist aber null.
- Sie zahlen 3 000 Kč monatlich ein: In den Abzug gehen 1 300 Kč monatlich, also 15 600 Kč jährlich.
- Für die volle Ausschöpfung des Limits von 48 000 Kč allein über das Rentensparen müssten Sie 5 700 Kč monatlich einzahlen.
Beim DIP und bei der Lebensversicherung zählen die Beiträge dagegen ab der ersten Krone in das Limit. Deshalb lohnt sich für Selbstständige, die das Limit wirklich ausschöpfen wollen, oft eine Kombination: Rentensparen bis zur Höhe des maximalen staatlichen Zuschusses und der Rest ins DIP.
DIP: Was das ist und wer es anbietet
Das langfristige Investitionsprodukt ist kein konkretes Konto, sondern eine rechtliche Hülle für Investitions- oder Sparprodukte zur Absicherung im Alter. Laut Finanzministerium können es Banken, Spar- und Kreditgenossenschaften, Wertpapierhändler, Investmentgesellschaften und selbstverwaltete Investmentfonds anbieten. Der Anbieter muss in der von der Tschechischen Nationalbank geführten Liste eingetragen sein, was Sie vor Vertragsunterzeichnung prüfen sollten.
Innerhalb des DIP können Sie beispielsweise Aktien, Anleihen, Investmentfonds oder Geld auf einem Sparkonto halten. Gegenüber dem Rentensparen haben Sie mehr Kontrolle darüber, worin Sie investieren, und meist niedrigere Gebühren, dafür erhalten Sie keinen staatlichen Zuschuss. Die steuerliche Förderung beim DIP gilt für ab 2024 abgeschlossene Verträge.
Bedingungen: 120 Monate und 60 Jahre Lebensalter
Die steuerliche Förderung ist an zwei Bedingungen gebunden, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:
- Auszahlung der Mittel frühestens nach 10 Jahren (120 Monaten) ab Entstehung des Produkts,
- und zugleich frühestens mit 60 Jahren.
Wenn Sie das Produkt früher kündigen oder daraus entnehmen, verlieren Sie den Steuervorteil und müssen die geltend gemachten Abzüge nachversteuern, und zwar bis zu 10 Jahre rückwirkend, wie das Finanzministerium warnt. Die Nachversteuerung erfolgt über die Steuererklärung als sonstige Einkünfte.
Bevor Sie Geld überweisen
Zahlen Sie in Altersvorsorgeprodukte nur Geld ein, das Sie wirklich nicht vor dem 60. Lebensjahr brauchen werden. Eine vorzeitige Entnahme bedeutet die Rückzahlung des Steuervorteils für bis zu 10 Jahre rückwirkend. Für die kurzfristige Reserve eines Selbstständigen (Einnahmeausfall, Beitragsvorauszahlungen) eignen sich diese Produkte nicht.
Wer den Abzug nicht nutzen kann
Der Abzug für die Altersvorsorge ist ein nicht steuerpflichtiger Teil der Bemessungsgrundlage. Das hat zwei praktische Folgen:
- Selbstständige in der Pauschalregelung können den Abzug nicht geltend machen. Die Pauschalsteuer berücksichtigt weder Abzüge noch Ermäßigungen, eine Steuererklärung wird nicht eingereicht. Für das Alter sparen können Sie selbstverständlich weiter, nur eben ohne Steuerabzug.
- Selbstständige mit null oder niedriger Bemessungsgrundlage nutzen den Abzug nicht voll aus. Nicht steuerpflichtige Teile können nicht in Folgejahre übertragen werden; was Sie dieses Jahr nicht geltend machen, verfällt.
Für Selbstständige dagegen, die eine Erklärung einreichen und 15 % oder 23 % Steuer zahlen, ist es eine der einfachsten legalen Möglichkeiten, die Steuer zu senken, denn das Geld bleibt Ihres, nur für das Alter zurückgelegt.
Worauf Sie bis Ende 2026 achten sollten
📋Checkliste bis Ende 2026
Beispiel: Grafikerin mit Einnahmen von 1 200 000 Kč
Die Grafikerin macht die Ausgabenpauschale von 60 % geltend, ihre Bemessungsgrundlage beträgt 480 000 Kč. In das Rentensparen zahlt sie 1 700 Kč monatlich ein (maximaler staatlicher Zuschuss, aber null Abzug) und hat 2026 ein DIP eröffnet, in das sie 3 000 Kč monatlich einzahlt.
- Abzug aus dem DIP: 12 × 3 000 = 36 000 Kč.
- Neue Bemessungsgrundlage: 480 000 − 36 000 = 444 000 Kč.
- Ersparnis bei 15 % Steuer: 5 400 Kč jährlich.
Wollte sie das gesamte Limit ausschöpfen, kann sie bis Ende Dezember eine Sondereinlage von 12 000 Kč leisten und die Ersparnis steigt auf 7 200 Kč.
Fazit
Der Abzug für Altersvorsorgeprodukte ist der seltene Fall, in dem Steueroptimierung schlicht bedeutet, für sich selbst zu sparen. Die entscheidenden Zahlen für 2026: gemeinsames Limit 48 000 Kč, beim Rentensparen zählt nur der Teil über 1 700 Kč monatlich, Auszahlung frühestens nach 120 Monaten und mit 60 Jahren, sonst Nachversteuerung für bis zu 10 Jahre rückwirkend. Wer eine Erklärung einreicht, sollte das Limit noch dieses Jahr prüfen, nach Silvester lässt sich nichts mehr nachholen.
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