Rechnung in Fremdwährung 2026: wie man den Kurs korrekt umrechnet

Stellen Sie einem ausländischen Kunden eine Rechnung in Euro oder Dollar aus und wissen nicht, welchen Kurs Sie auf der Rechnung verwenden sollen? Sie sind nicht allein. Die Umrechnung von Fremdwährung hat in Tschechien zwei Ebenen, die oft verwechselt werden: eine für die Einkommensteuer und eine für die Mehrwertsteuer. Und jede folgt einer anderen Regel. Dieser Leitfaden zeigt, wann der Tageskurs der ČNB und wann der einheitliche Jahreskurs verwendet wird, wie die Mehrwertsteuer nach dem Leistungsdatum umgerechnet wird und was auf einer Rechnung in Fremdwährung stehen muss.
TL;DR: das Wichtigste in fünf Punkten
- Einkommensteuer (OSVČ ohne Buchhaltung): wählen Sie entweder den Tageskurs der ČNB oder den einheitlichen Jahreskurs. Das ganze Jahr mit einer Methode, kombinieren geht nicht.
- Mehrwertsteuer (Steuerpflichtiger): immer der ČNB-Kurs, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht gilt, also zum DUZP. Die Wahl des einheitlichen Kurses gilt bei der Mehrwertsteuer nicht.
- Einheitlicher Kurs für das Jahr 2025: 24,66 Kč/EUR und 21,84 Kč/USD (Weisung GFŘ-D-75).
- Auf der Rechnung des Mehrwertsteuerpflichtigen: der Steuerbetrag muss in Kronen angegeben sein, auch wenn der Gesamtbetrag in Fremdwährung ist.
- Wochenende oder Feiertag: es wird der letzte ČNB-Kurs vor diesem Tag verwendet.
Zwei Ebenen der Umrechnung: warum es bei der Rechnung um zwei verschiedene Kurse geht
Die Grundursache für Missverständnisse ist, dass die Umrechnung von Fremdwährung durch zwei unterschiedliche Gesetze geregelt wird und jedes eine andere Logik hat.
Für die Einkommensteuer gilt das Gesetz Nr. 586/1992 Sb. über die Einkommensteuer. Dieses gibt natürlichen Personen, die keine Buchhaltung führen, Freiheit: Die Umrechnung ist erst eine Angelegenheit der Steuererklärung für das ganze Jahr.
Für die Mehrwertsteuer gilt das Gesetz Nr. 235/2004 Sb. über die Mehrwertsteuer. Dieses ist strenger und bindet die Umrechnung an einen konkreten Tag, an dem die Steuerpflicht entstand.
Wichtige Unterscheidung
Der Kurs für die Mehrwertsteuer und der Kurs für die Einkommensteuer müssen nicht übereinstimmen und unterscheiden sich in der Praxis oft. Die Mehrwertsteuer rechnen Sie mit dem Tageskurs der ČNB zum Leistungsdatum gleich bei Ausstellung der Rechnung um. Die Einkommensteuer regeln Sie erst am Jahresende, wobei Sie auch den einheitlichen Kurs wählen können.
Welchen Kurs für die Einkommensteuer verwenden (OSVČ ohne Buchhaltung)
Führen Sie als OSVČ eine Steueraufzeichnung oder machen Ausgaben pauschal geltend (führen also keine doppelte Buchhaltung), haben Sie gemäß § 38 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten. Wie auch die Finanzverwaltung sowie die Methodik zu den einheitlichen Kursen bestätigen, sind beide Methoden legal, können in einem Jahr aber nicht gemischt werden.
📊Tageskurs der ČNB vs. einheitlicher Kurs für die Einkommensteuer
| Kriterium | Tageskurs der ČNB | Einheitlicher Kurs |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 38 des Einkommensteuergesetzes | § 38 Abs. 1, Weisung der GFŘ für das jeweilige Jahr |
| Wann festgestellt | Zum Tag jeder Einnahme/Ausgabe | Einmal nach Jahresende |
| Wie berechnet | Kurstabelle der ČNB für den konkreten Tag | Durchschnitt der ČNB-Kurse zum letzten Tag jedes Monats |
| Aufwand | Höher, jeder Beleg einzeln | Niedriger, eine Zahl für das ganze Jahr |
| Kombination | Kann nicht mit einheitlichem Kurs im selben Jahr gemischt werden | Kann nicht mit Tageskurs im selben Jahr gemischt werden |
Der einheitliche Kurs ist für viele Gewerbetreibende praktischer. Er wird als Durchschnitt der von der ČNB zum letzten Tag jedes Monats des jeweiligen Jahres verkündeten Wechselkurse berechnet, und die Generalfinanzdirektion veröffentlicht ihn nach Jahresende per Weisung der Reihe GFŘ-D. Für den Besteuerungszeitraum 2025 war das die Weisung GFŘ-D-75, die unter anderem festlegte:
| Währung | Einheitlicher Kurs für das Jahr 2025 |
|---|---|
| 1 EUR | 24,66 Kč |
| 1 USD | 21,84 Kč |
Der Tageskurs eignet sich, wenn Sie nur wenige ausländische Rechnungen im Jahr haben, oder wenn er für Sie günstiger ausfällt. Sie verwenden den Devisenmarktkurs der ČNB, der für den Tag gilt, an dem Sie die Einnahme erhalten haben (bei der Steueraufzeichnung ist der reale Geldfluss entscheidend), gegebenenfalls den Kurs zum Tag der Leistungserbringung.
