Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Selbstständige: ein praktischer Leitfaden

Die Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gehört zu den grundlegenden Pflichten jeder OSVČ, die ihre Steuern korrekt berechnen und Problemen bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt aus dem Weg gehen möchte. Dennoch haben viele Selbstständige keine klare Vorstellung davon, was genau und wie zu erfassen ist, welche Belege aufzubewahren sind und in welcher Form die Aufzeichnungen geführt werden sollen. Die Folge sind häufig unzureichende Unterlagen für die Steuererklärung, fehlende Belege oder Unstimmigkeiten, die zu Steuernachforderungen und Bußgeldern führen können.
In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen umfassenden praktischen Leitfaden, wie Sie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung korrekt, effizient und im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung führen. Wir stützen uns dabei auf das Gesetz Nr. 586/1992 Slg. über die Einkommensteuer, insbesondere auf § 7b, der die steuerliche Aufzeichnung regelt, sowie auf die Hinweise der Tschechischen Finanzverwaltung.
Warum die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung so wichtig ist
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist keine bloße Formalität. Sie erfüllt mehrere zentrale Funktionen, die sich unmittelbar auf Ihr Unternehmen und Ihr Verhältnis zum Finanzamt auswirken.
Erstens dient sie als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Bei einer OSVČ, die steuerliche Aufzeichnungen führt, wird die Bemessungsgrundlage als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip berechnet. Ist Ihre Aufzeichnung nicht präzise, kann auch Ihre Steuererklärung fehlerhaft sein.
Zweitens ist sie Ihr wichtigstes Beweismittel bei einer Steuerprüfung. Das Finanzamt hat das Recht, Ihre Aufzeichnungen anzufordern und zu überprüfen, ob sie der Realität entsprechen. Ohne ordnungsgemäße Aufzeichnungen können Sie die Berechtigung der geltend gemachten Ausgaben nicht nachweisen.
Drittens verschafft Ihnen eine sorgfältige Buchführung einen Überblick über die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens. Sie sehen, wie viel Sie tatsächlich verdienen, welche Ihre größten Kostenpositionen sind und wo Optimierungspotenzial besteht.
Wer muss eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen?
Die steuerliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen natürliche Personen (OSVČ), die:
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes erzielen
- keine buchführungspflichtigen Unternehmen sind (Umsatz hat 25 Millionen Kč nicht überschritten, nicht im Handelsregister eingetragen)
- keine Pauschalausgaben (als Prozentsatz der Einnahmen) geltend machen – bei Pauschalausgaben genügt die Erfassung der Einnahmen
- nicht im Pauschalsteuerregime sind – in diesem Regime wird nur eine vereinfachte Einnahmenerfassung geführt
Wenn Sie Pauschalausgaben geltend machen (z. B. 60 % der Einnahmen), müssen Sie kein Ausgabenbuch führen, müssen aber weiterhin Einnahmen und Forderungen erfassen.
Was das Gesetz verlangt: Inhalt der steuerlichen Aufzeichnung
Gemäß § 7b des Einkommensteuergesetzes muss die steuerliche Aufzeichnung folgende Angaben enthalten:
- Einnahmen und Ausgaben in einer Gliederung, die zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage erforderlich ist
- Vermögen und Schulden (Forderungen und Verbindlichkeiten)
Das Gesetz schreibt bewusst keine genaue Form oder kein bestimmtes Format vor. Das gibt Ihnen die Freiheit, die Aufzeichnungen so zu führen, wie es Ihnen am besten passt – auf Papier, in einer Tabellenkalkulation oder in einer Buchhaltungssoftware. Wichtig ist, dass die Aufzeichnung nachvollziehbar, vollständig und verständlich ist.
