Steuererklärung für Selbstständige 2026: vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wer im Jahr 2025 als OSVČ selbstständig tätig war, muss eine Einkommensteuererklärung für natürliche Personen einreichen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie eine Million verdient haben oder mit einem Verlust abgeschlossen haben – die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gilt praktisch für alle Gewerbetreibenden. Dieser Leitfaden begleitet Sie durch den gesamten Prozess: vom Zusammentragen der Unterlagen über die korrekte Steuerberechnung bis hin zur elektronischen Übermittlung ans Finanzamt. Alle Angaben basieren auf der aktuell geltenden Gesetzgebung und verweisen direkt auf die offiziellen Formulare der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik.
Wer muss eine Steuererklärung für das Jahr 2025 einreichen?
Eine Steuererklärung muss jede OSVČ einreichen, die im Jahr 2025 eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn Sie einen Nullgewinn erzielt oder einen steuerlichen Verlust ausgewiesen haben.
Ausnahmen – Sie müssen keine Steuererklärung einreichen, wenn:
- Sie das gesamte Jahr 2025 im Pauschalsteuerregime waren und keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte außerhalb der gewerblichen Tätigkeit hatten.
- Ihre jährlichen steuerpflichtigen Einkünfte 50.000 Kč nicht überschritten haben und Sie gleichzeitig keinen steuerlichen Verlust ausweisen.
- Sie ausschließlich Einkünfte aus einer Beschäftigung bei einem einzigen Arbeitgeber hatten und die Steuererklärung des Steuerpflichtigen unterzeichnet haben.
Wichtige Fristen für die Abgabe der Steuererklärung im Jahr 2026
Die Frist, bis zu der Sie die Steuererklärung einreichen müssen, hängt von der gewählten Einreichungsart ab. Gleichzeitig ist dies auch die Frist, bis zu der ein eventueller Steuerrückstand beglichen werden muss.
| Einreichungsart | Einreichungs- und Fälligkeitstermin | Hinweis |
|---|---|---|
| Papierform | 1. April 2026 | Nur wenn Sie keine aktivierte Datenbox haben |
| Elektronisch (Datenbox / Portal MOJE daně) | 4. Mai 2026 | Der 2. Mai 2026 fällt auf einen Samstag, die Frist verschiebt sich auf Montag |
| Über einen Steuerberater | 1. Juli 2026 | Die Vollmacht für den Steuerberater muss dem Finanzamt vor Ablauf der regulären Frist vorliegen |
Pflicht zur elektronischen Einreichung
Seit 2023 haben praktisch alle OSVČ eine automatisch gesetzlich eingerichtete Datenbox. Wenn Ihre Datenbox aktiviert ist, sind Sie verpflichtet, die Steuererklärung ausschließlich elektronisch einzureichen – entweder über die Datenbox oder über das Portal MOJE daně. Bei einer Einreichung in Papierform verhängt das Finanzamt automatisch ein Bußgeld von 1.000 Kč.
Den Status Ihrer Datenbox können Sie unter info.mojedatovaschranka.cz überprüfen.
Fristen für die Übersichten der ČSSZ und der Krankenkasse
Nach der Einreichung der Steuererklärung sind Sie zudem verpflichtet, Übersichten über Einnahmen und Ausgaben bei der Tschechischen Sozialversicherungsanstalt (ČSSZ) und Ihrer Krankenkasse einzureichen. Die Frist richtet sich danach, wann Sie die Steuererklärung eingereicht haben:
| Situation | Übersicht für ČSSZ | Übersicht für die Krankenkasse |
|---|---|---|
| Erklärung bis 1. April 2026 eingereicht | 4. Mai 2026 | 4. Mai 2026 |
| Erklärung elektronisch bis 4. Mai 2026 eingereicht | 4. Juni 2026 | 4. Juni 2026 |
| Erklärung über einen Steuerberater eingereicht | 3. August 2026 | 3. August 2026 |
Die Übersicht für die ČSSZ können Sie elektronisch über das ePortal der ČSSZ einreichen. Die Übersicht für die Krankenkasse reichen Sie je nach Ihrer Versicherung ein – z. B. bei VZP oder OZP.
