Alle Steuerermäßigungen für OSVČ auf einen Blick – Übersicht 2026

Bei der Steuererklärung geht es nicht nur darum, wie viel Sie verdient haben. Genauso wichtig ist es zu wissen, welche Ermäßigungen und Abzüge Sie geltend machen können – denn genau diese entscheiden darüber, wie viel Einkommensteuer Sie tatsächlich zahlen. Viele OSVČ nutzen dabei nicht alle Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, und zahlen unnötigerweise mehr als nötig.
In diesem Artikel finden Sie eine vollständige Übersicht aller Steuerermäßigungen gemäß § 35ba des Einkommensteuergesetzes, der steuerfreien Grundbeträge gemäß § 15 sowie Informationen zu Vergünstigungen, die in den letzten Jahren abgeschafft wurden. Alles mit konkreten Beträgen, die für den Besteuerungszeitraum 2025 gelten (Erklärung wird im Jahr 2026 eingereicht).
Wichtiger Unterschied: Steuerermäßigung vs. Steuerabzug
Eine Steuerermäßigung wird direkt von der berechneten Steuer abgezogen. Wenn Ihre Steuer 45 000 Kč beträgt und Sie eine Ermäßigung von 30 840 Kč haben, zahlen Sie nur 14 160 Kč.
Ein steuerfreier Grundbetrag (Abzug) wird vom Steuerbetrag abgezogen, noch bevor die Steuer berechnet wird. Er reduziert also die Bemessungsgrundlage, auf deren Basis die Steuer errechnet wird. Die tatsächliche Ersparnis beträgt 15 % des abgezogenen Betrags (bei höheren Einkommen ggf. 23 %).
Steuerermäßigungen gemäß § 35ba EStG
Die Steuerermäßigungen sind in § 35ba des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg. über die Einkommensteuer geregelt. Sie werden direkt von der berechneten Steuer abgezogen und können diese maximal auf null reduzieren (mit Ausnahme des Kindergeldbonus, bei dem auch ein Steuerguthaben möglich ist).
Grundfreibetrag – 30 840 Kč
Der Grundfreibetrag ist die wichtigste und am häufigsten genutzte Steuerermäßigung. Anspruch darauf hat jeder Steuerpflichtige ohne Ausnahme – unabhängig von Einkommenshöhe, Alter, Familienstand oder sonstigen Umständen.
📊Grundfreibetrag
Diese Ermäßigung bedeutet in der Praxis, dass Einkünfte bis etwa 205 600 Kč jährlich (bei Nutzung der Pauschalausgaben von 80 %) vollständig steuerfrei sind. Die genaue Grenze hängt von der gewählten Ausgabenmethode und anderen Faktoren ab.
Ehegattenfreibetrag – 24 840 Kč
Der Ehegattenfreibetrag steht Steuerpflichtigen zu, die mit ihrem Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt leben und gleichzeitig ein Kind unter 3 Jahren betreuen.
Voraussetzungen für den Ehegattenfreibetrag
Seit 2024 (Konsolidierungspaket) wurden die Bedingungen für diesen Freibetrag verschärft. Es gilt nun:
- Der Ehegatte darf eigene Einkünfte von höchstens 68 000 Kč im Besteuerungszeitraum haben
- Der Steuerpflichtige muss mit dem Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt leben
- Im gemeinsamen Haushalt muss ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 3 Jahren leben
- Ist dem Ehegatten ein Anspruch auf den Ausweis ZTP/P zuerkannt, verdoppelt sich der Betrag auf 49 680 Kč
Bei den eigenen Einkünften des Ehegatten werden folgende Leistungen nicht berücksichtigt: Leistungen der staatlichen Sozialunterstützung, Pflegegeldleistungen (mit Ausnahme der Pflegeentschädigung), Leistungen für Menschen mit Behinderung, Sozialhilfeleistungen, Pflegegeld, Stipendien und weitere gesetzlich aufgeführte Einkünfte.