Gliederung der Einnahmen
Einnahmen müssen in der Aufzeichnung mindestens in folgende Kategorien unterteilt werden:
Steuerrelevante Einnahmen (beeinflussen die Bemessungsgrundlage):
- Erlöse aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen
- Provisionen und Vergütungen für Vermittlungsleistungen
- Erlöse aus dem Verkauf von Betriebsvermögen
- Erhaltene Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit
- Zinsen aus dem Geschäftskonto
Nicht steuerrelevante Einnahmen (beeinflussen die Bemessungsgrundlage nicht):
- Einlagen des Unternehmers aus Privatmitteln
- Erhaltene Kredite und Darlehen
- Einnahmen, die mit Quellensteuer versteuert wurden (z. B. Zinsen aus Termineinlagen)
- Steuerbefreite Einnahmen
- Erhaltene Mehrwertsteuer (bei MwSt.-Pflichtigen)
Gliederung der Ausgaben
Ausgaben werden analog unterteilt in:
Steuerlich absetzbare Ausgaben (verringern die Bemessungsgrundlage):
- Kauf von Material und Waren
- Kraftstoff und Betriebskosten für Fahrzeuge
- Miete für Betriebsstätte oder Büro
- Telekommunikationsdienstleistungen, Internet
- Versicherungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit
- Reisekosten und Verpflegungskosten bei Dienstreisen
- Abschreibungen auf Vermögensgegenstände
- Lohnkosten (sofern Mitarbeiter beschäftigt werden)
Nicht steuerlich absetzbare Ausgaben (beeinflussen die Bemessungsgrundlage nicht):
- Privatentnahmen des Unternehmers
- Kredit- und Darlehenstilgungen (Hauptbetrag)
- Einkommensteuerzahlungen
- Vorauszahlungen auf Sozial- und Krankenversicherung der OSVČ
- Anschaffung von Anlagevermögen (wird abgeschrieben, nicht als Sofortausgabe erfasst)
- Repräsentationskosten (Bewirtung, Geschenke über dem zulässigen Höchstbetrag)
Häufigster Fehler: Verwechslung von steuerlich absetzbaren und nicht absetzbaren Posten
Einer der häufigsten Fehler ist, eine nicht absetzbare Ausgabe unter die steuerlich absetzbaren zu zählen. Ein klassisches Beispiel: Vorauszahlungen auf die Sozial- und Krankenversicherung der OSVČ sind keine steuerlich anerkannten Ausgaben. Ebenso wenig Privatentnahmen vom Geschäftskonto oder Einkäufe für den Privatbedarf. Umgekehrt sind Zinsen aus einem betrieblichen Kredit steuerlich absetzbar.
Im Zweifelsfall prüfen Sie stets § 24 (absetzbare Ausgaben) und § 25 (nicht absetzbare Ausgaben) des Einkommensteuergesetzes.
Das Einnahmen-Ausgaben-Buch: das Herzstück der Aufzeichnung
Das Einnahmen-Ausgaben-Buch (oft auch als Kassenjournal bezeichnet) ist das zentrale Instrument der steuerlichen Aufzeichnung. Darin erfassen Sie chronologisch alle Geldtransaktionen im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit.
Pflichtangaben zu jedem Eintrag
Obwohl das Gesetz keine genaue Form vorschreibt, sollte jeder Eintrag folgende Angaben enthalten:
📋Was zu jeder Transaktion einzutragen ist
Praktisches Beispiel eines Einnahmen-Ausgaben-Buchs
Beispieleinträge im Einnahmen-Ausgaben-Buch – Januar 2026
OSVČ – IT-Berater, nicht MwSt.-pflichtig
| Datum | Beleg-Nr. | Beschreibung | Einnahme steuerl. | Einnahme n. steuerl. | Ausgabe steuerl. | Ausgabe n. steuerl. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2. 1. | VBU-001 | Zahlung RE-048/2025 für Beratungsleistungen | 45 000 Kč | – | – | – |
| 5. 1. | PD-001/2026 | Kauf von Büromaterial | – | – | 890 Kč | – |
| 10. 1. | FV-001/2026 | Zahlung für Server-Administration – Januar | 12 000 Kč | – | – | – |
| 15. 1. | VBU-003 | Büromiete – Januar | – | – | 8 500 Kč | – |
| 20. 1. | VBU-004 | Vorauszahlung Sozialversicherung | – | – | – | 4 759 Kč |
| 20. 1. | VBU-005 | Vorauszahlung Krankenversicherung | – | – | – | 3 154 Kč |
| 25. 1. | VBU-006 | Einlage des Unternehmers | – | 20 000 Kč | – | – |
| 28. 1. | PD-002/2026 | Porto – Sendung an Kunden | – | – | 215 Kč | – |
| 31. 1. | VBU-007 | Mobilfunktarif | – | – | 799 Kč | – |
Zusammenfassung für Januar 2026:
- Steuerrelevante Einnahmen: 57 000 Kč
- Nicht steuerrelevante Einnahmen: 20 000 Kč
- Steuerlich absetzbare Ausgaben: 10 404 Kč
- Nicht steuerlich absetzbare Ausgaben: 7 913 Kč
Zufluss-Abfluss-Prinzip: Wann wird eine Einnahme oder Ausgabe erfasst?
