Übersicht für die Krankenkasse: Anleitung

Die Einnahmen- und Ausgabenübersicht der OSVČ für die Krankenkasse ist ein Dokument, das jede selbstständig tätige Person jährlich einreichen muss. Anhand dieser Übersicht berechnet die Krankenkasse, wie hoch Ihre Vorauszahlungen im nächsten Zeitraum sein werden, und stellt gleichzeitig fest, ob Sie für das vergangene Jahr einen Nachzahlungs- oder Rückerstattungsanspruch bei den Beiträgen haben. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – vom Zusammenstellen der Unterlagen über das Ausfüllen des Formulars bis hin zum Einreichen und zur Begleichung einer eventuellen Nachzahlung. Alle angegebenen Daten entsprechen der aktuell geltenden Gesetzgebung für die Einreichung der Übersicht für das Jahr 2025.
Wer muss die Übersicht für die Krankenkasse einreichen?
Die Übersicht muss jede OSVČ einreichen, die im Jahr 2025 zumindest zeitweise eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hat. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Haupt- oder Nebentätigkeit handelte oder wie hoch die Einnahmen waren. Die Pflicht gilt auch für OSVČ, die keine Einnahmen erzielt oder einen Verlust ausgewiesen haben.
Ausnahme: OSVČ, die das gesamte Jahr 2025 im Pauschalsteuerregime waren und alle dessen Bedingungen erfüllt haben, müssen keine Übersicht einreichen.
Fristen für die Einreichung der Übersicht im Jahr 2026
Der Einreichungstermin für die Übersicht richtet sich nach dem Datum, an dem Sie die Einkommensteuererklärung eingereicht haben (oder hätten einreichen müssen). Es gilt die Regel, dass Sie die Übersicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung einreichen müssen.
| Situation | Frist für die Steuererklärung | Frist für die Übersicht KV | Frist für die Nachzahlung | |---------|---------------------------|----------------------|---------------------| | OSVČ ohne Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung | -- | 8. April 2026 | Innerhalb von 8 Tagen nach Einreichung der Übersicht | | Steuererklärung in Papierform eingereicht | 1. April 2026 | 4. Mai 2026 | Innerhalb von 8 Tagen nach Einreichung der Übersicht | | Steuererklärung elektronisch eingereicht | 4. Mai 2026 | 4. Juni 2026 | Innerhalb von 8 Tagen nach Einreichung der Übersicht | | Steuererklärung wird von einem Steuerberater bearbeitet | 1. Juli 2026 | 3. August 2026 | Innerhalb von 8 Tagen nach Einreichung der Übersicht |
Neuigkeit 2026: Pflicht zur elektronischen Einreichung
Ab 2026 müssen alle OSVČ die Übersicht für die Krankenkasse ausschließlich in elektronischer Form einreichen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob Sie ein Datenpostfach besitzen oder nicht. Papierformulare werden von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert. Die elektronische Einreichung können Sie über das Webportal Ihrer Krankenkasse oder über das Datenpostfach vornehmen.
Wo Sie die Übersicht einreichen – je nach Ihrer Krankenkasse
Die Übersicht reichen Sie immer bei der Krankenkasse ein, bei der Sie im betreffenden Jahr versichert waren. Wenn Sie im Jahr 2025 die Krankenkasse gewechselt haben, müssen Sie bei beiden Krankenkassen eine Übersicht einreichen – bei jeder für den entsprechenden Zeitraum.
📊Elektronische Portale der Krankenkassen
Was Sie zum Ausfüllen der Übersicht benötigen
Bereiten Sie folgende Unterlagen vor, bevor Sie mit dem Ausfüllen des Formulars beginnen:
📋Unterlagen für das Ausfüllen der Übersicht
Wie Sie die Übersicht ausfüllen – Schritt für Schritt
Das Formular für die Übersicht unterscheidet sich bei jeder Krankenkasse optisch leicht, fordert inhaltlich jedoch dieselben Angaben. Nachfolgend finden Sie ein Verfahren, das universell gilt.
Schritt 1: Identifikationsdaten
Tragen Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Personenkennziffer (rodné číslo), die Adresse des Hauptwohnsitzes und die Versichertennummer (identisch mit der Personenkennziffer) ein. Geben Sie außerdem an, für welchen Zeitraum Sie die Übersicht einreichen (Jahr 2025).
Schritt 2: Einnahmen und Ausgaben
Hier tragen Sie ein:
- Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit – dabei handelt es sich um die Gesamteinnahmen gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes. Dieser Betrag muss mit den Angaben in der Steuererklärung übereinstimmen (Zeile 101 der Anlage Nr. 1).
- Ausgaben zur Erzielung der Einnahmen – entweder tatsächliche Ausgaben aus der Steuerevidenz oder pauschale Ausgaben (Zeile 102 der Anlage Nr. 1 der Steuererklärung).