Beispiel: Ehegattenfreibetrag
Herr Novák ist OSVČ und arbeitet als Handwerker (Tischler). Im Jahr 2025 hatte er Einnahmen von 900 000 Kč. Seine Frau befand sich im Elternurlaub mit dem zweijährigen Sohn, und ihr Elterngeld zählt nicht zu den anrechenbaren Einkünften bis zum Limit von 68 000 Kč.
Berechnung:
- Einnahmen: 900 000 Kč
- Pauschalausgaben 80 %: 720 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 180 000 Kč
- Steuer 15 %: 27 000 Kč
- Grundfreibetrag: -30 840 Kč
- Steuer nach Grundfreibetrag: 0 Kč (Steuer kann nicht negativ sein)
- Ehegattenfreibetrag: nicht genutzt (Steuer ist bereits null)
In diesem Fall wird der Ehegattenfreibetrag nicht angewendet, da der Grundfreibetrag die gesamte Steuer bereits abdeckt.
Ermäßigung bei Invalidität – Grundstufe: 2 520 Kč
Die Grundermäßigung bei Invalidität kann ein Steuerpflichtiger geltend machen, dem eine Invalidenrente der ersten oder zweiten Stufe aus der Rentenversicherung nach dem Rentenversicherungsgesetz zuerkannt wurde.
📊Ermäßigung bei Invalidität – Grundstufe
Ermäßigung bei Invalidität – erweiterte Stufe: 5 040 Kč
Die erweiterte Ermäßigung bei Invalidität steht einem Steuerpflichtigen zu, dem eine Invalidenrente der dritten Stufe aus der Rentenversicherung zuerkannt wurde.
📊Ermäßigung bei Invalidität – erweiterte Stufe
Ermäßigung für Inhaber des Ausweises ZTP/P – 16 140 Kč
Diese Ermäßigung kann ein Steuerpflichtiger geltend machen, der selbst Inhaber des Ausweises ZTP/P ist (besonders schwere Behinderung mit Begleitperson).
📊Ermäßigung für Inhaber des Ausweises ZTP/P
Zusammenfassung aller Steuerermäßigungen
📊Übersicht der Steuerermäßigungen für 2025
Kombination von Ermäßigungen
Steuerermäßigungen können miteinander kombiniert werden. Ein Steuerpflichtiger mit Invalidität dritten Grades, der zugleich Inhaber des Ausweises ZTP/P ist, kann sowohl die erweiterte Invaliditätsermäßigung (5 040 Kč) als auch die ZTP/P-Ermäßigung (16 140 Kč) geltend machen. Das sind insgesamt 21 180 Kč zusätzlich zum Grundfreibetrag.
Abgeschaffte Vergünstigungen – was nicht mehr geltend gemacht werden kann
Das Konsolidierungspaket (Gesetz Nr. 349/2023 Slg.) hat mit Wirkung vom 1. Januar 2024 zwei früher beliebte Vergünstigungen abgeschafft. Diese können daher weder in der Steuererklärung für 2025 noch für 2024 geltend gemacht werden.
Studentenermäßigung – ABGESCHAFFT ab 2024
Früher konnten Studierende bis 26 Jahre (bei Doktoratsstudium bis 28 Jahre) eine Steuerermäßigung von 4 020 Kč jährlich in Anspruch nehmen. Diese Vergünstigung wurde im Rahmen des Konsolidierungspakets abgeschafft und kann ab dem Besteuerungszeitraum 2024 nicht mehr geltend gemacht werden.
Kindergartenabzug (Ermäßigung für Kinderbetreuungskosten) – ABGESCHAFFT ab 2024
Eltern konnten früher die Kosten für die Unterbringung eines Kindes in einer Vorschuleinrichtung (Kindergarten, Krippe, Kindertagesstätte) bis zur Höhe des Mindestlohns abziehen. Auch diese Vergünstigung wurde ab dem Besteuerungszeitraum 2024 abgeschafft.