Das grundlegende Prinzip der steuerlichen Aufzeichnung ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip (Kassenprinzip). Eine Einnahme wird in dem Moment erfasst, in dem Sie das Geld tatsächlich erhalten (Gutschrift auf dem Konto, Empfang von Bargeld). Eine Ausgabe wird in dem Moment erfasst, in dem Sie das Geld tatsächlich bezahlen (Abbuchung vom Konto, Barzahlung).
Das ist ein wesentlicher Unterschied zur doppelten Buchführung, bei der nach dem Periodizitätsprinzip gebucht wird (im Zeitpunkt der Entstehung der Forderung oder Verbindlichkeit, unabhängig von der tatsächlichen Zahlung).
Beispiel: Zufluss-Abfluss-Prinzip in der Praxis
Sie stellen am 15. Dezember 2025 eine Rechnung über 30 000 Kč aus. Der Kunde begleicht sie am 8. Januar 2026.
In der steuerlichen Aufzeichnung:
- Die Einnahme gehört nicht ins Jahr 2025 (das Geld ist noch nicht eingegangen)
- Die Einnahme wird dem Jahr 2026 zugeordnet (Datum der Kontogutschrift: 8. 1. 2026)
- Zum Jahresende 2025 erfassen Sie eine Forderung in Höhe von 30 000 Kč in der Forderungsaufzeichnung
Steuerliche Auswirkung:
- In der Steuererklärung für 2025 taucht dieser Betrag nicht auf
- In der Steuererklärung für 2026 wird die Einnahme von 30 000 Kč in die Bemessungsgrundlage einbezogen
Welche Belege müssen aufbewahrt werden
Jeder Eintrag in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung muss durch einen Beleg nachgewiesen werden. Belege sind Ihr Beweismittel – ohne sie können Sie weder Einnahmen noch Ausgaben belegen. Die Finanzverwaltung verlangt bei einer Prüfung stets die Vorlage der Originalbelege.
Arten von Belegen, die Sie benötigen
Einnahmebelege:
- Ausgestellte Rechnungen (eigene Rechnungen, die Sie an Kunden ausgestellt haben)
- Kasseneingangsbelege (bei Empfang von Bargeld)
- Kontoauszüge als Nachweis für eingegangene Zahlungen
- Werkverträge, Bestellungen (als ergänzende Belege)
Ausgabenbelege:
- Erhaltene Rechnungen (Rechnungen von Lieferanten)
- Kassenzettel und Quittungen (für kleinere Einkäufe)
- Kassenausgangsbelege (bei Barzahlung)
- Kontoauszüge als Nachweis für ausgehende Zahlungen
- Reisekostenabrechnungen (bei Dienstreisen)
- Verträge (Miet-, Leasing-, Versicherungsverträge)
- Lohnunterlagen (sofern Mitarbeiter beschäftigt werden)
Pflichtangaben eines steuerlichen Belegs
Damit ein Beleg als Nachweis anerkannt wird, sollte er mindestens folgende Angaben enthalten:
- Belegbezeichnung (Rechnungsnummer, Quittungsnummer)
- Ausstellungsdatum und Datum der steuerpflichtigen Leistung
- Identifikation von Lieferant und Empfänger (Name/Firma, Steuernummer, Adresse)
- Beschreibung des Leistungsgegenstands (was geliefert oder erbracht wurde)
- Betrag (bei MwSt.-Pflichtigen aufgeteilt in Nettobetrag und MwSt.)
- Zahlungsweise (Bargeld, Überweisung, Karte)
Bei vereinfachten Steuerbelegen (bis 10 000 Kč) muss die Identifikation des Empfängers nicht angegeben werden.
