Rechnungen nach Deutschland: E-Rechnung wird ab 2027 Standard

Deutschland ist für tschechische Unternehmer der wichtigste Exportmarkt. Und genau dort läuft eine der größten Veränderungen in der Rechnungsstellung der letzten Jahre: der schrittweise Übergang zur verpflichtenden strukturierten elektronischen Rechnung im B2B-Bereich. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen in der Lage sein, eine E-Rechnung zu empfangen, und ab dem 1. Januar 2027 gilt für einen großen Teil der deutschen Unternehmen zusätzlich die Pflicht, E-Rechnungen auch auszustellen. Bis zum Start der nächsten Phase bleibt ein halbes Jahr, und wer nach Deutschland fakturiert, sollte wissen, was ihn betrifft und was nicht.
Welche Fristen in Deutschland gelten
Das deutsche Mandat läuft in drei Phasen, die die offizielle Übersicht der Europäischen Kommission zur E-Rechnung in Deutschland zusammenfasst:
📋Phasen der deutschen E-Rechnungspflicht
In der Übergangszeit gibt es noch ein Ventil: Der Lieferant kann laut der Übersicht der Europäischen Kommission eine Papierrechnung oder eine EDI-Rechnung außerhalb der Norm EN 16931 ausstellen, wenn der Abnehmer zustimmt. In der Praxis werden große deutsche Abnehmer diese Zustimmung aber nicht erteilen, weil sie die strukturierten Daten für ihre eigene automatisierte Verarbeitung benötigen.
Was Deutschland als E-Rechnung anerkennt
Eine elektronische Rechnung im deutschen Verständnis ist kein PDF im E-Mail-Anhang. Anerkannte Formate sind XRechnung (reine XML-Datei, nationaler Standard), das hybride ZUGFeRD 2.1 (PDF mit eingebettetem XML, konform mit EN 16931) und Peppol BIS Billing 3.0. Der gemeinsame Nenner ist immer die europäische Norm EN 16931, also eine maschinenlesbare Datennachricht.
Betrifft die deutsche Pflicht den tschechischen Lieferanten?
Rechtlich gesehen ist das deutsche Mandat auf inländische B2B-Transaktionen ausgerichtet, also auf Leistungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen. Wenn Sie ein tschechischer Selbstständiger (OSVČ) oder eine s.r.o. ohne Betriebsstätte in Deutschland sind und einem deutschen Abnehmer grenzüberschreitend Rechnungen stellen, legt Ihnen das deutsche Gesetz die Pflicht zur Ausstellung einer XRechnung nicht direkt auf.
Praktisch ist das aber nur die halbe Antwort. Entscheiden wird nicht der Paragraf, sondern der Abnehmer:
- Deutsche Unternehmen bauen wegen ihrer eigenen Pflicht die gesamte Verarbeitung eingehender Rechnungen auf strukturierte Daten um. Eine Rechnung, die jemand manuell aus einem PDF abtippen muss, wird für sie eine teure Ausnahme sein.
- Größere Abnehmer nehmen schon heute in Verträge und Bestellbedingungen die Anforderung einer E-Rechnung in einem konkreten Format auf, typischerweise XRechnung oder ZUGFeRD, gegebenenfalls die Zustellung über das Peppol-Netzwerk.
- Wer keine strukturierte Rechnung liefern kann, riskiert längere Freigabeprozesse, spätere Zahlungen und im Extremfall auch, dass sich der Abnehmer einen Lieferanten sucht, mit dem weniger Arbeit anfällt.
Hinzu kommt die europäische Ebene. Die im März 2025 verabschiedete ViDA-Richtlinie führt laut Europäischer Kommission ab dem 1. Juli 2030 die verpflichtende strukturierte E-Rechnung und digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU ein. Diese wird dann direkt auch tschechische Mehrwertsteuerzahler treffen. Das deutsche Mandat ist also nur der Vorbote dessen, was in ein paar Jahren für jede Rechnung in die EU gelten wird. Ausführlicher haben wir über ViDA und das Peppol-Netzwerk im Artikel Peppol a e-fakturace: co čeká české podnikatele geschrieben.
Wie sich die deutschen Formate unterscheiden
📊In Deutschland anerkannte E-Rechnungsformate
Für den tschechischen Lieferanten ergibt sich daraus eine einfache Empfehlung: Fragen Sie Ihren Abnehmer, welches Format und welchen Zustellkanal er bevorzugt. Die Antwort wird je nach Größe des Unternehmens und dessen System unterschiedlich ausfallen. Das hybride ZUGFeRD ist meist der gangbarste erste Schritt, weil es nach außen wie ein gewöhnliches PDF wirkt.
Worauf Sie als tschechischer Lieferant schon dieses Jahr achten sollten
📋Vorbereitung auf die Rechnungsstellung nach Deutschland ab dem 1. 1. 2027
Achtung auf die Zusammenfassende Meldung
Die Rechnungsstellung nach Deutschland hat auch eine tschechische Steuerebene, die schon heute gilt: Die Lieferung von Waren und Dienstleistungen an in einem anderen Mitgliedstaat zur Mehrwertsteuer registrierte Personen wird in der Zusammenfassenden Meldung (souhrnné hlášení) nach § 102 des Mehrwertsteuergesetzes ausgewiesen. Der Übergang zur E-Rechnung ändert daran nichts, er erhöht nur die Anforderungen daran, dass die Daten in den Rechnungen und in den Meldungen auf die Krone genau übereinstimmen.
Fazit
Die deutsche E-Rechnungspflicht erreicht tschechische Lieferanten nicht über das Gesetz, sondern über die Aufträge. Ab Januar 2027 werden große deutsche Abnehmer ausschließlich strukturiert fakturieren und dieselbe Disziplin nach und nach auch von ihren Lieferanten verlangen, ab 2028 dann der gesamte deutsche Markt. Wer seine Rechnungen und Belege schon heute in digitaler, strukturierter Form hat, erledigt den Übergang zu XRechnung, ZUGFeRD oder Peppol als technisches Detail. Wer auf Papier und manuellem Abtippen steht, sollte jetzt anfangen, solange noch Zeit für eine ruhige Umstellung bleibt.
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