Letztmalige Inanspruchnahme der abgeschafften Vergünstigungen
Die Studentenermäßigung und der Kindergartenabzug konnten letztmalig in der Steuererklärung für das Jahr 2023 (eingereicht im Jahr 2024) geltend gemacht werden. In der Erklärung für 2024 und 2025 existieren diese Vergünstigungen nicht mehr.
Steuerfreie Grundbeträge gemäß § 15 EStG
Im Gegensatz zu Steuerermäßigungen, die von der berechneten Steuer abgezogen werden, werden steuerfreie Grundbeträge von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen, noch bevor die Steuer berechnet wird. Die tatsächliche Ersparnis beträgt somit 15 % des abgezogenen Betrags (bzw. 23 % bei dem Teil der Bemessungsgrundlage, der das 36-fache des Durchschnittslohns übersteigt).
Zinsen aus Wohnungsbaudarlehen – max. 150 000 Kč
Von der Steuerbemessungsgrundlage können gezahlte Zinsen aus einem Hypothekendarlehen oder einem Darlehen aus dem Bausparvertrag abgezogen werden, das für die Finanzierung von Wohnbedürfnissen verwendet wurde.
📊Abzug von Zinsen aus Wohnungsbaudarlehen
Wichtige Voraussetzungen:
- Das Darlehen muss für Wohnbedürfnisse verwendet worden sein (Kauf, Bau, Renovierung)
- Das Limit gilt für den gesamten gemeinsamen Haushalt (nicht pro Person)
- Für Darlehen, die bis zum 31. 12. 2020 abgeschlossen wurden, gilt das höhere Limit von 300 000 Kč jährlich
- Für Darlehen, die ab dem 1. 1. 2021 abgeschlossen wurden, gilt das Limit von 150 000 Kč jährlich
Neuheit für 2026: Ab dem Besteuerungszeitraum 2026 können auch Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften Zinsen aus Darlehen abziehen, wenn die Genossenschaft ein Darlehen für Wohnbedürfnisse aufgenommen hat.
Beiträge zu Rentenprodukten und Lebensversicherungen – max. 48 000 Kč
Von der Steuerbemessungsgrundlage können Beiträge abgezogen werden, die für steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte und Pflegeversicherungen gezahlt wurden.
📊Abzug von Beiträgen zur Renten- und Lebensversicherung
Zu den geförderten Produkten zählen:
- Zusatzrentenversicherung mit staatlichem Zuschuss
- Ergänzende Altersvorsorge
- Rentenversicherung bei einer Institution in der EU/EWR
- Private Lebensversicherung
- Langfristiges Investitionsprodukt (DIP)
- Pflegeversicherung
Achtung bei der Berechnung des Abzugs für Rentenprodukte: Bei der Zusatzrentenversicherung und der ergänzenden Altersvorsorge wird zunächst der Betrag abgezogen, für den Sie den staatlichen Zuschuss erhalten. In den Abzug fließen also nur die Beiträge ein, die diese Grenze übersteigen. Bei Lebensversicherungen und DIP wird der gesamte gezahlte Betrag abgezogen (bis zur gemeinsamen Grenze von 48 000 Kč).
Beispiel: Abzug für Altersvorsorge und Lebensversicherung
Frau Svobodová hat eine ergänzende Altersvorsorge, auf die sie monatlich 2 000 Kč einzahlt (24 000 Kč jährlich). Außerdem zahlt sie eine Lebensversicherung von 1 500 Kč monatlich (18 000 Kč jährlich).
Berechnung des Abzugs:
- Altersvorsorge: Von den eigenen Beiträgen von 24 000 Kč wird nichts abgezogen (die genaue Berechnung hängt von den Vertragsbedingungen ab)
- Lebensversicherung: 18 000 Kč
- Gesamtabzug: max. 48 000 Kč (sofern die Bedingungen erfüllt sind)
- Steuerersparnis bei einem Steuersatz von 15 %: bis zu 7 200 Kč jährlich
Spenden (unentgeltliche Leistungen) – bis zu 30 % der Bemessungsgrundlage
Der Wert von Spenden für gesetzlich festgelegte Zwecke (Wohltätigkeit, Kultur, Bildung, Wissenschaft, Gesundheitswesen usw.) kann von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.