Schritt 3: Berechnung der Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung berechnet sich als 50 % der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben (d. h. 50 % der steuerlichen Bemessungsgrundlage).
Berechnung der Bemessungsgrundlage und des Beitrags für das Jahr 2025
Schritt 1: Steuerliche Bemessungsgrundlage = Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit - Ausgaben
Schritt 2: Bemessungsgrundlage = 50 % der steuerlichen Bemessungsgrundlage
Schritt 3: Jahresbeitrag = Bemessungsgrundlage x 13,5 %
Schritt 4: Nachzahlung / Rückerstattung = Jahresbeitrag - Summe der geleisteten Vorauszahlungen für das Jahr 2025
Beispiel – OSVČ mit Haupttätigkeit, gesamtes Jahr 2025:
- Einnahmen: 1 200 000 Kč
- Ausgaben (60 % Pauschale): 720 000 Kč
- Steuerliche Bemessungsgrundlage: 480 000 Kč
- Bemessungsgrundlage (50 %): 240 000 Kč
- Jahresbeitrag (13,5 %): 32 400 Kč
- Geleistete Vorauszahlungen (12 x 2 968 Kč): 35 616 Kč
- Ergebnis: Rückerstattung 3 216 Kč
Mindest-Bemessungsgrundlage
Wenn Ihre berechnete Bemessungsgrundlage die Mindestgrenze nicht erreicht, müssen Sie den Beitrag mindestens auf Basis der Mindest-Bemessungsgrundlage entrichten. Für das Jahr 2025 beträgt die monatliche Mindest-Bemessungsgrundlage 22 229,50 Kč (die Hälfte des Durchschnittslohns von 44 459 Kč). Die Mindest-Bemessungsgrundlage gilt nicht für OSVČ, die gleichzeitig angestellt sind und die selbstständige Tätigkeit nicht ihre Haupteinnahmequelle darstellt.
Schritt 4: Übersicht der geleisteten Vorauszahlungen
Geben Sie den Gesamtbetrag der Vorauszahlungen an, die Sie im Laufe des Jahres 2025 zur Krankenversicherung geleistet haben. Achtung – es zählen die tatsächlich im betreffenden Kalenderjahr gezahlten Vorauszahlungen, nicht die Vorauszahlungen für die jeweiligen Monate.
Schritt 5: Nachzahlung oder Rückerstattung
Wenn Ihr Jahresbeitrag höher ist als die Summe der geleisteten Vorauszahlungen, entsteht eine Nachzahlung. Diese müssen Sie innerhalb von 8 Tagen ab dem Datum begleichen, an dem Sie die Übersicht eingereicht haben (oder hätten einreichen müssen). Übersteigen die geleisteten Vorauszahlungen hingegen den Jahresbeitrag, haben Sie eine Rückerstattung, die Sie beantragen können.
Schritt 6: Neue Höhe der Vorauszahlungen
Auf Grundlage der eingereichten Übersicht berechnet die Krankenkasse die neue Höhe Ihrer monatlichen Vorauszahlungen. Die neuen Vorauszahlungen zahlen Sie ab dem Monat, der auf den Monat der Einreichung der Übersicht folgt.
Wie die neuen Vorauszahlungen für 2026 berechnet werden
Die neue Vorauszahlungshöhe leitet sich aus Ihrer Bemessungsgrundlage für das Jahr 2025 ab:
Berechnung der neuen monatlichen Vorauszahlung
Schritt 1: Monatliche Bemessungsgrundlage = Jährliche Bemessungsgrundlage / Anzahl der Tätigkeitsmonate
Schritt 2: Monatliche Vorauszahlung = Monatliche Bemessungsgrundlage x 13,5 %
Beispiel (Fortsetzung des vorherigen):
- Jährliche Bemessungsgrundlage: 240 000 Kč
- Anzahl der Monate: 12
- Monatliche Bemessungsgrundlage: 20 000 Kč
- Neue Vorauszahlung: 20 000 x 13,5 % = 2 700 Kč/Monat
Aber Achtung! Die Mindestvorauszahlung für 2026 beträgt 3 306 Kč. Da die berechnete Vorauszahlung (2 700 Kč) unter dem Minimum liegt, zahlen Sie 3 306 Kč monatlich.
Mindestvorauszahlung zur Krankenversicherung 2026
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die monatliche Mindestvorauszahlung zur Krankenversicherung für OSVČ mit Haupttätigkeit 3 306 Kč. Dieser Betrag basiert auf der Mindest-Bemessungsgrundlage von 24 483,50 Kč (die Hälfte des Durchschnittslohns von 48 967 Kč). Auch wenn sich aus Ihrer Übersicht eine niedrigere Vorauszahlung ergibt, müssen Sie mindestens diesen Betrag zahlen.
