Wie man als OSVČ eine Rechnung ausstellt: vollständige Anleitung für Anfänger

Eine Rechnung ist das grundlegende Dokument jedes Unternehmens. Ob Sie gerade Ihren Gewerbeschein erhalten haben oder bereits seit Längerem selbstständig sind – eine korrekt ausgestellte Rechnung ist unverzichtbar. Fehler bei der Rechnungsstellung können zu Problemen mit dem Finanzamt, zu verzögerten Zahlungen von Kunden oder sogar zur Nichtanerkennung von Betriebsausgaben führen. In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Rechnung korrekt ausstellen, worauf Sie achten müssen und welche Fehler am häufigsten vorkommen.
Was das Gesetz zur Rechnungsstellung besagt
Die Pflichtangaben auf Rechnungen regeln zwei wichtige Rechtsvorschriften. Für Nicht-MwSt-Zahler gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg.), konkret § 435 über Geschäftsurkunden. Für MwSt-Zahler gilt das MwSt-Gesetz (Gesetz Nr. 235/2004 Slg.), insbesondere § 29 über die Pflichtangaben eines Steuerbelegs. Jeder Unternehmer muss mindestens die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs einhalten.
Was eine Rechnung ist und warum Sie sie ausstellen
Eine Rechnung ist ein buchhalterischer und steuerlicher Beleg, der bestätigt, dass Sie eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung erbracht haben. Sie dient als Grundlage für die Zahlung, für die steuerliche Aufzeichnung und für eine etwaige Prüfung durch das Finanzamt.
Wann Sie eine Rechnung ausstellen müssen
Die Pflicht zur Rechnungsstellung hängt davon ab, ob Sie MwSt-Zahler sind:
- MwSt-Zahler müssen einen Steuerbeleg (Rechnung) innerhalb von 15 Tagen nach Erbringung der steuerpflichtigen Leistung oder nach Eingang der Zahlung ausstellen (je nachdem, was früher eintritt). Diese Pflicht ergibt sich aus § 28 des MwSt-Gesetzes.
- Nicht-MwSt-Zahler sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist auszustellen, aber es ist gängige Geschäftspraxis und aus steuerlicher Sicht unerlässlich. Stellen Sie immer dann eine Rechnung aus, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen an einen anderen Unternehmer liefern.
Wichtig für Nicht-MwSt-Zahler
Auch wenn Sie als Nicht-MwSt-Zahler gesetzlich nicht verpflichtet sind, eine Rechnung innerhalb von 15 Tagen auszustellen, sollten Sie die Rechnung so schnell wie möglich nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung ausstellen. Der Kunde benötigt sie für seine eigene steuerliche Aufzeichnung oder Buchhaltung, und eine verspätete Rechnungsstellung kann die Geschäftsbeziehung belasten.
Pflichtangaben auf der Rechnung
Die Pflichtangaben auf einer Rechnung unterscheiden sich je nachdem, ob Sie MwSt-Zahler oder Nicht-MwSt-Zahler sind. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht beider Varianten.
Rechnung für Nicht-MwSt-Zahler
Nicht-MwSt-Zahler richten sich nach § 435 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der die Pflichtangaben auf Geschäftsurkunden festlegt. Eine Rechnung eines Nicht-MwSt-Zahlers muss Folgendes enthalten:
📋Pflichtangaben auf der Rechnung eines Nicht-MwSt-Zahlers
Rechnung für MwSt-Zahler (Steuerbeleg)
MwSt-Zahler stellen einen Steuerbeleg gemäß § 29 des MwSt-Gesetzes aus. Zusätzlich zu den oben genannten Angaben muss die Rechnung Folgendes enthalten:
📋Zusätzliche Angaben für MwSt-Zahler
📊Vergleich: Rechnung Nicht-MwSt-Zahler vs. MwSt-Zahler
Rechnungen richtig nummerieren
Die korrekte Nummerierung von Rechnungen ist eine der wichtigsten Anforderungen. Das MwSt-Gesetz verlangt in § 29 Abs. 1 Buchst. b), dass ein Steuerbeleg eine eindeutige Belegnummer innerhalb der verwendeten Nummernreihe hat. Bei Nicht-MwSt-Zahlern schreibt das Gesetz zwar kein genaues Format vor, aber die Rechnungsnummer muss eindeutig und nachvollziehbar sein.