📊Abzug von Spenden
Erhöhtes Spendenlimit gilt bis 2026
Auf Grundlage einer Entscheidung der Finanzverwaltung kann für die Besteuerungszeiträume 2020 bis 2026 der Wert von Spenden insgesamt bis zu 30 % der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden (anstelle der regulären 15 %). Diese Vergünstigung wurde als Reaktion auf die Pandemie eingeführt und anschließend verlängert.
Bewertung von Blut- und anderen biologischen Materialspenden:
- Unentgeltliche Blutspende: 3 000 Kč pro Entnahme
- Organspende eines lebenden Spenders: 20 000 Kč
Mitgliedsbeiträge an eine Gewerkschaft – max. 3 000 Kč
Gezahlte Mitgliedsbeiträge an eine Gewerkschaft können von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden, und zwar bis zur Höhe von 1,5 % der steuerpflichtigen Einkünfte gemäß § 6 EStG (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit), höchstens jedoch 3 000 Kč jährlich. Dieser Posten betrifft eher Arbeitnehmer, kann aber auch für OSVČ mit einem gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnis relevant sein.
Prüfungsgebühren für Weiterbildungsmaßnahmen – max. 10 000 Kč
Ein Steuerpflichtiger kann Prüfungsgebühren für den Nachweis von Weiterbildungsergebnissen abziehen, sofern diese nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden. Das Maximum beträgt 10 000 Kč jährlich, bei einem Steuerpflichtigen mit Behinderung 13 000 Kč und bei einem Steuerpflichtigen mit schwerer Behinderung 15 000 Kč.
Übersicht der maximalen Steuerersparnisse
📊Maximale mögliche Steuerersparnisse
Praktische Beispiele zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen
Beispiel 1: OSVČ ohne weitere Abzüge
Beispiel: Freiberufler mit Einnahmen von 600 000 Kč
Herr Dvořák ist freiberuflicher Programmierer (freie Gewerbelizenz). Im Jahr 2025 hatte er Einnahmen von 600 000 Kč. Er führt eine Steueraufzeichnung und seine tatsächlichen Ausgaben betrugen 120 000 Kč. Er ist ledig und kinderlos.
Berechnung mit Pauschalausgaben (60 %):
- Einnahmen: 600 000 Kč
- Pauschalausgaben 60 %: 360 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 240 000 Kč
- Steuer 15 %: 36 000 Kč
- Grundfreibetrag: -30 840 Kč
- Zu zahlende Steuer: 5 160 Kč
Berechnung mit tatsächlichen Ausgaben:
- Einnahmen: 600 000 Kč
- Tatsächliche Ausgaben: 120 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 480 000 Kč
- Steuer 15 %: 72 000 Kč
- Grundfreibetrag: -30 840 Kč
- Zu zahlende Steuer: 41 160 Kč
Die Pauschalausgaben sind in diesem Fall deutlich vorteilhafter.
Beispiel 2: OSVČ mit Hypothek und Altersvorsorge
Beispiel: Handwerkerin mit Abzügen
Frau Králová ist selbstständige Handwerkerin (Friseurin) mit Einnahmen von 1 200 000 Kč im Jahr 2025. Sie zahlt eine Hypothek (Zinsen 85 000 Kč jährlich) und eine ergänzende Altersvorsorge (2 000 Kč monatlich).