Was tun, wenn ein Beleg fehlt?
Es kann vorkommen, dass Sie einen Beleg verlegen oder gar nicht erst erhalten. In diesem Fall haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Duplikat anfordern – wenden Sie sich an den Lieferanten und bitten Sie um eine Kopie der Rechnung oder eine Zahlungsbestätigung.
- Eigenbeleg ausstellen – bei bestimmten Vorgängen (z. B. Reisekosten, Verpflegungspauschale bei Dienstreisen) können Sie auf Grundlage eines Reisekostenberichts einen eigenen Beleg erstellen.
- Kontoauszug verwenden – ein Kontoauszug kann als ergänzender Nachweis dienen, ersetzt aber für sich allein keine Rechnung.
- Kartenzahlungsbeleg – ein Kreditkartenabrechnung kann in Verbindung mit anderen Nachweisen als Grundlage dienen.
Ohne Beleg kann die Ausgabe nicht anerkannt werden
Wenn Sie eine Ausgabe durch keinen Beleg nachweisen können, dürfen Sie sie nicht unter die steuerlich absetzbaren Ausgaben aufnehmen. Das Finanzamt wird eine solche Ausgabe bei einer Prüfung nicht anerkennen und eine Steuernachforderung inklusive Zinsen verhängen. Daher ist es entscheidend, Belege sorgfältig aufzubewahren und über die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist zu archivieren.
Format und Führungsweise der Aufzeichnung
Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Format für die Aufzeichnung vor. Sie können die Methode wählen, die Ihnen am besten passt. Jede hat ihre Vor- und Nachteile.
📊Vergleich der Methoden zur Führung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Papierbasierte Aufzeichnung
Wenn Sie sich für eine Papieraufzeichnung entscheiden, besorgen Sie sich ein vorgedrucktes Kassenbuch (in Schreibwarengeschäften erhältlich) oder erstellen Sie eine eigene Vorlage. Tragen Sie die Einträge mit Kugelschreiber (nicht Bleistift) ein und ordnen Sie die Belege chronologisch in Ordnern, nach Monaten gegliedert, ab.
Elektronische Aufzeichnung in einer Tabelle
Für die meisten OSVČ ist die Führung der Aufzeichnung in einer Tabellenkalkulation die praktischste Variante. Erstellen Sie eine Vorlage mit folgenden Spalten: Datum, Belegnummer, Beschreibung, steuerrelevante Einnahme, nicht steuerrelevante Einnahme, steuerlich absetzbare Ausgabe, nicht steuerlich absetzbare Ausgabe. Bilden Sie am Monatsende Zwischensummen und am Jahresende eine Gesamtsumme.
Buchhaltungssoftware
Spezialisierte Software ist besonders für MwSt.-Pflichtige oder OSVČ mit einem höheren Transaktionsvolumen vorteilhaft. Die Software erstellt automatisch Übersichten, prüft die Konsistenz der Belege und vereinfacht die Vorbereitung der Steuererklärung.
Weitere Aufzeichnungsbereiche: Vermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten
Neben Einnahmen und Ausgaben muss die steuerliche Aufzeichnung auch Angaben zu Vermögen und Schulden enthalten. Das sind weitere Aufzeichnungsbücher, die Sie führen müssen.