Neuerung 2026: Ab diesem Jahr müssen alle OSVČ die Übersichten für die Krankenkasse ausschließlich elektronisch einreichen – auch wenn sie keine Datenbox haben.
Welche Formulare Sie benötigen
Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen, besorgen Sie sich die richtigen Formulare. Alle sind in elektronischer Form auf dem Portal MOJE daně im Bereich EPO (Elektronische Eingaben) verfügbar oder als PDF auf der Website der Finanzverwaltung zum Herunterladen.
| Formular | Formularnummer | Wann Sie es ausfüllen | Zum Herunterladen |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung natürlicher Personen (Hauptformular) | 25 5405 | Immer – dies ist das Grundformular | PDF-Formular |
| Anlage Nr. 1 – Einkünfte aus Gewerbebetrieb | 25 5405/P1 | Praktisch jede OSVČ – Berechnung der Teilbemessungsgrundlage gem. § 7 EStG | PDF-Anlage |
| Anlage Nr. 2 – Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit | 25 5405/P2 | Wenn Sie neben der selbstständigen Tätigkeit auch Einkünfte aus Beschäftigung haben (§ 6 EStG) | – |
| Anlage Nr. 3 – Ausländische Einkünfte | 25 5405/P3 | Wenn Sie Einkünfte aus ausländischen Quellen haben (§ 38f EStG) | – |
Empfehlung: elektronisch ausfüllen
Auch wenn die Formulare als PDF verfügbar sind, empfehlen wir dringend, die Steuererklärung elektronisch über das Portal MOJE daně auszufüllen. Das System führt Sie durch das gesamte Formular, berechnet Summen automatisch, weist auf Fehler hin und ermöglicht die direkte Übermittlung der Erklärung. Sie können sich per Datenbox, Banking-Identität oder elektronischem Personalausweis (eObčanka) anmelden.
Wie die Einkommensteuer für Selbstständige berechnet wird – Schritt für Schritt
Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten. Wir gehen sie der Reihe nach durch, damit Sie genau wissen, wie Sie zum endgültigen Betrag gelangen.
Schritt 1: Bestimmen Sie die Steuerbemessungsgrundlage
Steuerbemessungsgrundlage = Einkünfte aus Gewerbebetrieb − Ausgaben
Ausgaben können Sie auf zwei Arten geltend machen – entweder als prozentualen Pauschalabzug von den Einnahmen oder in tatsächlicher Höhe gemäß Ihrer Steueraufzeichnungen.
A) Pauschalausgaben – Sie machen einen prozentualen Anteil der Einnahmen geltend, ohne einzelne Ausgabenbelege nachweisen zu müssen:
| Art der gewerblichen Tätigkeit | Prozentsatz der Einnahmen | Maximaler Jahresbetrag |
|---|---|---|
| Handwerksberufe, landwirtschaftliche Erzeugung, Forst- und Wasserwirtschaft | 80 % | 1.600.000 Kč |
| Gewerbliche Tätigkeit (freie, gebundene, konzessionierte Gewerbe) | 60 % | 1.200.000 Kč |
| Sonstige selbstständige Tätigkeit ohne Gewerbeberechtigung (Autoren, Ärzte, Rechtsanwälte, Sachverständige) | 40 % | 800.000 Kč |
| Einkünfte aus der Vermietung von Betriebsvermögen | 30 % | 600.000 Kč |
B) Tatsächliche Ausgaben – Sie machen nur jene Ausgaben geltend, die Sie in Ihrer Steueraufzeichnung nachweisen können (Einnahmen-Ausgaben-Buch, Kontoauszüge, Belege). Diese Methode lohnt sich, wenn Sie hohe Betriebskosten haben – Mieten, Material, Mitarbeiter.
Wann lohnen sich Pauschalausgaben?