Berechnung:
- Einnahmen: 1 200 000 Kč
- Pauschalausgaben 80 %: 960 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 240 000 Kč
- Abzug der Hypothekenzinsen: -85 000 Kč
- Abzug der Altersvorsorge: -24 000 Kč (abhängig von den konkreten Vertragsbedingungen)
- Steuerbemessungsgrundlage nach Abzügen: 131 000 Kč (abgerundet auf volle Hundert nach unten)
- Steuer 15 %: 19 650 Kč
- Grundfreibetrag: -30 840 Kč
- Zu zahlende Steuer: 0 Kč
Dank der Kombination aus Pauschalausgaben und steuerfreien Grundbeträgen zahlt Frau Králová keine Einkommensteuer, obwohl sie Einnahmen von 1,2 Millionen Kč hatte.
Beispiel 3: OSVČ mit Invalidenrente
Beispiel: Unternehmer mit Invalidität Stufe III und ZTP/P
Herr Veselý bezieht eine Invalidenrente der dritten Stufe und ist Inhaber des Ausweises ZTP/P. Er verdient sich als OSVČ mit Einnahmen von 400 000 Kč jährlich etwas dazu (freie Gewerbelizenz).
Berechnung:
- Einnahmen: 400 000 Kč
- Pauschalausgaben 60 %: 240 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 160 000 Kč
- Steuer 15 %: 24 000 Kč
- Grundfreibetrag: -30 840 Kč
- Steuer: 0 Kč (Invaliditäts- und ZTP/P-Ermäßigungen müssen nicht geltend gemacht werden)
Dank des Grundfreibetrags ist die Steuer null. Die Ermäßigungen für Invalidität (5 040 Kč) und ZTP/P (16 140 Kč) wären jedoch bei einer höheren Steuerbemessungsgrundlage hilfreich.
So machen Sie die Ermäßigungen in der Steuererklärung geltend
📋Vorgehen bei der Geltendmachung von Ermäßigungen und Abzügen
Erforderliche Belege für die Geltendmachung von Abzügen
Für die erfolgreiche Geltendmachung von steuerfreien Grundbeträgen und Ermäßigungen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Hypothekenzinsen: Bestätigung der Bank über die im betreffenden Besteuerungszeitraum gezahlten Zinsen
- Altersvorsorge: Bestätigung der Rentengesellschaft über die geleisteten Beiträge
- Lebensversicherung: Bestätigung des Versicherers über die geleisteten Beiträge
- Spenden: Bestätigung des Spendenempfängers (Organisation) über den Eingang der Spende
- Invalidität: Bescheid über die Zuerkennung der Invalidenrente
- ZTP/P: Ausweis ZTP/P
- Ehegatte: Kein gesonderter Beleg erforderlich, aber die Steuerbehörde kann einen Nachweis anfordern
Pflicht zur elektronischen Einreichung
Seit 2023 haben praktisch alle OSVČ von Gesetzes wegen eine Datenschachtel (elektronisches Postfach) eingerichtet. Wenn Ihre Datenschachtel aktiviert ist, müssen Sie die Steuererklärung elektronisch einreichen – über das Portal Moje daně (mojedane.cz) oder über die Datenschachtel. Bei Einreichung in Papierform droht ein Bußgeld.
Häufige Fehler bei der Geltendmachung von Ermäßigungen
- Geltendmachung der abgeschafften Studentenermäßigung oder des Kita-Abzugs – seit 2024 existieren diese Ermäßigungen nicht mehr
- Überschreitung des Limits bei Hypothekenzinsen – das Limit von 150 000 Kč gilt für den gesamten Haushalt, nicht pro Person
- Vergessen des Abzugs für Blutspenden – jede unentgeltliche Spende hat einen Wert von 3 000 Kč
- Nichtgeltendmachung der Ehegattenermäßigung – viele Steuerpflichtige wissen nichts von den verschärften Bedingungen (Kind unter 3 Jahren)
- Verwechslung von Pauschalausgaben und tatsächlichen Ausgaben – bei Pauschalausgaben ist keine Kombination mit tatsächlichen Ausgaben möglich
- Falsche Rundung – die Steuerbemessungsgrundlage wird auf ganze Hundert Kronen abgerundet
Wo Sie weitere Informationen erhalten
Für offizielle und aktuelle Informationen empfehlen wir diese Quellen:
- Finanzverwaltung der Tschechischen Republik: financnisprava.gov.cz – allgemeine Informationen zur Einkommensteuer natürlicher Personen
- Portal Moje daně: mojedane.cz – elektronische Einreichung der Steuererklärung
- OSVČ bei der Finanzverwaltung: financnisprava.gov.cz/cs/dane/dane/dan-z-prijmu/fyzicke-osoby/podnikatel-osvc – spezifische Informationen für OSVČ
DokladBot erinnert Sie daran, auf welche Ermäßigungen Sie Anspruch haben
Sie wollen keine Ermäßigung und keinen Abzug verpassen? DokladBot analysiert Ihr Profil und erinnert Sie auf Basis Ihrer Angaben automatisch daran, welche Steuerermäßigungen und steuerfreien Grundbeträge Sie geltend machen können. Beantworten Sie einfach ein paar Fragen über WhatsApp, und DokladBot sagt Ihnen, wie viel Sie sparen können.
