MwSt-Kontrollmeldung: Anleitung zum Ausfüllen und Einreichen

Die MwSt-Kontrollmeldung ist ein Formular, das jeder MwSt-Zahler in der Tschechischen Republik regelmäßig einreichen muss. Sie wurde zum 1. Januar 2016 als Instrument der Finanzverwaltung zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Karussellgeschäften eingeführt. Für viele Unternehmer ist die Kontrollmeldung jedoch eine Quelle von Stress und Unsicherheit – das Formular enthält zahlreiche Abschnitte, die Ausfüllregeln sind recht detailliert, und die Sanktionen für Fehler oder verspätete Einreichung können spürbar sein.
Diese Anleitung führt Sie durch den gesamten Prozess: wer die Kontrollmeldung einreichen muss, innerhalb welcher Fristen, wie die einzelnen Abschnitte A, B und C korrekt ausgefüllt werden, welche Fehler zu vermeiden sind und welche Bußgelder bei Pflichtverletzungen drohen.
Was ist die Kontrollmeldung und warum gibt es sie?
Die Kontrollmeldung ist eine spezielle Steuererklärung, die die reguläre MwSt-Erklärung nicht ersetzt – sie wird zusätzlich zur Erklärung eingereicht. Die Finanzverwaltung verwendet die Kontrollmeldung, um Rechnungsdaten zwischen Lieferanten und Abnehmern gegenzuprüfen. Wenn ein Lieferant eine Leistung ausweist, die der Abnehmer nicht ausweist (oder umgekehrt), erzeugt das System automatisch eine Aufforderung zur Erklärung. Ziel ist es, fiktive Rechnungen und unberechtigte MwSt-Vorsteuerabzüge aufzudecken.
Wer muss die Kontrollmeldung einreichen?
Die Pflicht zur Abgabe der Kontrollmeldung hat jeder MwSt-Zahler, der im betreffenden Zeitraum:
- Eine steuerpflichtige Leistung mit Leistungsort im Inland erbracht hat
- Eine steuerpflichtige Leistung mit Leistungsort im Inland empfangen hat
- Im Sonderverfahren für Anlagegold eine befreite Leistung empfangen oder erbracht hat, für die eine Pflicht zur Steueranmeldung oder ein Vorsteuerabzugsrecht besteht
Wer die Kontrollmeldung NICHT einreicht
- Nicht-MwSt-Zahler – die Kontrollmeldung betrifft ausschließlich MwSt-Zahler
- Identifizierte Person – diese reicht nur eine MwSt-Erklärung ein, keine Kontrollmeldung
- MwSt-Zahler, der im betreffenden Zeitraum keine relevanten Leistungen erbracht oder empfangen hat – in diesem Fall wird keine Kontrollmeldung eingereicht (im Gegensatz zur MwSt-Erklärung, die immer eingereicht werden muss, auch leer)
Wann Sie KEINE Kontrollmeldung einreichen müssen
Wenn Sie MwSt-Zahler sind, im betreffenden Zeitraum jedoch keine steuerpflichtige Leistung im Inland erbracht oder empfangen haben, reichen Sie keine Kontrollmeldung ein. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe einer „leeren" Kontrollmeldung. Wenn Sie jedoch mindestens eine Leistung haben (auch eine geringfügige), müssen Sie die vollständige Kontrollmeldung einreichen.
Fristen für die Einreichung der Kontrollmeldung
Die Fristen unterscheiden sich je nachdem, ob Sie eine natürliche oder juristische Person sind:
📊Einreichungsfristen der Kontrollmeldung
Konkrete Fristen für das Jahr 2026
Einreichungsfristen der Kontrollmeldung im Jahr 2026 für OSVČ (vierteljährliche Zahler)
| Zeitraum | Einreichungsfrist | Anmerkung |
|---|---|---|
| Q1 (Januar–März) | 27. 4. 2026 (Montag) | 25. 4. = Samstag, Verschiebung auf Montag |
| Q2 (April–Juni) | 27. 7. 2026 (Montag) | 25. 7. = Samstag, Verschiebung auf Montag |
| Q3 (Juli–September) | 26. 10. 2026 (Montag) | 25. 10. = Sonntag, Verschiebung auf Montag |
| Q4 (Oktober–Dezember) | 25. 1. 2027 (Montag) | Standardtermin |
Regel: Fällt der 25. eines Monats auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Wie die Kontrollmeldung eingereicht wird
Die Kontrollmeldung wird ausschließlich elektronisch eingereicht. Eine Einreichung in Papierform ist nicht zulässig.