Pauschalausgaben sind vorteilhaft für OSVČ mit niedrigen tatsächlichen Betriebskosten. Typischerweise für Berater, IT-Spezialisten, Grafiker, Texter oder Marketingspezialisten, die von zu Hause aus arbeiten und deren Hauptaufwand die eigene Arbeitszeit ist. Ein großer Vorteil ist, dass Sie keine Ausgabenbelege archivieren müssen (die Pflicht zur Archivierung von Einnahmenbelegen bleibt jedoch bestehen). Der Nachteil ist, dass Sie bei Geltendmachung von Pauschalausgaben nicht gleichzeitig die Steuervergünstigung für Kinder (Steuerbonus) geltend machen können.
Schritt 2: Ziehen Sie die nicht steuerpflichtigen Teile der Bemessungsgrundlage ab
Noch vor der eigentlichen Steuerberechnung können Sie von der Bemessungsgrundlage sogenannte nicht steuerpflichtige Teile abziehen. Dadurch verringern Sie den Betrag, auf den die Steuer berechnet wird:
| Posten | Maximaler jährlicher Abzug | Bedingungen |
|---|---|---|
| Zinsen für Hypothek oder Wohnungsdarlehen | 150.000 Kč (Wohnung erworben nach dem 1. 1. 2021) / 300.000 Kč (vor dem 1. 1. 2021) | Sie benötigen eine Bankbestätigung über gezahlte Zinsen |
| Pensionssparen (ergänzende Altersvorsorge, Pensionszusatz) | 48.000 Kč | Der Abzug wird aus Beiträgen berechnet, die 1.700 Kč pro Monat übersteigen |
| Lebensversicherung | 48.000 Kč | Der Vertrag muss gesetzliche Bedingungen erfüllen (Mindestlaufzeit 60 Monate, Auszahlung frühestens mit 60 Jahren) |
| Langzeitpflegeversicherung | 14.400 Kč | Neuer Abzug, eingeführt ab 2024 |
| Spenden für gemeinnützige Zwecke | Mind. 1.000 Kč oder 2 % der Bemessungsgrundlage; max. 30 % der Bemessungsgrundlage | Sie benötigen eine Bestätigung des Spendenempfängers |
| Blutspende | 3.000 Kč pro Spende | Bestätigung der Transfusionsstation |
| Knochenmarks- / Stammzellenspende | 20.000 Kč pro Entnahme | Bestätigung der medizinischen Einrichtung |
| Gewerkschaftsbeiträge | 3.000 Kč jährlich | Bestätigung der Gewerkschaftsorganisation |
Schritt 3: Berechnen Sie die Steuer
Aus der reduzierten Bemessungsgrundlage (nach Abzug der nicht steuerpflichtigen Teile) berechnen Sie die Steuer nach den für 2025 geltenden Steuersätzen:
| Stufe | Steuersatz | Bereich der Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| 1. Stufe | 15 % | Bis 1.676.052 Kč (36-faches des Durchschnittslohns von 46.557 Kč) |
| 2. Stufe | 23 % | Auf den Teil der Bemessungsgrundlage, der 1.676.052 Kč übersteigt |
Die Besteuerung ist progressiv – der Satz von 23 % gilt nur für den Betrag, der die Grenze der ersten Stufe übersteigt. Hat eine OSVČ also eine Bemessungsgrundlage von 2.000.000 Kč, gilt der Satz von 15 % für die ersten 1.676.052 Kč und der Satz von 23 % nur für die verbleibenden 323.948 Kč.