Probieren Sie es auf dokladbot.cz aus – Ihr KI-Buchhaltungsassistent, der für Sie an die Ermäßigungen denkt.
Zusammenfassung
Für den Besteuerungszeitraum 2025 (Erklärung im Jahr 2026) kann ein OSVČ die Grundermäßigung für den Steuerpflichtigen von 30 840 Kč geltend machen, die Ermäßigung für den Ehegatten/die Ehegattin von 24 840 Kč (bei Erfüllung der verschärften Bedingungen), die Ermäßigungen für Invalidität und ZTP/P sowie die steuerfreien Grundbeträge – Hypothekenzinsen bis 150 000 Kč, Rentenprodukte und Lebensversicherung bis 48 000 Kč und Spenden bis zu 30 % der Steuerbemessungsgrundlage. Die Studentenermäßigung und der Kita-Abzug wurden ab 2024 durch das Konsolidierungspaket abgeschafft.
Durch die richtige Nutzung aller verfügbaren Ermäßigungen und Abzüge können Sie jährlich Zehntausende Kronen sparen. Der Schlüssel liegt darin zu wissen, worauf Sie Anspruch haben, und die erforderlichen Belege bereitzuhalten.
Nechcete ztrácet čas s papírováním?
Vyzkoušejte DokladBot - účetnictví přes WhatsApp. První týden zdarma.
Verwandte Artikel

Beitragsschulden bei Selbstständigen: Säumniszuschlag, Raten und Lösung
Wenn ein Selbstständiger die Vorauszahlung auf die Sozial- oder Krankenversicherung nicht rechtzeitig zahlt, läuft ein Säumniszuschlag auf, der vom Reposatz der ČNB abgeleitet ist. Wir zeigen, wie hoch der Zuschlag aktuell ist, wie Sie herausfinden, ob Sie Schulden haben, und wie Sie einen Ratenplan mit ermäßigtem Satz beantragen.

DIP und Rentensparen: Wie Selbstständige bis zu 48 000 Kč absetzen
Altersvorsorgeprodukte sind einer der wenigen Abzüge, den Selbstständige bis zum Jahresende noch aktiv erhöhen können. Wir erklären das gemeinsame Limit von 48 000 Kč, den Unterschied zwischen Rentensparen und DIP und auf welche Bedingungen Sie achten sollten, damit Ihnen der Vorteil nicht rückwirkend verloren geht.

Elektroauto im Unternehmen 2026: Abschreibung, Limit 2 Mio., Mehrwertsteuer
Ein bis Ende 2028 angeschafftes emissionsfreies Fahrzeug können Sie steuerlich in nur 24 Monaten abschreiben. Gleichzeitig gelten aber ein Anschaffungswertlimit von 2 Millionen Kč für Personenkraftwagen und ein Vorsteuerdeckel von 420 000 Kč. Wir erklären, wie die Regeln zusammenspielen und was Sie vor dem Kauf durchrechnen sollten.