Regeln für die Nummerierung
- Chronologische Reihenfolge – Rechnungen müssen in aufsteigender Folge ohne Lücken oder Sprünge nummeriert sein.
- Eindeutigkeit – jede Nummer darf nur einmal vergeben werden.
- Nachvollziehbarkeit – aus der Nummer sollte erkennbar sein, zu welchem Zeitraum die Rechnung gehört.
- Unveränderlichkeit – bereits vergebene Rechnungsnummern dürfen niemals gelöscht oder geändert werden.
Empfohlene Nummerierungsformate
Beispiele für Nummernreihenformate
Format 1: Jahr + laufende Nummer
- 2026001, 2026002, 2026003...
- Einfach und übersichtlich, geeignet für kleinere Rechnungsvolumen
Format 2: Jahr + Monat + laufende Nummer
- 202601001, 202601002... (Januar), 202602001 (Februar)...
- Geeignet für höhere Rechnungsvolumen, der Ausstellungsmonat ist sofort erkennbar
Format 3: Präfix + Jahr + Nummer
- FV2026001 (ausgestellte Rechnung), FP2026001 (eingegangene Rechnung)
- Ermöglicht die Unterscheidung verschiedener Belegarten
Zu Beginn eines neuen Jahres beginnen Sie stets eine neue Nummernreihe (nicht unbedingt ab Nummer 1, aber Sie müssen eine neue Reihe starten).
Rechnungen niemals löschen
Wenn Sie eine fehlerhafte Rechnung ausgestellt haben, löschen Sie diese niemals und ändern Sie nie ihre Nummer. Stellen Sie stattdessen eine Stornorechnung (Gutschrift) aus und danach eine neue Rechnung mit einer neuen Nummer. Das Löschen von Rechnungen gilt bei einer Steuerprüfung als schwerwiegender Verstoß.
Zahlungsziel – was das Gesetz vorschreibt
Das Zahlungsziel einer Rechnung ist die Frist, innerhalb derer der Kunde den Rechnungsbetrag begleichen muss. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt in § 1963 die grundlegenden Regeln fest:
Regeln für das Zahlungsziel
- Zwischen Unternehmern – sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Preis innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung, Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung fällig (je nachdem, was später eintritt).
- Längeres Zahlungsziel – Unternehmer können ein Zahlungsziel von bis zu 60 Tagen ohne Einschränkungen vereinbaren. Ein Zahlungsziel von mehr als 60 Tagen ist nur zulässig, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde und den Gläubiger nicht unangemessen benachteiligt.
- Gegenüber öffentlichen Einrichtungen – maximal 30 Tage (ausnahmsweise 60 Tage, wenn dies durch die Art der Verpflichtung gerechtfertigt ist).
Übliche Zahlungsziele in der Praxis
📊Übersicht der Zahlungsziele
Verzugszinsen
Wenn ein Kunde die Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, haben Sie gesetzlich Anspruch auf Verzugszinsen. Die Höhe richtet sich nach der Regierungsverordnung Nr. 351/2013 Slg. und entspricht dem Repo-Satz der Tschechischen Nationalbank zuzüglich 8 Prozentpunkte. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf eine pauschale Erstattung der Beitreibungskosten in Höhe von 1.200 Kč gemäß § 1970 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Elektronische vs. Papierrechnung
Heutzutage wird die elektronische Rechnungsstellung immer gebräuchlicher und ist in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Elektronische Rechnung
Eine elektronische Rechnung hat dieselbe Rechtsgültigkeit wie eine Papierrechnung, sofern sie alle gesetzlichen Pflichtangaben erfüllt. Sie kann folgende Form annehmen:
- PDF-Dokument, das per E-Mail versandt wird
- Rechnung im ISDOC-Format (tschechischer Standard für elektronische Rechnungen)
- Rechnung, die von einem Rechnungsstellungssystem generiert wurde, mit einem Download-Link
ISDOC-Format
ISDOC (Information System Document) ist der tschechische nationale Standard für elektronische Rechnungen, der auf XML basiert. Er ermöglicht das automatische Einlesen von Rechnungsdaten in das Buchhaltungssystem des Empfängers. Seit 2019 sind öffentliche Einrichtungen gemäß der europäischen Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren.