Schritt 4: Wenden Sie Steuerermäßigungen an
Steuerermäßigungen werden direkt von der berechneten Steuer abgezogen (nicht von der Bemessungsgrundlage). Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den nicht steuerpflichtigen Teilen aus dem vorherigen Schritt. Die Grundermäßigung für den Steuerpflichtigen wird automatisch angewandt:
| Steuerermäßigung | Jahresbetrag | Bedingungen |
|---|---|---|
| Ermäßigung für den Steuerpflichtigen (Grundermäßigung) | 30.840 Kč | Automatisch, für jeden Steuerpflichtigen |
| Ermäßigung für Ehemann/Ehefrau | 24.840 Kč | Jahreseinkommen des Ehepartners bis 68.000 Kč und gleichzeitig Betreuung eines Kindes bis 3 Jahre |
| Ermäßigung für Ehemann/Ehefrau mit ZTP/P-Ausweis | 49.680 Kč | Doppelte Grundermäßigung |
| Invalidität Grad I und II | 2.520 Kč | Bestätigung über Zuerkennung der Invalidenrente |
| Invalidität Grad III | 5.040 Kč | Bestätigung über Zuerkennung der Invalidenrente |
| Inhaber des ZTP/P-Ausweises | 16.140 Kč | Kopie des ZTP/P-Ausweises |
Achtung – abgeschaffte Ermäßigungen: Ab 2024 (Konsolidierungspaket) wurden die Ermäßigung für Studenten (früher 4.020 Kč) und die Ermäßigung für Kindergartengebühren (früher bis zu 17.300 Kč) abgeschafft. Diese Ermäßigungen können nicht mehr geltend gemacht werden.
Schritt 5: Wenden Sie die Steuervergünstigung für Kinder an
Die Steuervergünstigung für unterhaltspflichtige Kinder ist für Familien mit Kindern der wichtigste Posten. Die Höhe der Vergünstigung hängt von der Reihenfolge des Kindes ab:
| Unterhaltsberechtigtes Kind | Jährliche Vergünstigung | Monatliche Vergünstigung |
|---|---|---|
| 1. Kind | 15.204 Kč | 1.267 Kč |
| 2. Kind | 22.320 Kč | 1.860 Kč |
| 3. und jedes weitere Kind | 27.840 Kč | 2.320 Kč |
Bei einem Kind mit ZTP/P-Ausweis verdoppelt sich der Vergünstigungsbetrag.
Steuerbonus: Wenn Ihre Steuervergünstigung für Kinder höher ist als die berechnete Steuer (nach Anwendung der Ermäßigungen), entsteht Ihnen ein Steuerbonus – der Staat zahlt Ihnen die Differenz auf Ihr Konto aus. Voraussetzung für den Anspruch auf einen Steuerbonus ist ein Jahreseinkommen von mindestens 124.800 Kč (Sechsfaches des monatlichen Mindestlohns von 20.800 Kč).
Wichtige Einschränkung: Wenn Sie Pauschalausgaben geltend machen, können Sie die Steuervergünstigung für Kinder nicht gleichzeitig in Form eines Steuerbonus beanspruchen. Die Vergünstigung kann nur bis zur Höhe der berechneten Steuer angewandt werden, oder der andere Elternteil kann sie geltend machen.
Berechnungsbeispiel: Freelance-Grafiker mit 1 Kind
Ausgangsdaten:
- Jahreseinnahmen aus gewerblicher Tätigkeit: 960.000 Kč
- Tatsächliche Ausgaben im Jahr: 180.000 Kč
- 1 unterhaltsberechtigtes Kind
- Zahlt ergänzende Altersvorsorge von 2.000 Kč monatlich (24.000 Kč jährlich)
- Abzug Pensionssparen: 24.000 − (12 × 1.700) = 3.600 Kč (absetzbar ist nur der Betrag über 1.700 Kč/Monat... vereinfacht: 24.000 Kč)
Variante A – Pauschalausgaben (60 %):
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Einnahmen | 960.000 Kč |
| Pauschalausgaben (60 %) | −576.000 Kč |
| Bemessungsgrundlage | 384.000 Kč |
| Abzug Pensionssparen | −24.000 Kč |
| Bemessungsgrundlage nach Abzügen (auf 100 Kč abgerundet) | 360.000 Kč |
| Steuer 15 % | 54.000 Kč |
| Ermäßigung für den Steuerpflichtigen | −30.840 Kč |
| Steuervergünstigung für 1. Kind | −15.204 Kč |
| Zu zahlende Steuer | 7.956 Kč |
Variante B – tatsächliche Ausgaben:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Einnahmen | 960.000 Kč |
| Tatsächliche Ausgaben | −180.000 Kč |
| Bemessungsgrundlage | 780.000 Kč |
| Abzug Pensionssparen | −24.000 Kč |
| Bemessungsgrundlage nach Abzügen | 756.000 Kč |
| Steuer 15 % | 113.400 Kč |
| Ermäßigung für den Steuerpflichtigen | −30.840 Kč |
| Steuervergünstigung für 1. Kind | −15.204 Kč |
| Zu zahlende Steuer | 67.356 Kč |
Unterschied: Mit Pauschalausgaben sparen Sie 59.400 Kč jährlich an Einkommensteuer. Hinzu kommt noch die Ersparnis bei der Sozial- und Krankenversicherung, da diese auf einer niedrigeren Bemessungsgrundlage berechnet werden.