Forderungsaufzeichnung
Eine Forderung entsteht in dem Moment, in dem Sie eine Rechnung ausstellen (ein Anspruch auf Zahlung entsteht). In die Forderungsaufzeichnung tragen Sie ein:
- Rechnungsnummer
- Ausstellungsdatum und Fälligkeitsdatum
- Auftraggeber (Name, Steuernummer)
- Betrag
- Zahlungsdatum (nach Eingang der Zahlung)
Verbindlichkeitsaufzeichnung
Eine Verbindlichkeit entsteht, wenn Sie eine Rechnung von einem Lieferanten erhalten. Erfassen Sie:
- Nummer der erhaltenen Rechnung
- Eingangsdatum und Fälligkeitsdatum
- Lieferant (Name, Steuernummer)
- Betrag
- Zahlungsdatum
Vermögensaufzeichnung
Wenn Sie langfristiges Sachanlagevermögen (Anschaffungskosten über 80 000 Kč) oder immaterielles Anlagevermögen (über 60 000 Kč) besitzen, müssen Sie Anlagekarten führen. Auf der Karte erfassen Sie:
- Name und Beschreibung des Vermögensgegenstands
- Anschaffungsdatum und Datum der Inbetriebnahme
- Anschaffungskosten
- Abschreibungsgruppe und Abschreibungsmethode
- Jahresabschreibungen und Buchwert
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 80 000 Kč
Sachanlagevermögen mit Anschaffungskosten bis 80 000 Kč wird nicht abgeschrieben – die Anschaffung wird direkt als steuerlich absetzbare Ausgabe im vollen Betrag im Anschaffungsjahr eingetragen. Dennoch empfehlen wir, zumindest eine orientierungsmäßige Liste des geringwertigen Vermögens für den eigenen Überblick und für den Fall einer Prüfung zu führen.
Praktische Beispiele aus dem Alltag
Schauen wir uns konkrete Situationen an, mit denen OSVČ regelmäßig konfrontiert werden, und wie diese in der Aufzeichnung korrekt zu erfassen sind.
Beispiel 1: Kauf eines Notebooks für 35 000 Kč
Beispiel: Kauf eines Notebooks – geringwertiges Wirtschaftsgut
OSVČ – Programmierer – kauft am 10. März 2026 ein Notebook für 35 000 Kč (ohne MwSt., nicht MwSt.-pflichtig).
Eintrag in die Aufzeichnung:
- Datum: 10. 3. 2026
- Beleg: FP-012/2026 (erhaltene Rechnung vom Lieferanten)
- Beschreibung: Kauf eines Dell Latitude Notebooks für betriebliche Zwecke
- Steuerlich absetzbare Ausgabe: 35 000 Kč
Der Anschaffungspreis liegt unter 80 000 Kč, es handelt sich daher um ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Der gesamte Betrag wird im Anschaffungsjahr als steuerlich absetzbare Ausgabe erfasst. Es wird nicht abgeschrieben.
Würde das Notebook z. B. 95 000 Kč kosten, würde es der 1. Abschreibungsgruppe (3 Jahre) zugeordnet und schrittweise abgeschrieben.
Beispiel 2: Einnahmen aus dem Ausland in Euro
Beispiel: Einnahmen aus dem Ausland – Währungsumrechnung
OSVČ – Grafikdesigner – erhält am 5. Februar 2026 eine Zahlung von 1 500 EUR auf sein Konto für einen Auftrag eines deutschen Kunden.
Vorgehensweise:
- Den Wechselkurs der Tschechischen Nationalbank (ČNB) am Tag des Zahlungseingangs ermitteln (5. 2. 2026) – angenommener Kurs: 25,10 Kč/EUR
- Umrechnen: 1 500 × 25,10 = 37 650 Kč
- In der Aufzeichnung als steuerrelevante Einnahme von 37 650 Kč erfassen
Alternative: Sie können den Festkurs vom ersten Tag des Buchungszeitraums (1. 1. 2026) verwenden, sofern Sie diese Methode gewählt haben. Dieser Kurs muss dann das gesamte Jahr beibehalten werden.
Hinweis: Wechselkursdifferenzen (Unterschied zwischen dem Kurs am Tag der Rechnungsstellung und dem Kurs am Tag der Zahlung) werden in der steuerlichen Aufzeichnung nicht gesondert behandelt – Sie erfassen den tatsächlich erhaltenen Betrag in CZK.
Beispiel 3: Nutzung eines Fahrzeugs für betriebliche Zwecke
Beispiel: Kilometerpauschale für Fahrzeugnutzung
OSVČ – Handelsvertreter – nutzt ein privates Fahrzeug sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke.