Fälligkeit der Vorauszahlungen und Zahlungsdaten
Die Vorauszahlungen zur Krankenversicherung werden monatlich gezahlt und sind ab dem 1. Tag des Kalendermonats, für den sie gezahlt werden, bis zum 8. Tag des folgenden Monats fällig.
📋Beispiel für die Fälligkeit der Vorauszahlungen
Zahlen Sie die Vorauszahlungen per Banküberweisung auf das Konto Ihrer Krankenkasse. Ab Januar 2026 akzeptieren VZP und einige andere Krankenkassen keine Barzahlungen mehr. Verwenden Sie als Variabelsymbol Ihre Personenkennziffer (rodné číslo) ohne Schrägstrich.
Häufige Fehler beim Ausfüllen der Übersicht
Worauf Sie achten sollten
-
Unstimmigkeit mit der Steuererklärung – Einnahmen und Ausgaben in der Übersicht müssen genau mit den Angaben in der Steuererklärung (Anlage Nr. 1) übereinstimmen. Die Krankenkassen führen Kreuzprüfungen durch.
-
Falsche Anzahl der Monate – In die Anzahl der Tätigkeitsmonate werden auch Monate einbezogen, in denen Sie nur einen Teil des Monats selbstständig tätig waren. Haben Sie am 15. März mit der selbstständigen Tätigkeit begonnen, zählt auch der März mit.
-
Verwechslung von Haupt- und Nebentätigkeit – OSVČ, die gleichzeitig angestellt sind, müssen die Mindest-Bemessungsgrundlage nicht einhalten, müssen diesen Umstand jedoch korrekt in der Übersicht angeben.
-
Vergessen des Krankenkassenwechsels – Wenn Sie im Laufe des Jahres 2025 die Krankenkasse gewechselt haben, müssen Sie bei beiden Krankenkassen für die jeweiligen Zeiträume eine Übersicht einreichen.
-
Verspätete Einreichung – Bei verspäteter Einreichung kann die Krankenkasse ein Bußgeld von 0,0322 % des ausstehenden Betrags pro Verzugstag verhängen.
Übersicht für OSVČ mit Nebentätigkeit
Wenn Sie OSVČ sind und gleichzeitig angestellt (und das Anstellungsverhältnis Ihre Haupteinnahmequelle ist), haben Sie beim Einreichen der Übersicht einige Vorteile:
- Sie müssen die Mindest-Bemessungsgrundlage nicht einhalten – Sie zahlen den Beitrag auf Basis der tatsächlichen Bemessungsgrundlage, auch wenn diese unter dem Minimum liegen sollte.
- Sie müssen keine Vorauszahlungen leisten – den Jahresbeitrag zahlen Sie einmalig nach Einreichung der Übersicht nach. Vorauszahlungen können Sie leisten, sind aber freiwillig.
- Ihr Arbeitgeber führt für Sie den Beitrag aus dem Arbeitseinkommen ab – aus der selbstständigen Tätigkeit zahlen Sie nur den Beitrag auf Einnahmen, die über den im Anstellungsverhältnis abgeführten Beitrag hinausgehen.
Wann gelten Sie als OSVČ mit Nebentätigkeit?
Als OSVČ mit Nebentätigkeit im Sinne der Krankenversicherung gelten Sie, wenn Sie gleichzeitig angestellt sind und Ihr Arbeitgeber für Sie den Beitrag mindestens auf Basis der Mindest-Bemessungsgrundlage für Arbeitnehmer abführt. Die bloße Tatsache, dass Sie Einnahmen aus einem Anstellungsverhältnis haben, reicht nicht aus – der Arbeitgeber muss für Sie den Beitrag mindestens auf Basis der Mindest-Bemessungsgrundlage abführen.
Berichtigende Übersicht
Wenn Sie nach der Einreichung der Übersicht einen Fehler feststellen (zum Beispiel weil Sie eine berichtigte Steuererklärung eingereicht haben), müssen Sie eine berichtigende Übersicht einreichen. Die Frist für deren Einreichung beträgt 8 Tage ab dem Tag, an dem Sie von der Änderung erfahren haben. Die berichtigende Übersicht reichen Sie auf dieselbe Weise ein wie die reguläre Übersicht – elektronisch über das Portal Ihrer Krankenkasse.
Was passiert, wenn Sie die Übersicht nicht einreichen
Wenn Sie die Übersicht überhaupt nicht einreichen, kann die Krankenkasse:
- Den Beitrag auf Basis der maximalen Bemessungsgrundlage festsetzen – die Krankenkasse hat das Recht, den Beitrag auf Basis des höchstmöglichen Bemessungsgrundlage zu berechnen, was für das Jahr 2025 einen deutlich höheren Betrag als Ihre tatsächlichen Einnahmen darstellt.