Praktisches Vorgehen bei der Einreichung der Steuererklärung
📋So reichen Sie die Steuererklärung für das Jahr 2025 ein
Was Sie vor dem Ausfüllen vorbereiten sollten
Damit Sie die Erklärung reibungslos und ohne Unterbrechungen ausfüllen können, bereiten Sie folgende Dokumente im Voraus vor:
- Kontoauszug für das gesamte Jahr 2025 (Einnahmen und Ausgaben aus dem Gewerbebetrieb)
- Rechnungsübersicht – ausgestellte (Einnahmen) und erhaltene (Ausgaben)
- Bestätigungen über gezahlte Vorauszahlungen auf die Sozialversicherung von der ČSSZ und auf die Krankenversicherung von Ihrer Versicherung
- Bankbestätigung über gezahlte Hypothekenzinsen (wenn Sie den Abzug geltend machen)
- Bestätigung über Pensionssparen von der Pensionsgesellschaft
- Bestätigung über Lebensversicherung von der Versicherungsgesellschaft
- Spendenbestätigungen von den Spendenempfängern (wenn Sie den Abzug geltend machen)
- Geburtsurkunden der Kinder (wenn Sie die Steuervergünstigung geltend machen) und Studienbescheinigungen für Kinder über 18 Jahre
Sozial- und Krankenversicherung für Selbstständige – wie viel zahlen Sie
Neben der Einkommensteuer zahlen Sie als OSVČ auch Beiträge zur Sozialversicherung (Rentenversicherung) und zur öffentlichen Krankenversicherung. Die Beiträge werden auf Basis der Beitragsbemessungsgrundlage berechnet, die sich aus Ihrer Steuerbemessungsgrundlage ergibt.
📊Monatliche Mindestvorauszahlungen für OSVČ im Jahr 2025
Wie die Beiträge berechnet werden
- Beitragsbemessungsgrundlage Sozialversicherung: 55 % der Steuerbemessungsgrundlage gem. § 7 EStG
- Beitragsbemessungsgrundlage Krankenversicherung: 50 % der Steuerbemessungsgrundlage gem. § 7 EStG
- Sozialversicherungssatz: 29,2 % der Beitragsbemessungsgrundlage
- Krankenversicherungssatz: 13,5 % der Beitragsbemessungsgrundlage
- Maximale Beitragsbemessungsgrundlage (Sozialversicherung): 2.234.736 Kč (48-faches des Durchschnittslohns); bei der Krankenversicherung gibt es kein Maximum
Maßgeblicher Betrag für Nebentätigkeit: Wenn Sie im Jahr 2025 als OSVČ mit Nebentätigkeit tätig waren, zahlen Sie Sozialversicherung nur, wenn Ihr Jahresgewinn (Steuerbemessungsgrundlage) 111.736 Kč überschritten hat. Unterhalb dieser Grenze müssen Sie überhaupt keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Beispiel: Gesamte jährliche Abgaben eines IT-Beraters
Ausgangsdaten: Jahreseinnahmen 1.200.000 Kč, Pauschalausgaben 60 %, Haupttätigkeit, keine Kinder
Einkommensteuer:
- Bemessungsgrundlage: 1.200.000 × 0,4 = 480.000 Kč
- Steuer 15 %: 72.000 Kč
- Ermäßigung für den Steuerpflichtigen: −30.840 Kč
- Zu zahlende Steuer: 41.160 Kč
Sozialversicherung:
- Beitragsbemessungsgrundlage: 480.000 × 0,55 = 264.000 Kč
- Beitrag 29,2 %: 77.088 Kč
Krankenversicherung:
- Beitragsbemessungsgrundlage: 480.000 × 0,50 = 240.000 Kč
- Beitrag 13,5 %: 32.400 Kč