Papierrechnung
Natürlich können Sie weiterhin Papierrechnungen verwenden. Es empfiehlt sich jedoch, auf die elektronische Form umzusteigen, weil:
- Kosteneinsparungen – kein Drucken, keine Umschläge, kein Porto
- Schnelle Zustellung – der Kunde erhält die Rechnung sofort
- Einfache Archivierung – digitale Kopien benötigen minimalen Speicherplatz
- Durchsuchbarkeit – schnelles Auffinden einer bestimmten Rechnung
- Umweltfreundlichkeit – Sie schonen Papier und die Umwelt
Archivierung von Rechnungen
Rechnungen müssen mindestens 10 Jahre ab Ende des Besteuerungszeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde, archiviert werden (gemäß § 35 des MwSt-Gesetzes für MwSt-Zahler). Für Nicht-MwSt-Zahler gilt die allgemeine Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, die ebenfalls 10 Jahre beträgt (Buchführungsgesetz) oder mindestens bis zum Ablauf der Frist für die Einkommensteuerveranlagung (in der Regel 3 Jahre, kann sich jedoch verlängern).
Archivierung elektronischer Rechnungen
Wenn Sie Rechnungen elektronisch archivieren, müssen Sie die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit während der gesamten Aufbewahrungsfrist sicherstellen. Das bedeutet regelmäßige Datensicherungen und die Überprüfung, dass die Dateien nicht beschädigt sind.
Rechnung für Dienstleistungen vs. Rechnung für Waren
Obwohl die grundlegenden Pflichtangaben dieselben sind, gibt es einige Unterschiede zwischen dem, was auf einer Dienstleistungsrechnung und dem, was auf einer Warenrechnung angegeben wird.
Rechnung für Dienstleistungen
📋Besonderheiten einer Dienstleistungsrechnung
Beispiel einer Dienstleistungsbeschreibung auf einer Rechnung:
Grafikdesign für Logo und Corporate Identity gemäß Vertrag Nr. 2026-015 vom 5. 1. 2026. Beinhaltet: 3 Logo-Varianten, Brandbook, Visitenkarten.
Rechnung für Waren
📋Besonderheiten einer Warenrechnung
Beispiel einer Warenbeschreibung auf einer Rechnung:
Bürostuhl ErgoPlus 500, Art.-Nr. EP-500BK, Farbe Schwarz – 2 Stk. x 8.500 Kč = 17.000 Kč
📊Unterschiede: Dienstleistungsrechnung vs. Warenrechnung
Häufigste Fehler beim Ausstellen von Rechnungen
Selbst erfahrene Unternehmer machen auf Rechnungen gelegentlich Fehler. Hier ist eine Liste der häufigsten Versehen und wie Sie diese vermeiden können.
1. Fehlendes oder falsches IČO/DIČ
Dies ist einer der häufigsten Fehler. Überprüfen Sie stets IČO und DIČ des Kunden im Administrativní registr ekonomických subjektů (ARES) auf der Website des Finanzministeriums.
2. Falsches oder fehlendes DUZP
Bei MwSt-Zahlern ist das Datum der steuerpflichtigen Leistungserbringung (DUZP) eine Pflichtangabe. Verwechseln Sie es nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung – gemeint ist der Tag, an dem die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wurde.
3. Lückenhafte Nummernreihe
Übersprungene oder doppelte Rechnungsnummern sind ein rotes Tuch bei jeder Steuerprüfung. Führen Sie Ihre Nummernreihe sorgfältig.
4. Falscher MwSt-Betrag
Rundungsfehler oder ein falsch zugeordneter MwSt-Satz können zu Problemen führen. Überprüfen Sie stets, ob Steuerbemessungsgrundlage + MwSt = Gesamtbetrag ergibt.
5. Fehlende Angabe zur Registereintragung
Gemäß § 435 des Bürgerlichen Gesetzbuchs müssen OSVČ auf ihren Geschäftsurkunden die Angabe ihrer Eintragung im Gewerberegister aufführen.