- Ein Bußgeld auf den ausstehenden Beitrag verhängen.
- Die Schulden zur Eintreibung übergeben – die Krankenkasse kann einen Zahlungsbescheid erlassen und die Schulden zwangsweise vollstrecken.
Achtung vor den Befugnissen der Krankenkasse
Die Krankenkasse kann die voraussichtliche Beitragshöhe auch ohne Ihre Übersicht festsetzen. Der so festgesetzte Beitrag ist in der Regel deutlich höher als das, was Sie auf Basis einer ordnungsgemäß eingereichten Übersicht zahlen würden. Nach der Einreichung der Übersicht wird der Beitrag auf die tatsächliche Höhe neu berechnet, in der Zwischenzeit kann jedoch ein Bußgeld auf den höheren (voraussichtlich festgesetzten) Betrag anfallen.
Praktisches Beispiel: OSVČ Grafikdesigner mit Haupttätigkeit
Schauen wir uns ein vollständiges Beispiel von Anfang bis Ende an.
Vollständiges Beispiel – Grafikdesigner OSVČ
Ausgangsdaten:
- Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit für das Jahr 2025: 850 000 Kč
- Pauschale Ausgaben 60 %: 510 000 Kč
- OSVČ mit Haupttätigkeit das gesamte Jahr (12 Monate)
- Im Jahr 2025 Mindestvorauszahlungen geleistet: 2 968 Kč/Monat
- Versichert bei VZP (Code 111)
Berechnung:
- Steuerliche Bemessungsgrundlage: 850 000 - 510 000 = 340 000 Kč
- Bemessungsgrundlage (50 %): 170 000 Kč
- Jahresbeitrag (13,5 %): 22 950 Kč
- Geleistete Vorauszahlungen: 12 x 2 968 = 35 616 Kč
- Ergebnis: Rückerstattung 12 666 Kč
Neue Vorauszahlungen ab Einreichung der Übersicht:
- Monatliche Bemessungsgrundlage: 170 000 / 12 = 14 167 Kč
- Berechnete Vorauszahlung: 14 167 x 13,5 % = 1 913 Kč
- Mindestvorauszahlung 2026: 3 306 Kč
- Wird das Minimum zahlen: 3 306 Kč/Monat
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die Übersicht vor der Steuererklärung einreichen?
Ja, Sie können die Übersicht jederzeit nach Jahresende einreichen, auch vor der Einreichung der Steuererklärung. Voraussetzung ist, dass die Angaben in der Übersicht mit denen übereinstimmen, die Sie anschließend in der Steuererklärung angeben.
Was, wenn ich im Laufe des Jahres nur einige Monate selbstständig tätig war?
In die Übersicht tragen Sie nur die Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum ein, in dem Sie selbstständig tätig waren. Die Anzahl der Monate beeinflusst die Berechnung der monatlichen Bemessungsgrundlage und damit die Höhe der neuen Vorauszahlungen.
Muss ich die Übersicht einreichen, wenn ich keine Einnahmen hatte?
Ja, die Übersicht müssen Sie auch bei null Einnahmen einreichen. Die Krankenkasse benötigt diese Information für die korrekte Berechnung des Beitrags.
Wie beantrage ich die Rückerstattung eines Überzahlungsbetrags?
Den Rückerstattungsantrag stellen Sie direkt in der Übersicht – die meisten Formulare enthalten ein Feld, in dem Sie ankreuzen, dass Sie eine Rückerstattung beantragen, und die Kontonummer für die Rücküberweisung angeben. Die Krankenkasse erstattet den Überzahlungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags, sofern Sie keine weiteren offenen Verbindlichkeiten haben.
Was, wenn ich Pauschalsteuer zahle?
OSVČ im Pauschalsteuerregime reichen keine Übersicht für die Krankenkasse ein. Die Krankenversicherung ist Bestandteil der Pauschalzahlung, und die Krankenkasse erhält die Informationen direkt vom Finanzamt.
Kann ich die Übersicht von einem Steuerberater erstellen lassen?
Ja, die Übersicht kann für Sie ein Steuerberater oder Buchhalter ausfüllen und einreichen. Der Einreichungstermin richtet sich in diesem Fall danach, wann Ihre Steuererklärung eingereicht wurde.
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Offizielle Quellen und Formulare
- VZP – Übersicht OSVČ und aktuelle Fristen
- VZP – Krankenversicherungszahlungen im Jahr 2026
- OZP – Grundsätze zum Ausfüllen der Übersicht OSVČ
- ČPZP – Informationen für OSVČ
- ZP MV ČR – Informationen für OSVČ
Dieser Artikel dient als allgemeiner Informationsleitfaden und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die Angaben sind Stand Februar 2026. Für die Lösung konkreter Situationen empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder direkt durch Ihre Krankenkasse.
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