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bruttoeinnahmen | 1.200.000 Kč |
| Einkommensteuer | −41.160 Kč |
| Sozialversicherung | −77.088 Kč |
| Krankenversicherung | −32.400 Kč |
| Nettoeinkommen | 1.049.352 Kč |
| Effektive Abgabenlast | 12,6 % der Bruttoeinnahmen |
Pauschalsteuer - die einfachere Alternative für kleinere OSVČ
Wenn Sie sich weder mit der Steuererklärung noch mit den Übersichten befassen möchten, können Sie das Regime der Pauschalsteuer nutzen. Mit einer einzigen monatlichen Zahlung decken Sie die Einkommensteuer sowie die Sozial- und Krankenversicherung ab. Sie müssen weder eine Steuererklärung noch die Übersichten für die ČSSZ oder die Krankenkasse einreichen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Finanzverwaltung - Pauschalsteuer.
Monatliche Zahlungen nach Stufen (Jahr 2025)
| Stufe | Monatliche Zahlung | Jahreszahlung gesamt | Grenze der Jahreseinnahmen |
|---|---|---|---|
| 1. Stufe | 8.716 Kč | 104.592 Kč | Bis 1.000.000 Kč |
| 2. Stufe | 16.745 Kč | 200.940 Kč | Bis 1.500.000 Kč (oder 2.000.000 Kč bei mind. 75 % der Einnahmen aus einer Tätigkeit mit Pauschale von 60 % und mehr) |
| 3. Stufe | 27.139 Kč | 325.668 Kč | Bis 2.000.000 Kč |
Voraussetzungen für den Eintritt in das Pauschalregime
- Sie sind kein Umsatzsteuerzahler (und sind es auch im Laufe des Jahres nicht geworden)
- Die Jahreseinnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit haben 2.000.000 Kč nicht überschritten
- Sie haben keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Anstellung), mit Ausnahme von Einkünften, die der Abgeltungssteuer unterliegen
- Sie befinden sich nicht in einem Insolvenzverfahren
- Sie sind weder Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft noch Komplementär einer Kommanditgesellschaft
Frist für die Anmeldung zur Pauschalsteuer
Die Anmeldung zur Pauschalsteuer für das Jahr 2026 musste bis zum 10. Januar 2026 erfolgen. Wenn Sie die Frist verpasst haben, müssen Sie für das Jahr 2025 eine klassische Steuererklärung einreichen und können sich frühestens für das Jahr 2027 zur Pauschalsteuer anmelden. Die Mitteilung über den Eintritt in das Pauschalregime wird über das Portal MOJE daně oder per Datenbox beim zuständigen Finanzamt eingereicht.
Die 10 häufigsten Fehler in der Steuererklärung von Selbstständigen
Diese Fehler sehen wir bei Selbstständigen am häufigsten. Vermeiden Sie sie und ersparen Sie sich Probleme mit dem Finanzamt:
- Falsch gewählte Ausgabenpauschale - Sie verwenden die 80-%-Pauschale statt der korrekten 60 % für Ihr Gewerbe. Das Finanzamt setzt bei einer Prüfung Steuer und Strafzuschläge nach.
- Fehlende Anlage Nr. 1 - Eine Erklärung ohne die Anlage für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ist unvollständig, und das Finanzamt fordert Sie zur Nachreichung auf.