Welcher Kurs für die Mehrwertsteuer gilt
Sind Sie mehrwertsteuerpflichtig, richtet sich die Umrechnung von Fremdwährung nach § 4 Abs. 8 des Mehrwertsteuergesetzes. Dieser ist eindeutig: Es wird der für die umrechnende Person geltende Kurs zum Tag der Entstehung der Pflicht zur Steuererklärung verwendet. Dieser Tag ist in der Regel der Tag der Erbringung der steuerpflichtigen Leistung (DUZP), gegebenenfalls der Tag des Erhalts der Zahlung, falls dieser früher eintrat.
Nach der Methodik der Finanzverwaltung haben Sie die Wahl zwischen:
- dem von der Tschechischen Nationalbank verkündeten Devisenmarktkurs, oder
- dem letzten von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Wechselkurs (die Umrechnung zwischen anderen Währungen als Euro erfolgt über den Euro).
Bei der Mehrwertsteuer wird der einheitliche Jahreskurs nicht verwendet. Die Wahl einer einzigen Zahl für das ganze Jahr besteht nur für die Einkommensteuer. Für die Mehrwertsteuer müssen Sie immer den zum konkreten Leistungsdatum gehörenden Kurs nehmen.
Achtung bei Wochenenden und Feiertagen
Die ČNB verkündet Kurse nur an Werktagen. Fällt das DUZP auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, wird der letzte vor diesem Tag verkündete Kurs verwendet, in der Regel also der Kurs vom Freitag. Der an einem bestimmten Werktag verkündete ČNB-Kurs gilt bis zur Verkündung des nächsten Kurses.
Wie man die Mehrwertsteuer bei einer Rechnung in EUR Schritt für Schritt umrechnet
📋Umrechnung der Mehrwertsteuer bei einer Rechnung in Fremdwährung
Praktisches Beispiel: Dienstleistung an einen inländischen Steuerpflichtigen, fakturiert in EUR
Sie stellen eine Rechnung für eine Beratung im Wert von 1 000 EUR ohne Mehrwertsteuer an einen tschechischen Kunden aus. Das DUZP ist der 12. 6. 2026, der ČNB-Kurs zu diesem Tag beträgt sagen wir 24,70 Kč/EUR.
- Bemessungsgrundlage: 1 000 EUR × 24,70 = 24 700 Kč
- Mehrwertsteuer 21 %: 24 700 × 0,21 = 5 187 Kč
- Insgesamt: 24 700 + 5 187 = 29 887 Kč (d. h. 1 210 EUR bei gleichem Kurs)
Auf der Rechnung geben Sie den Betrag in EUR sowie die bezifferte Steuer von 5 187 Kč in Kronen an. Das ist eine Pflicht, die sich aus den Anforderungen an den Steuerbeleg gemäß § 29 des Mehrwertsteuergesetzes ergibt.
Wann die Mehrwertsteuer bei einer Rechnung in Fremdwährung überhaupt nicht geregelt wird
Bei Dienstleistungen in einen anderen EU-Staat für Unternehmer (B2B) geht die Pflicht zur Steuererklärung meist auf den Abnehmer über (Reverse-Charge), und Sie fakturieren ohne tschechische Mehrwertsteuer. Die Umrechnung der Mehrwertsteuer regeln Sie dann nicht, auf der Rechnung steht nur der Betrag in Fremdwährung und der Vermerk zur übertragenen Steuerpflicht. Trotzdem rechnen Sie das Einkommen für die Einkommensteuer am Jahresende um. Einzelheiten zur Auslandsfakturierung finden Sie in einer eigenen Anleitung zur Rechnungsstellung ins Ausland.
Was auf einer Rechnung in Fremdwährung stehen muss
Eine Rechnung in EUR oder USD hat dieselben Pflichtangaben wie eine übliche Rechnung, nur mit einigen Besonderheiten:
- Die Währung muss eindeutig auf dem Beleg angegeben sein (EUR, USD, GBP).
- Der Mehrwertsteuerpflichtige muss den Steuerbetrag in Kronen beziffern, auch wenn der Gesamtbetrag in Fremdwährung ist. Die Bemessungsgrundlage und der Gesamtbetrag können in Fremdwährung bleiben.
- Ein Nicht-Steuerpflichtiger kann die Rechnung rein in Fremdwährung ausstellen, eine Umrechnung in Kronen muss auf dem Beleg nicht sein.
