Pflichtangaben auf der Unternehmenswebsite: Was fehlt = Bußgeld

Betreiben Sie eine Unternehmenswebsite oder einen Online-Shop? Dann müssen dort laut Gesetz bestimmte Identifikationsangaben veröffentlicht sein. Trotzdem fehlen diese Angaben auf überraschend vielen Websites — oder sie sind unvollständig. Dafür droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Kč. In diesem Artikel gehen wir genau durch, welche Angaben Sie als OSVČ, als im Handelsregister eingetragene Gesellschaft und als Betreiber eines Online-Shops auf Ihrer Website machen müssen. Wir erklären, wo Sie diese Pflichten im Gesetz finden, und zeigen Ihnen, wie Sie sie korrekt erfüllen.
Warum das Gesetz Angaben auf der Website verlangt
Die Pflicht zur Angabe von Identifikationsdaten auf Websites leitet sich aus dem Grundsatz der Transparenz im Geschäftsverkehr ab. Kunden, Geschäftspartner und Behörden müssen leicht feststellen können, mit wem sie es zu tun haben. Diese Pflicht gab es schon vor dem Internet — sie galt für Geschäftsbriefe, Rechnungen und Bestellungen. Websites gelten heute als Entsprechung dieser Geschäftsunterlagen.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen
Die Pflichtangaben auf Websites regeln insbesondere:
- § 435 Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch — Pflichten beim öffentlichen Auftreten.
- § 7 Gesetz Nr. 90/2012 Slg., Gesetz über Handelsgesellschaften — Pflichten für Handelsgesellschaften.
- Gesetz Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz — Informationspflichten gegenüber Verbrauchern.
- Gesetz Nr. 127/2005 Slg., über elektronische Kommunikation — Cookies.
- DSGVO (EU-Verordnung 2016/679) — Schutz personenbezogener Daten.
- Gesetz Nr. 480/2004 Slg., über bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft — kommerzielle Mitteilungen.
Pflichtangaben für alle Unternehmer (OSVČ und GmbH)
Gemäß § 435 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss ein Unternehmer auf seiner Website folgende Angaben machen:
📋Grundlegende Pflichtangaben auf der Unternehmenswebsite
OSVČ (selbstständig tätige natürliche Person)
Muster — Pflichtangaben einer OSVČ auf der Website
Jan Novák IČO: 12345678 Ort der Geschäftstätigkeit: Hlavní 123, 110 00 Praha 1 Eingetragen im Gewerberegister, geführt vom Magistrat der Hauptstadt Prag
Nicht verpflichtend, aber empfohlen: DIČ: CZ12345678 (wenn Sie Mehrwertsteuerpflichtig sind) Telefon: +420 123 456 789 E-Mail: jan@novak.cz
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.)
Für GmbHs und andere Handelsgesellschaften gelten zusätzlich die Pflichten gemäß § 7 des Gesetzes über Handelsgesellschaften:
Muster — Pflichtangaben einer GmbH auf der Website
Novák Design s.r.o. IČO: 87654321 DIČ: CZ87654321 Sitz: Vodičkova 30, 110 00 Praha 1 Eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag, Abteilung C, Einlage 123456 Stammkapital: 200.000 Kč (vollständig eingezahlt)
Nicht verpflichtend, aber empfohlen: Geschäftsführer: Jan Novák Datenschutzmailbox: abc1234 Telefon: +420 123 456 789
Die Registerangaben müssen präzise sein
Es reicht nicht, „im Handelsregister eingetragen" zu schreiben. Sie müssen das konkrete Registergericht (z. B. Stadtgericht Prag), die Abteilung (z. B. C) und die Einlagenummer (z. B. 123456) angeben. Diese Daten finden Sie im Handelsregisterauszug auf dem Portal justice.cz.
DIČ — ist sie auf der Website Pflicht?
Die DIČ (Steueridentifikationsnummer) ist kein Pflichtbestandteil der Website gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie ist jedoch Pflichtangabe auf Steuerbelegen (Rechnungen) für Mehrwertsteuerpflichtige gemäß dem Mehrwertsteuergesetz. Auf der Website empfehlen wir sie dennoch anzugeben, weil:
- Geschäftspartner sie zur Überprüfung der Steuerpflicht im ARES/VIES-System benötigen.
- Sie die Vertrauenswürdigkeit der Website erhöht.
- Kunden sie bei Online-Shops erwarten.