Variante A: Pauschaler Fahrzeugkostenabzug
- Gekürzter Pauschalbetrag (Fahrzeug auch für private Nutzung): 4 000 Kč/Monat
- Jährlicher Abzug: 12 × 4 000 = 48 000 Kč
- Wird monatlich oder als Jahresbetrag als steuerlich absetzbare Ausgabe eingetragen
- Kein Fahrtenbuch erforderlich
Variante B: Tatsächliche Kosten
- Kraftstoff gemäß Fahrtenbuch: 62 000 Kč
- Reparaturen und Wartung: 15 000 Kč
- Versicherung: 8 000 Kč
- Gesamt: 85 000 Kč (davon 80 % betrieblicher Anteil = 68 000 Kč)
- Fahrtenbuch erforderlich
In diesem Fall sind die tatsächlichen Kosten vorteilhafter (68 000 vs. 48 000 Kč).
Jahresabschluss der Aufzeichnung
Am Ende des Steuerjahreszeitraums (Kalenderjahr) ist ein Jahresabschluss der steuerlichen Aufzeichnung durchzuführen. Dieser Prozess umfasst mehrere Schritte.
📋Vorgehensweise beim Jahresabschluss der steuerlichen Aufzeichnung
Beispiel: Jahresabschluss und Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage
OSVČ - Copywriter, Jahr 2025:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Steuerliche Einnahmen gesamt | 720 000 Kč |
| Steuerliche Ausgaben gesamt | 285 000 Kč |
| Steuerbemessungsgrundlage (§ 7) | 435 000 Kč |
Steuerberechnung:
- Bemessungsgrundlage: 435 000 Kč
- Steuer 15 %: 65 250 Kč
- Grundfreibetrag des Steuerpflichtigen: −30 840 Kč
- Resultierende Steuer: 34 410 Kč
Vergleich mit Pauschalausgaben (60 %):
- Einnahmen: 720 000 Kč
- Pauschalausgaben 60 %: 432 000 Kč
- Bemessungsgrundlage: 288 000 Kč
- Steuer 15 %: 43 200 Kč
- Grundfreibetrag des Steuerpflichtigen: −30 840 Kč
- Resultierende Steuer: 12 360 Kč
In diesem Fall wären die Pauschalausgaben vorteilhafter (Ersparnis von 22 050 Kč bei der Steuer). Vergleichen Sie am Jahresende immer beide Varianten.
Häufige Fehler in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Auf Grundlage von Erfahrungen aus Steuerprüfungen sind dies die häufigsten Fehler von Selbstständigen:
1. Nicht laufendes Eintragen Viele Gewerbetreibende schieben die Einträge auf das Monatsende oder sogar auf das Jahresende auf. Das führt zu Fehlern, verlorenen Belegen und Ungenauigkeiten. Tragen Sie idealerweise jede Transaktion sofort ein.
2. Fehlende Belege Jeder Eintrag muss durch einen Beleg gedeckt sein. Der Bon von der Tankstelle, der Kassenzettel aus dem Schreibwarenladen, die Rechnung für das Hosting - ohne Beleg erkennt das Finanzamt die Ausgabe nicht an.
3. Verwechslung von steuerlichen und nicht steuerlichen Posten Typische Fehler: Einbeziehung der Vorauszahlungen zur Sozialversicherung in die steuerlichen Ausgaben, Nichtberücksichtigung der Zinsen eines Geschäftskredits als steuerliche Ausgabe, Erfassung der MwSt. als Einnahme (bei MwSt.-Pflichtigen).
4. Falscher Erfassungszeitpunkt In der steuerlichen Aufzeichnung entscheidet der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnungsstellung. Eine im Dezember ausgestellte und im Januar bezahlte Rechnung ist eine Einnahme des Folgejahres.
5. Keine Inventarisierung Am Jahresende müssen Sie ein Inventar der Forderungen, Verbindlichkeiten, des Vermögens und der Bestände erstellen. Ohne Inventarisierung ist die Aufzeichnung nicht vollständig.
6. Vermischung privater und geschäftlicher Finanzen Die Nutzung eines einzigen Kontos für private und geschäftliche Transaktionen erschwert die Aufzeichnung erheblich und erhöht das Fehlerrisiko.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich eine Aufzeichnung führen, wenn ich Pauschalausgaben geltend mache?
Wenn Sie die Ausgaben pauschal (als Prozentsatz der Einnahmen) geltend machen, müssen Sie keine Ausgabenaufzeichnung führen. Sie müssen aber weiterhin eine Einnahmenaufzeichnung und eine Forderungsaufzeichnung führen. Auch das Vermögen müssen Sie erfassen, wenn Sie es künftig geltend machen wollen (z. B. beim Wechsel zu tatsächlichen Ausgaben).