- Der Kurs und das Kursdatum sollten auf dem Beleg angegeben werden, damit nachvollziehbar ist, wie Sie zum Steuerbetrag gelangt sind.
- Die Bankkontonummer für die Zahlung in Fremdwährung (idealerweise mit IBAN und SWIFT/BIC) erleichtert dem ausländischen Kunden die Überweisung.
Kursdifferenzen nicht vergessen
Zwischen dem Ausstellungsdatum der Rechnung und dem Tag der Zahlung bewegt sich der Kurs üblicherweise. Der Unterschied zwischen dem Betrag, den Sie verbucht haben, und dem Betrag, der tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist, ist die Kursdifferenz. Bei der Steueraufzeichnung zeigt sich dies einfach über den real erhaltenen Betrag in Kronen, bei der Buchführung wird sie separat als Kursgewinn oder -verlust verbucht.
Häufigste Fehler bei der Umrechnung
- Mischen der Methoden im gleichen Jahr. Man kann nicht einen Teil der Einnahmen mit dem Tageskurs und einen Teil mit dem einheitlichen Kurs umrechnen. Für das ganze Jahr eine Methode.
- Verwendung des einheitlichen Kurses für die Mehrwertsteuer. Der einheitliche Kurs gilt nur für die Einkommensteuer. Die Mehrwertsteuer immer mit dem Tageskurs zum Leistungsdatum.
- Falsches Kursdatum. Entscheidend ist das DUZP oder der Tag des Erhalts der Zahlung, nicht das Ausstellungsdatum der Rechnung oder der Tag der Bezahlung.
- Fehlende Steuer in Kronen. Der Steuerbeleg des Steuerpflichtigen muss die Mehrwertsteuer in Kronen enthalten, sonst entspricht er nicht dem Gesetz.
- Erneute Umrechnung der Anzahlung. Eine bereits versteuerte Anzahlung wird bei der Abrechnung nicht erneut umgerechnet, es wird nur die Differenz geregelt.
Fazit
Die Umrechnung von Fremdwährung ist nicht kompliziert, sobald Sie die zwei Ebenen trennen. Für die Mehrwertsteuer gilt eine klare Regel: ČNB-Kurs zum Leistungsdatum, keine Wahl des einheitlichen Kurses. Für die Einkommensteuer haben Sie als OSVČ die Freiheit, zwischen Tages- und einheitlichem Kurs zu wählen, aber das ganze Jahr nur mit einer Methode. Sobald Sie das einhalten und auf der Rechnung nicht vergessen, die Steuer in Kronen anzugeben, sind Sie fertig.
Fakturieren Sie regelmäßig in EUR oder USD und möchten Kurse zu Daten nicht manuell nachschlagen, eignet sich ein Werkzeug, das Leistungsdatum und Kurs für Sie im Blick behält. DokladBot führt die Erfassung von Belegen und Rechnungen an einem Ort und schafft die Umrechnung nach dem richtigen Datum ohne manuelles Abschreiben.
Quellen: Gesetz Nr. 586/1992 Sb. über die Einkommensteuer, § 38, Gesetz Nr. 235/2004 Sb. über die Mehrwertsteuer, § 4, Finanzverwaltung: Umrechnung von Fremdwährung in tschechische Währung, einheitlicher Kurs für das Jahr 2025 (Weisung GFŘ-D-75).
Nechcete ztrácet čas s papírováním?
Vyzkoušejte DokladBot - účetnictví přes WhatsApp. První týden zdarma.
Verwandte Artikel

Forderungseinzug 2026: Zinsen, Pauschale und Vorgehen
Der Kunde hat die Rechnung nicht bezahlt und die Kommunikation eingestellt? Sie haben von Gesetzes wegen Anspruch auf Verzugszinsen von 11,75 % jährlich und auf eine Pauschalentschädigung von 1200 Kč. Wir zeigen ein praktisches Vorgehen beim Forderungseinzug im Jahr 2026, von der ersten Mahnung bis zum Mahnbescheid.

Rechnungen nach Deutschland: E-Rechnung wird ab 2027 Standard
Deutschland ist der größte Handelspartner Tschechiens, und ab dem 1. Januar 2027 startet dort die Pflicht zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Umsatz über 800 000 Euro. Die tschechische Gesetzgebung betrifft Sie zwar nicht direkt, Ihre deutschen Abnehmer aber sehr wohl. Wir fassen zusammen, was genau gilt, welche Formate Deutschland anerkennt und worauf Sie als tschechischer Lieferant schon dieses Jahr achten sollten.

Abschlagsrechnung: Was sie ist und wie man sie ausstellt
Die Abschlagsrechnung ist ein gängiges Werkzeug im Geschäftsleben, aber viele OSVČ wissen nicht, wie man sie korrekt ausstellt. Lesen Sie die vollständige Anleitung einschließlich USt-Behandlung und dem Verhältnis zur Schlussrechnung.