Besondere Pflichten für Online-Shops
Wenn Sie einen Online-Shop betreiben, gelten für Sie zusätzlich Pflichten aus dem Verbraucherschutzgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das Fernabsatzverträge regelt.
Informationen, die ein Online-Shop vor Vertragsabschluss bereitstellen muss
📊Pflichtinformationen eines Online-Shops vor Vertragsabschluss
Pflicht zur Information über außergerichtliche Streitbeilegung (ADR)
Seit 2016 sind Online-Shops verpflichtet, Verbraucher über die zuständige Stelle für außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (ADR) zu informieren. Für die meisten Online-Shops ist dies die Tschechische Handelsinspektion (ČOI).
Muster — Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten
Im Falle eines Streits zwischen Verbraucher und Verkäufer, der sich nicht durch gegenseitige Einigung lösen lässt, kann der Verbraucher einen Antrag auf außergerichtliche Streitbeilegung bei der Tschechischen Handelsinspektion stellen.
Tschechische Handelsinspektion (ČOI) Zentralinspektion — ADR-Abteilung Štěpánská 15 120 00 Praha 2
E-Mail: adr@coi.gov.cz Web: coi.gov.cz
ODR-Plattform — Informationspflicht ist entfallen
Bislang waren Online-Shops verpflichtet, einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (ODR-Plattform) anzugeben. Diese Pflicht ist entfallen, da die ODR-Plattform am 20. März 2025 abgeschaltet wurde. Den Link zur ODR-Plattform müssen Sie auf Ihrer Website nicht mehr angeben.
Cookies und Einwilligung zu deren Verwendung
Wenn Ihre Website Cookies verwendet (und das tut nahezu jede Website), müssen Sie die Anforderungen des Gesetzes Nr. 127/2005 Slg. über elektronische Kommunikation in der ab 1. Januar 2022 geltenden Fassung erfüllen.
Regeln für Cookies
📊Cookies — was Sie müssen und was nicht
Anforderungen an den Cookie-Banner
Ein Cookie-Banner muss folgende Bedingungen erfüllen:
📋Korrekter Cookie-Banner
Achtung bei Google Analytics
Wenn Sie Google Analytics verwenden, dürfen Sie es nicht vor der Einwilligung des Besuchers starten. Das bedeutet, dass der GA-Code an die Einwilligung aus dem Cookie-Banner geknüpft sein muss. Ohne Einwilligung dürfen Sie nur unbedingt notwendige Daten erfassen oder gar nichts messen. Eine Alternative sind datenschutzfreundliche Analyse-Tools, die keine Einwilligung erfordern (z. B. solche, die keine Cookies setzen und keine personenbezogenen Daten verarbeiten).
Datenschutz (DSGVO) auf der Website
Auf Ihrer Website müssen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzerklärung) gemäß Artikeln 13 und 14 der DSGVO zugänglich sein. Einzelheiten haben wir in unserem Artikel zur DSGVO für OSVČ behandelt — hier eine Zusammenfassung dessen, was auf der Website stehen muss.
Mindestinhalt der DSGVO-Erklärung auf der Website
| Angabe | Beispiel | |--------|---------| | Identität des Verantwortlichen | Name, IČO, Adresse, E-Mail | | Zwecke der Verarbeitung | Kontaktformular, Bestellungen, Newsletter, Analyse | | Rechtsgrundlage | Vertragserfüllung, Einwilligung, berechtigtes Interesse | | Empfänger der Daten | Hosting-Anbieter, Buchhalter, E-Mail-Marketing-Tool | | Speicherdauer | Für jeden Zweck separat | | Rechte der Betroffenen | Auskunft, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit, Widerspruch | | Kontakt zur Rechteausübung | E-Mail, ggf. Formular | | Recht auf Beschwerde | Amt für Datenschutz (uoou.gov.cz) |
Kommerzielle Mitteilungen (Newsletter)
Wenn Sie auf Ihrer Website E-Mail-Adressen für einen Newsletter sammeln, müssen Sie das Gesetz Nr. 480/2004 Slg. über bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft einhalten:
📋Regeln für den Versand kommerzieller Mitteilungen
Wo auf der Website die Angaben platzieren
Die Pflichtangaben sollten von jeder Seite der Website leicht zugänglich sein. Empfohlene Platzierung:
📊Empfohlene Platzierung der Pflichtangaben
Der Website-Footer ist das A und O
Der einfachste Weg, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, ist es, die grundlegenden Identifikationsangaben (Name/Firma, IČO, Sitz, Registereintrag) direkt in den Footer der Website einzutragen, der auf jeder Seite erscheint. Fügen Sie Links zu den AGB, der Datenschutzerklärung und der Kontaktseite hinzu. Damit decken Sie den Großteil der gesetzlichen Anforderungen ab.
Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Fehlende Identifikationsangaben auf der Website
Für das Fehlen von Pflichtangaben auf Websites kann das Gewerbeamt oder die Tschechische Handelsinspektion ein Bußgeld verhängen:
| Verstoß | Sanktion | Verhängt durch | |---------|----------|----------------| | Fehlende Identifikationsangaben (IČO, Sitz, Registereintrag) | Bis zu 100.000 Kč | Gewerbeamt | | Verletzung der Informationspflicht gegenüber Verbrauchern | Bis zu 5.000.000 Kč | Tschechische Handelsinspektion | | Verstöße bei Cookies | Bis zu 10.000.000 Kč (gem. DSGVO) | ÚOOÚ | | Versand unerwünschter kommerzieller Mitteilungen | Bis zu 10.000.000 Kč | ÚOOÚ |
Kontrollen finden auch online statt
Sowohl die Tschechische Handelsinspektion als auch die Gewerbeämter führen Kontrollen von Websites aus der Ferne durch — sie müssen nicht persönlich bei Ihnen erscheinen. Es reicht, dass ein Inspektor Ihre Website besucht und prüft, ob alle Pflichtangaben vorhanden sind. Hinweise kommen häufig von unzufriedenen Kunden.
Checkliste: vollständige Überprüfung Ihrer Website
Gehen Sie diese Liste durch und prüfen Sie, ob auf Ihrer Website nichts fehlt:
📋Checkliste der Pflichtangaben auf der Website
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss eine OSVČ ihre IČO auf der Website angeben, auch wenn sie keinen Online-Shop hat?
Ja. Die Pflicht zur Angabe von Identifikationsdaten auf der Website gilt für alle Unternehmer, die eine Website betreiben — unabhängig davon, ob sie dort etwas verkaufen. Es reicht, dass es sich um eine Unternehmenswebsite handelt.
Reicht es, die IČO nur auf der Kontaktseite anzugeben?
Das Gesetz besagt, dass die Angaben auf der Website des Unternehmers vorhanden sein müssen. Am besten werden sie im Footer auf jeder Seite platziert, damit sie stets leicht zugänglich sind. Wenn sie nur auf der Kontaktseite stehen, ist die Pflicht formal erfüllt, aber aus Zugänglichkeitsgründen ist der Footer die bessere Wahl.
Was, wenn ich am Ort meines Hauptwohnsitzes tätig bin und die Adresse nicht veröffentlichen möchte?
Wenn Ihr Geschäftssitz mit Ihrem Hauptwohnsitz übereinstimmt, müssen Sie ihn leider angeben — es ist eine gesetzliche Pflicht. Eine Alternative ist die Einrichtung eines virtuellen Büros unter einer anderen Adresse, die Sie dann als Geschäftssitz angeben.
Muss ich auf meiner Website die Nummer des Gewerbescheins angeben?
Nein. Gewerbescheine werden nicht mehr ausgestellt (sie wurden durch einen Auszug aus dem Gewerberegister ersetzt). Es genügt, den Eintrag im Gewerberegister anzugeben, zum Beispiel: „Eingetragen im Gewerberegister, geführt vom Magistrat der Stadt Brünn".
Gelten die Pflichten auch für Profile in sozialen Netzwerken?
Das Gesetz spricht ausdrücklich von „Websites". Profile in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, LinkedIn) sind formal keine Websites des Unternehmers. Dennoch empfehlen wir, Identifikationsangaben auch dort zu machen — zumindest in der Profilbeschreibung — um Transparenz und Vertrauen zu stärken.
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Offizielle Quellen
- Ministerium für Industrie und Handel (MPO) — Verbraucherschutz
- Tschechische Handelsinspektion (ČOI) — Außergerichtliche Streitbeilegung ADR
- Amt für Datenschutz (ÚOOÚ)
- Gewerberegister (RŽP)
- Öffentliches Register und Urkundensammlung (justice.cz)
- Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch — § 435
Dieser Artikel dient als allgemeiner Informationsleitfaden und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen basieren auf dem Rechtsstand von Februar 2026. Für die Lösung konkreter Situationen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsberater.
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