📋Möglichkeiten der elektronischen Einreichung
Format der Einreichung
Die Kontrollmeldung wird im XML-Format gemäß der von der Finanzverwaltung definierten Struktur eingereicht. Wenn Sie die EPO-Anwendung auf dem Portal MOJE daně verwenden, füllen Sie das Formular online aus und das System erzeugt die XML-Datei automatisch. Wenn Sie über das Datenpostfach einreichen, müssen Sie die XML-Datei in Ihrer Buchhaltungssoftware oder einem anderen Tool erstellen.
Aufbau der Kontrollmeldung – Abschnitte A, B und C
Die Kontrollmeldung besteht aus drei Hauptabschnitten. Abschnitt A erfasst Ihre erbrachten Leistungen (Verkäufe), Abschnitt B die empfangenen Leistungen (Einkäufe) und Abschnitt C ist die Kontrollsumme.
Formularkopf
Im Kopfbereich tragen Sie ein:
- Art der Kontrollmeldung: ordentlich / nachfolgend / korrigierend
- Zeitraum: Monat und Jahr (oder Quartal und Jahr)
- Identifikation des Zahlers: Steuernummer (DIČ), Name/Firma, Sitz
- Finanzamt: zuständige Dienststelle
- Kontaktdaten: E-Mail, Telefon
Abschnitt A – Erbrachte steuerpflichtige Leistungen
Abschnitt A gliedert sich in die Unterabschnitte A.1 bis A.5:
📊Abschnitt A – Erbrachte Leistungen (Verkäufe)
Wie Abschnitt A.4 ausgefüllt wird (Einzelleistungen über 10.000 Kč)
Für jede Leistung über 10.000 Kč inkl. MwSt geben Sie an:
📋Angaben in Abschnitt A.4
Wie Abschnitt A.5 ausgefüllt wird (kumulative Leistungen bis 10.000 Kč)
In Abschnitt A.5 tragen Sie keine Einzelleistungen ein, sondern die Summe für den gesamten Zeitraum:
- Steuerbemessungsgrundlage im Regelsteuersatz (21 %) und Steuerbetrag
- Steuerbemessungsgrundlage im ermäßigten Steuersatz (12 %) und Steuerbetrag
Grenzwert 10.000 Kč – wie er berechnet wird
Der Grenzwert von 10.000 Kč wird pro gesamtem Steuerbeleg (Rechnung) inkl. MwSt beurteilt. Wenn Sie eine Rechnung über 8.500 Kč netto + 1.785 Kč MwSt = 10.285 Kč brutto ausstellen, handelt es sich um eine Leistung über 10.000 Kč und sie gehört in Abschnitt A.4 (einzeln). Wenn der Gesamtbetrag der Rechnung inkl. MwSt 10.000 Kč oder weniger beträgt, weisen Sie die Leistung in Abschnitt A.5 aus (kumulativ).
Abschnitt B – Empfangene steuerpflichtige Leistungen
Abschnitt B erfasst Ihre Einkäufe und empfangenen Leistungen, bei denen Sie den MwSt-Vorsteuerabzug geltend machen:
📊Abschnitt B – Empfangene Leistungen (Einkäufe)
Wie Abschnitt B.2 ausgefüllt wird (Einzelleistungen über 10.000 Kč)
Für jede empfangene Leistung über 10.000 Kč inkl. MwSt geben Sie an:
- DIČ des Lieferanten
- Belegnummer des Steuerdokuments (Rechnungsnummer genau so, wie sie vom Lieferanten angegeben wurde)
- DPPD – Datum der Pflicht zur Steueranmeldung
- Steuerbemessungsgrundlage und MwSt in den einzelnen Steuersätzen
Die Belegnummer muss übereinstimmen
Die Belegnummer in Abschnitt B.2 muss exakt mit der Nummer übereinstimmen, die der Lieferant in seinem Abschnitt A.4 angibt. Wenn die Nummern abweichen (auch nur um eine Ziffer, ein Leerzeichen oder einen Bindestrich), kann das System die Belege nicht zuordnen und erzeugt eine Aufforderung an beide Parteien. Übertragen Sie die Rechnungsnummer stets genau so, wie sie auf dem Beleg des Lieferanten angegeben ist.