Wie lange muss ich die Aufzeichnung aufbewahren?
Die steuerliche Aufzeichnung einschließlich aller Belege müssen Sie so lange archivieren, wie die Frist für die Steuerfestsetzung läuft. Die Grundfrist beträgt 3 Jahre ab dem Ende der Frist für die Abgabe der Steuererklärung, kann sich aber verlängern (z. B. bei Abgabe einer nachträglichen Erklärung, bei einer Steuerprüfung oder beim Ausweis eines steuerlichen Verlusts). In der Praxis empfehlen wir, Belege mindestens 5-7 Jahre aufzubewahren.
Kann ich die Aufzeichnung nur elektronisch führen?
Ja, das Gesetz erlaubt eine rein elektronische Aufzeichnung. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass die Einträge während der gesamten Aufbewahrungsdauer lesbar, unveränderbar und verfügbar sind. Wir empfehlen regelmäßige Backups an mehreren Orten (lokale Festplatte + Cloud).
Was ist mit Bareinnahmen?
Bar erhaltene Einnahmen erfassen Sie genauso wie bargeldlose - mit dem Unterschied, dass der Beleg ein Einnahme-Kassenbeleg ist (kein Kontoauszug). Ab einer bestimmten Grenze (im Jahr 2026 gilt ein Limit von 270 000 Kč für eine Zahlung) dürfen Barzahlungen nicht angenommen werden - Sie müssen eine bargeldlose Überweisung verlangen.
Muss ich auch Kleinausgaben unter 100 Kč erfassen?
Ja, wenn Sie die Ausgabe steuerlich geltend machen wollen, müssen Sie sie unabhängig von der Höhe erfassen. Auch ein Bon über 50 Kč gehört in die Aufzeichnung. In der Praxis entscheiden sich manche Unternehmer, sehr kleine Ausgaben nicht zu erfassen, um Verwaltungsaufwand zu sparen - das ist ihre Wahl, aber sie verlieren dadurch den Steuerabzug.
Wie erfasse ich ein Tauschgeschäft (Austausch von Dienstleistungen)?
Ein Tauschgeschäft müssen Sie auf beiden Seiten erfassen - als Einnahme (Wert der erhaltenen Leistung) und als Ausgabe (Wert der erbrachten Leistung). Beide Seiten stellen sich Rechnungen zum üblichen Preis aus und verbuchen sie auf die übliche Weise, obwohl keine Geldzahlung erfolgt.
Tipps für eine effiziente Aufzeichnung
📋10 praktische Tipps für eine fehlerfreie Aufzeichnung
Erfassen Sie Belege einfach über WhatsApp mit DokladBot
Die Führung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung muss kein Albtraum sein. DokladBot ermöglicht es Ihnen, Belege so einfach zu erfassen, als würden Sie einem Freund eine Nachricht schicken. Fotografieren Sie den Beleg, senden Sie ihn über WhatsApp, und DokladBot erkennt automatisch Betrag, Datum, Lieferant und Ausgabenkategorie.
Keine komplizierten Tabellen, kein manuelles Abtippen, keine vergessenen Bons. Ihre Aufzeichnung ist immer aktuell und vollständig - direkt in Ihrem Telefon.
Nützliche Links zu offiziellen Quellen
- Finanzverwaltung der Tschechischen Republik - Einkommensteuer natürlicher Personen - allgemeine Informationen zur Einkommensteuer und zu den Pflichten von OSVČ
- Gesetz Nr. 586/1992 Slg. über die Einkommensteuern - vollständiger Gesetzestext einschließlich § 7b zur steuerlichen Aufzeichnung
- ČSSZ - Übersicht über Einnahmen und Ausgaben - Informationen zur Abgabe der Übersichten für die Sozialversicherung
- Portal Moje daně - elektronische Abgabe der Steuererklärung
Disclaimer: Dieser Artikel hat informativen Charakter und ersetzt keine fachliche Steuerberatung. Die Angaben entsprechen der zum Februar 2026 geltenden Gesetzgebung. Zur Klärung einer konkreten Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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