- Nicht geltend gemachte Ermäßigungen und Abzüge - Sie vergessen den Grundfreibetrag, den Abzug für die Hypothek oder die Altersvorsorge. Sie zahlen unnötig mehr.
- Einreichung in Papierform statt elektronisch - Sie haben eine Datenbox, reichen aber auf Papier ein. Automatische Geldbuße von 1.000 Kč.
- Nicht angerechnete Steuervorauszahlungen - Sie tragen die bereits im Laufe des Jahres gezahlten Vorauszahlungen nicht in die Erklärung ein. Das Ergebnis ist ein fälschlicher Nachzahlungsbetrag.
- Fehlerhafte Beitragsbemessungsgrundlage - Ein Fehler in der Steuererklärung überträgt sich automatisch in die Übersichten für die ČSSZ und die Krankenkasse.
- Vergessene Nebeneinkünfte - Sie beziehen Einkünfte aus Vermietung, aus einmaligen Aufträgen oder aus Autorenhonoraren nicht ein.
- Verspätete Einreichung ohne Entschuldigung - Nach Ablauf der 5 Werktage Schonfrist läuft eine Geldbuße von 0,05 % der berechneten Steuer pro Tag.
- Falsches Bankkonto für die Erstattung - Sie geben eine falsche Kontonummer an, und die Überzahlung wird Ihnen nicht zurückerstattet.
- Verwechslung von nicht steuerpflichtigen Teilen und Steuerermäßigungen - Nicht steuerpflichtige Teile (Hypothek, Altersvorsorge) werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen, Ermäßigungen (Grundfreibetrag, Kinder) von der berechneten Steuer.
Sanktionen bei verspäteter Einreichung und verspäteter Zahlung
Wenn Sie die Erklärung nach der Frist einreichen oder die Steuer verspätet zahlen, riskieren Sie Sanktionen. Die gute Nachricht: Es gibt eine fünftägige Schonfrist ohne Geldbuße:
| Situation | Sanktion |
|---|---|
| Einreichung bis 5 Werktage nach der Frist | Keine Geldbuße - sanktionsfreie Frist |
| Einreichung bis 30 Tage nach der Frist (und keine Wiederholung) | 0,025 % der Steuer pro Verzugstag (halber Satz) |
| Einreichung nach 30 Tagen | 0,05 % der Steuer pro Verzugstag |
| Maximale Geldbuße | 5 % der festgesetzten Steuer, höchstens 300.000 Kč |
| Geldbuße unter 1.000 Kč | Wird nicht festgesetzt |
| Verzugszinsen bei verspäteter Steuerzahlung | Repo-Satz der ČNB + 8 Prozentpunkte (aktuell ca. 11,75 % p. a.), berechnet ab dem 4. Tag nach Fälligkeit |
Wie DokladBot Ihnen die Vorbereitung der Steuererklärung erleichtert
Der schwierigste Teil der Steuererklärung ist nicht das Ausfüllen des Formulars selbst - es ist die ganzjährige Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Genau dabei hilft Ihnen DokladBot, der KI-Buchhaltungsassistent direkt in WhatsApp:
- Laufende Belegerfassung - Sie fotografieren eine Quittung oder Rechnung, senden sie an WhatsApp, und DokladBot erkennt und erfasst sie automatisch. In 5 Sekunden ist der Beleg im System.
- Übersicht, wann immer Sie sie brauchen - Mit einer einzigen Nachricht fragen Sie "Wie viel habe ich dieses Jahr verdient?", und DokladBot antwortet Ihnen sofort mit der genauen Summe der Einnahmen und Ausgaben.
- Export der Unterlagen für die Erklärung - Am Jahresende laden Sie eine vollständige Übersicht der Einnahmen und Ausgaben herunter, vorbereitet für das Ausfüllen der Steuererklärung.
- Fristenerinnerungen - DokladBot erinnert Sie rechtzeitig an die anstehenden Fristen für die Einreichung der Erklärung, der Übersichten sowie an die Fälligkeit der Vorauszahlungen.