Abschnitt C – Kontrollzeilen
Abschnitt C dient als Kontrollsumme. Er enthält zusammenfassende Angaben, die mit den Zeilen der MwSt-Erklärung übereinstimmen müssen:
- C.1 – Gesamte Steuerbemessungsgrundlage und Steuer bei erbrachten Leistungen
- C.2 – Gesamte Steuerbemessungsgrundlage und Steuer bei empfangenen Leistungen
- Diese Angaben werden automatisch aus den in den Abschnitten A und B eingetragenen Daten berechnet
Praktisches Beispiel: Ausfüllen der Kontrollmeldung
OSVČ – Grafikdesigner (vierteljährlicher MwSt-Zahler, Q1 2026)
Ausgestellte Rechnungen (Abschnitt A):
| Rechnung | Abnehmer (DIČ) | Betrag netto | MwSt 21 % | Gesamt | Abschnitt |
|---|---|---|---|---|---|
| FV2026001 | CZ12345678 | 25.000 Kč | 5.250 Kč | 30.250 Kč | A.4 |
| FV2026002 | CZ87654321 | 45.000 Kč | 9.450 Kč | 54.450 Kč | A.4 |
| FV2026003 | CZ11223344 | 8.000 Kč | 1.680 Kč | 9.680 Kč | A.5 |
| FV2026004 | CZ55667788 | 5.000 Kč | 1.050 Kč | 6.050 Kč | A.5 |
| FV2026005 | CZ12345678 | 15.000 Kč | 3.150 Kč | 18.150 Kč | A.4 |
Abschnitt A.4 (einzeln): FV2026001, FV2026002, FV2026005 – jede Rechnung einzeln mit DIČ des Abnehmers Abschnitt A.5 (kumulativ): Bemessungsgrundlage 13.000 Kč, MwSt 2.730 Kč
Empfangene Rechnungen (Abschnitt B):
| Rechnung | Lieferant (DIČ) | Betrag netto | MwSt 21 % | Gesamt | Abschnitt |
|---|---|---|---|---|---|
| FP-001 | CZ99887766 | 12.000 Kč | 2.520 Kč | 14.520 Kč | B.2 |
| FP-002 | CZ44332211 | 3.000 Kč | 630 Kč | 3.630 Kč | B.3 |
| FP-003 | CZ99887766 | 8.000 Kč | 1.680 Kč | 9.680 Kč | B.3 |
Abschnitt B.2 (einzeln): FP-001 mit DIČ des Lieferanten Abschnitt B.3 (kumulativ): Bemessungsgrundlage 11.000 Kč, MwSt 2.310 Kč
Arten der Kontrollmeldung
Es gibt drei Arten der Kontrollmeldung:
📊Arten der Kontrollmeldung
Nachfolgende Kontrollmeldung – innerhalb von 5 Tagen
Wenn Sie nach der Einreichung der Kontrollmeldung feststellen, dass die angegebenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen ab dem Tag der Feststellung des Fehlers eine nachfolgende Kontrollmeldung einzureichen. Die nachfolgende Meldung wird vollständig eingereicht – sie ersetzt die gesamte ursprüngliche Meldung, nicht nur den korrigierten Teil.
Reaktion auf eine Aufforderung des Finanzamts
Die Finanzverwaltung kann eine Aufforderung zur Einreichung der Kontrollmeldung oder zur Korrektur/Ergänzung von Daten versenden. Auf Aufforderungen muss schnell reagiert werden.
Arten von Aufforderungen und Reaktionsfristen
📋Wie auf eine Aufforderung der Finanzverwaltung reagiert wird
Die 5-Tage-Frist ist kurz
Die 5-Kalendertage-Frist läuft ab der Bekanntgabe der Aufforderung, nicht ab deren Zustellung per Post. Aufforderungen werden vorrangig in das Datenpostfach zugestellt, und als Bekanntgabe gilt der Tag der Anmeldung im Datenpostfach (oder automatisch der 10. Tag nach Eingang in die Schränke). Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr Datenpostfach – idealerweise täglich.
Sanktionen und Bußgelder bei der Kontrollmeldung
Bußgelder für die Nichterfüllung von Pflichten im Zusammenhang mit der Kontrollmeldung sind in § 101h des MwSt-Gesetzes festgelegt und können erheblich sein.
📊Übersicht der Bußgelder bei der Kontrollmeldung
Halbierte Bußgeldsätze
Seit 2023 gilt, dass Bußgelder in Höhe von 10.000 Kč, 30.000 Kč und 50.000 Kč auf die Hälfte reduziert werden, wenn:
- Der Zahler ein vierteljährliches Besteuerungszeitraum hat (typischerweise OSVČ mit einem Umsatz bis 10 Mio. Kč)
- Oder der Zahler weitere gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllt
Erlass von Bußgeldern
Seit 2025 besteht die Möglichkeit eines allgemeinen Erlasses für ein einzelnes Versäumnis im Zusammenhang mit den Pflichten bei der Kontrollmeldung. Dieser Erlass betrifft Bußgelder in Höhe von 30.000 Kč und 50.000 Kč und gilt unter der Voraussetzung, dass:
- Das Versäumnis nach dem 1. Januar 2025 eingetreten ist
- Es sich um das erste derartige Versäumnis handelt
- Der Zahler einen Erlass beantragt
Um den Erlass des Bußgelds können Sie bei der Steuerbehörde innerhalb von 3 Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsbescheids ersuchen. Der Antrag unterliegt einer Verwaltungsgebühr von 1.000 Kč.
Bußgeld von 1.000 Kč bei verspäteter Einreichung
Wenn Sie feststellen, dass Sie vergessen haben, die Kontrollmeldung einzureichen, reichen Sie diese so schnell wie möglich selbst ein, ohne auf eine Aufforderung zu warten. Das Bußgeld für eine verspätete Einreichung ohne Aufforderung beträgt lediglich 1.000 Kč – im Vergleich zu 10.000–50.000 Kč, wenn Sie auf eine Aufforderung warten oder nicht reagieren. Schnelles Handeln zahlt sich aus.
Häufigste Fehler beim Ausfüllen der Kontrollmeldung
1. Abweichende Belegnummer
Die häufigste Ursache für Aufforderungen. Der Lieferant gibt die Rechnungsnummer „FV-2026-001" an und der Abnehmer überträgt „FV2026001" (ohne Bindestriche). Das System kann die Nummern nicht zuordnen und erzeugt eine Aufforderung an beide Parteien.
Lösung: Übertragen Sie die Rechnungsnummer exakt so, wie sie auf dem Beleg angegeben ist. Achten Sie auf Leerzeichen, Bindestriche, Schrägstriche und führende Nullen.
2. Falsche DIČ der Gegenpartei
Ein Tippfehler in der DIČ des Lieferanten oder Abnehmers führt dazu, dass die Leistung nicht zugeordnet werden kann.
Lösung: Überprüfen Sie die DIČ im ARES-System (ares.gov.cz) oder im MwSt-Zahlerregister auf der Website der Finanzverwaltung.
3. Falsche Zuordnung zum Abschnitt
Eine Rechnung über 10.000 Kč wird kumulativ in A.5 statt einzeln in A.4 angegeben (oder umgekehrt).
Lösung: Prüfen Sie stets den Gesamtbetrag des Belegs inkl. MwSt. Liegt er über 10.000 Kč, gehört er in A.4/B.2 (einzeln). Liegt er bei 10.000 Kč oder darunter, gehört er in A.5/B.3 (kumulativ).
4. Einbeziehung von Leistungen aus einem anderen Zeitraum
Eine Rechnung aus Dezember wird in der Kontrollmeldung für Januar angegeben (oder umgekehrt). Maßgeblich ist das Datum der Pflicht zur Steueranmeldung (DPPD), nicht das Ausstellungsdatum der Rechnung.
Lösung: Richten Sie sich nach dem Datum der Erbringung der steuerpflichtigen Leistung (DUZP) oder dem Datum des Zahlungseingangs, je nachdem, was zuerst eintritt.
5. Nichtberücksichtigung von Berichtigungsbelegen
Gutschriften und Lastschriften werden ebenfalls in der Kontrollmeldung ausgewiesen. Eine Gutschrift wird mit einem negativen Vorzeichen im entsprechenden Abschnitt angegeben.
Lösung: Beziehen Sie jeden Berichtigungsbeleg in die Kontrollmeldung für den Zeitraum ein, in dem die Berichtigung vorgenommen wurde.
6. Nichtberücksichtigung von Anzahlungen
Empfangene Anzahlungen (vor der Leistungserbringung erhaltene Zahlungen) werden ebenfalls in der Kontrollmeldung ausgewiesen, wenn dafür ein Steuerbeleg ausgestellt wurde.
Lösung: Erfassen Sie Anzahlungen und weisen Sie sie in dem Zeitraum aus, in dem die Anzahlung eingegangen und der Steuerbeleg ausgestellt wurde.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung der Kontrollmeldung
📋Einreichung der Kontrollmeldung über das Portal MOJE daně
Häufige Fragen zur Kontrollmeldung (FAQ)
Muss ich eine Kontrollmeldung einreichen, auch wenn ich keine Rechnungen habe?