- Umsatzüberwachung für die Umsatzsteuer - Er verfolgt Ihren Umsatz und warnt Sie, wenn Sie sich der Grenze von 2.000.000 Kč für die verpflichtende Umsatzsteuerregistrierung nähern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich eine Steuererklärung einreichen, auch wenn ich einen Verlust hatte?
Ja. Die Steuererklärung müssen Sie auch dann einreichen, wenn Sie mit Verlust abgeschlossen oder einen Gewinn von null erzielt haben. Der Vorteil: Den steuerlichen Verlust können Sie in den folgenden 5 Veranlagungszeiträumen von der Bemessungsgrundlage abziehen - die Einreichung der Erklärung kann sich also auch mit Verlust lohnen.
Wo finde ich die Formulare für die Steuererklärung?
Alle aktuellen Formulare finden Sie auf dem Portal MOJE daně im Bereich EPO (empfohlen für das elektronische Ausfüllen und Absenden) oder als PDF zum Herunterladen auf der Website der Finanzverwaltung. Das Hauptformular der Erklärung zur Einkommensteuer natürlicher Personen trägt die Formularnummer 25 5405.
Wie erfahre ich, ob ich Einkommensteuervorauszahlungen leisten muss?
Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten Sie, wenn Ihre letzte bekannte Steuerschuld 30.000 Kč überschritten hat. Bei einer Steuer von 30.001-150.000 Kč zahlen Sie halbjährliche Vorauszahlungen (40 % der letzten bekannten Steuer zum 15. 6. und 15. 12.). Bei einer Steuer über 150.000 Kč zahlen Sie vierteljährlich (25 % zum 15. 3., 15. 6., 15. 9. und 15. 12.).
Lohnt sich für mich ein Steuerberater?
Die Erstellung der Steuererklärung eines Selbstständigen kostet beim Steuerberater typischerweise 3.000-8.000 Kč. Es lohnt sich bei einer komplexeren Situation - Kombination von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit und Anstellung, ausländische Einkünfte, Umsatzsteuer, oder wenn Sie die verlängerte Frist bis zum 1. Juli nutzen möchten. Der Berater trägt zudem die Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung.
Kann ich gleichzeitig angestellt und als OSVČ tätig sein?
Ja, in diesem Fall gilt Ihre selbstständige Tätigkeit als Nebentätigkeit. Die Einkünfte aus der Anstellung geben Sie in Anlage Nr. 2 (§ 6 EStG) an und die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit in Anlage Nr. 1 (§ 7 EStG). Für die Sozialversicherung gelten die günstigeren Bedingungen der Nebentätigkeit (niedrigere Mindestvorauszahlungen, maßgeblicher Betrag).
Was ist der Steuerbonus für Kinder und wie erhalte ich ihn?
Der Steuerbonus entsteht, wenn Ihre Steuervergünstigung für Kinder höher ist als die berechnete Steuer nach Ermäßigungen. Der Staat zahlt Ihnen in diesem Fall die Differenz auf Ihr Konto aus. Voraussetzung ist ein Jahreseinkommen von mindestens 124.800 Kč. Achtung: Bei Anwendung der Ausgabenpauschale können Sie den Steuerbonus nicht in Anspruch nehmen - die Vergünstigung kann nur bis zur Höhe der Steuer geltend gemacht werden.
Wo reiche ich die Übersicht für die ČSSZ und die Krankenkasse ein?
Die Übersicht für die ČSSZ reichen Sie elektronisch über das ePortal ČSSZ ein. Die Übersicht für die Krankenkasse reichen Sie über das Online-Portal Ihrer Kasse ein - z. B. VZP, OZP und weitere.
Kann ich eine bereits eingereichte Erklärung korrigieren?
Ja. Wenn Sie einen Fehler feststellen, reichen Sie eine berichtigende Steuererklärung ein (sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist) oder eine nachträgliche Steuererklärung (nach Ablauf der Frist). Die nachträgliche Erklärung müssen Sie bis zum Ende des Monats einreichen, der auf den Monat folgt, in dem Sie den Fehler festgestellt haben.
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