Nein. Wenn Sie im betreffenden Zeitraum keine steuerpflichtige Leistung mit Leistungsort im Inland erbracht oder empfangen haben, reichen Sie keine Kontrollmeldung ein. Aber Achtung – die MwSt-Erklärung reichen Sie immer ein, auch eine "leere".
Wie oft reiche ich als OSVČ die Kontrollmeldung ein?
Als OSVČ reichen Sie die Kontrollmeldung in derselben Häufigkeit ein wie die MwSt-Erklärung – also monatlich, wenn Sie monatlicher Zahler sind, oder vierteljährlich, wenn Sie vierteljährlicher Zahler sind. Juristische Personen reichen die Kontrollmeldung immer monatlich ein.
Was tun, wenn ich eine Aufforderung erhalte und meine Daten korrekt sind?
Reichen Sie über EPO auf dem Portal MOJE daně eine sogenannte schnelle Antwort auf die Aufforderung ein, in der Sie die Richtigkeit der ursprünglich eingereichten Daten bestätigen. Sie müssen keine vollständige nachfolgende Meldung einreichen – die Bestätigung genügt. Die Frist beträgt 5 Kalendertage ab Bekanntgabe der Aufforderung.
Muss ich die Kontrollmeldung auch für einen Monat einreichen, in dem ich nur eine Rechnung über 500 Kč hatte?
Ja. Wenn Sie im betreffenden Zeitraum mindestens eine steuerpflichtige Leistung erbracht oder empfangen haben (auch über einen minimalen Betrag), sind Sie zur Einreichung der Kontrollmeldung verpflichtet. Diese eine Rechnung geben Sie im kumulativen Abschnitt A.5 oder B.3 an.
Woran erkenne ich, in welchen Abschnitt eine Rechnung gehört?
Entscheidend ist der Gesamtbetrag des Belegs einschließlich MwSt. Wenn der Gesamtbetrag höher als 10.000 Kč ist, gehört die Rechnung in Abschnitt A.4 (ausgestellt) oder B.2 (empfangen) – sie wird einzeln erfasst. Wenn der Betrag bis einschließlich 10.000 Kč beträgt, gehört sie in A.5 oder B.3 – sie wird kumulativ erfasst. Ausnahmen sind Leistungen im Reverse-Charge-Verfahren (immer A.1/B.1) und einige weitere spezifische Leistungen.
Kann meine Buchhaltungssoftware die Kontrollmeldung automatisch ausfüllen?
Ja, die meisten modernen Buchhaltungsprogramme können die Kontrollmeldung automatisch aus Ihrer Belegverwaltung generieren. Es genügt, dass alle Angaben auf den Rechnungen korrekt erfasst sind – DIČ, Belegnummer, DPPD, MwSt-Satz. Die Software ordnet die Leistungen dann den richtigen Abschnitten zu und generiert die XML-Datei zum Versand.
Automatisieren Sie Ihre Belegverwaltung mit DokladBot
Die korrekte und rechtzeitige Einreichung der Kontrollmeldung steht und fällt mit einer sauberen Belegverwaltung. Wenn Sie den Überblick über alle ausgestellten und empfangenen Rechnungen haben, ist das Ausfüllen der Meldung Routine. Wenn nicht, drohen Fehler und Bußgelder.
DokladBot hilft Ihnen, Ordnung in Ihren Belegen zu halten. Es genügt, eine Rechnung zu fotografieren oder per WhatsApp weiterzuleiten, und DokladBot erkennt automatisch die Schlüsseldaten – DIČ, Belegnummer, Betrag, MwSt-Satz. Am Ende des Zeitraums haben Sie eine übersichtliche Grundlage für die Kontrollmeldung ohne stundenlange manuelle Arbeit.
Testen Sie DokladBot auf dokladbot.cz – haben Sie die Unterlagen für die Kontrollmeldung immer in Ordnung.
Nützliche Links zu offiziellen Quellen
- Finanzverwaltung – Kontrollmeldung MwSt – offizielle Informationen, Formulare, FAQ
- Finanzverwaltung – Sanktionen bei der Kontrollmeldung – Übersicht der Bußgelder
- Methodische Information zum Ausfüllen der Kontrollmeldung (PDF) – ausführliche Anleitung der Finanzverwaltung
- Portal MOJE daně – elektronische Einreichungen – EPO für die Einreichung der Kontrollmeldung
- Technischer Support des Portals MOJE daně – Lösung technischer Probleme bei der Einreichung
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Für konkrete Situationen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters. Die Angaben sind aktuell zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Februar 2026) und beruhen auf dem Gesetz Nr. 235/2004 Slg. über die MwSt in der geltenden Fassung.
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