6. Unklare Leistungsbeschreibung
Eine vage Beschreibung wie „Dienstleistungen laut Vertrag" ist unzureichend. Geben Sie stets genau an, was Sie geliefert oder geleistet haben.
7. Fehlende Zahlungsdaten
Eine Rechnung ohne Kontonummer und variablen Symbol führt zu unnötigen Komplikationen bei der Zahlung.
Checkliste vor dem Versand einer Rechnung
Überprüfen Sie vor dem Versand jeder Rechnung:
- Sind Ihre Identifikationsdaten korrekt angegeben (Name, Adresse, IČO, DIČ)?
- Sind die Kundendaten korrekt?
- Ist die Rechnungsnummer eindeutig und in der richtigen Reihenfolge?
- Ist das DUZP korrekt angegeben (bei MwSt-Zahlern)?
- Stimmt die MwSt-Berechnung (Bemessungsgrundlage + MwSt = Gesamt)?
- Ist eine verständliche Beschreibung der gelieferten Ware oder Dienstleistung angegeben?
- Ist das Fälligkeitsdatum angegeben?
- Sind die Zahlungsdaten korrekt (Kontonummer, variabler Symbol)?
- Ist die Angabe zur Eintragung im Gewerberegister enthalten?
Berichtigungssteuerbeleg (Gutschrift)
Wenn Sie nach dem Ausstellen einer Rechnung einen Fehler entdecken oder es zu einer Warenrückgabe, Reklamation oder einem Rabatt kommt, muss ein Berichtigungssteuerbeleg (Gutschrift) ausgestellt werden.
Wann eine Gutschrift ausgestellt werden muss
- Warenrückgabe durch den Kunden
- Gewährung eines Rabatts nach Ausstellung der ursprünglichen Rechnung
- Korrektur eines falschen Preises oder einer falschen Menge
- Stornierung einer Bestellung nach Ausstellung der Rechnung
Pflichtangaben einer Gutschrift
Eine Gutschrift muss dieselben Pflichtangaben wie eine normale Rechnung enthalten, darüber hinaus:
- Verweis auf die Nummer der ursprünglichen Rechnung
- Grund der Korrektur
- Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem korrigierten Betrag
- Bei MwSt-Zahlern: berichtigte Steuerbemessungsgrundlage und MwSt-Betrag
Frist für die Ausstellung eines Berichtigungsbelegs
MwSt-Zahler sind verpflichtet, einen Berichtigungssteuerbeleg innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt auszustellen, an dem die für die Korrektur maßgeblichen Umstände eingetreten sind (§ 45 des MwSt-Gesetzes). Der Berichtigungsbeleg muss dem Leistungsempfänger zugestellt werden.
Anzahlungen und Anzahlungsrechnungen
In der Praxis begegnen Ihnen häufig Anzahlungen, insbesondere bei größeren Aufträgen. Anzahlungsrechnungen haben ihre eigenen Besonderheiten.
Wie Sie Anzahlungen korrekt handhaben
- Sie stellen eine Anzahlungsrechnung aus – diese ist für sich genommen kein Steuerbeleg, sondern eine Zahlungsaufforderung.
- Nach Eingang der Anzahlung – MwSt-Zahler müssen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Anzahlung einen Steuerbeleg über die eingegangene Zahlung ausstellen.
- Nach Lieferung der Ware/Dienstleistung – Sie stellen eine Schlussrechnung aus, in der Sie die geleistete Anzahlung vom Gesamtpreis abziehen.
Beispiel einer Rechnungsstellung mit Anzahlung
Auftrag: Erstellung einer Website für 50.000 Kč (Nicht-MwSt-Zahler)
Schritt 1: Anzahlungsrechnung über 50 % = 25.000 Kč
- Der Kunde bezahlt die Anzahlung
Schritt 2: Nach Fertigstellung der Website stellen Sie die Schlussrechnung aus:
- Gesamtpreis: 50.000 Kč
- Geleistete Anzahlung: -25.000 Kč
- Restbetrag zur Zahlung: 25.000 Kč
Für MwSt-Zahler zusätzlich:
- Nach Eingang der Anzahlung von 25.000 Kč stellen Sie einen Steuerbeleg über die eingegangene Zahlung aus
- Steuerbemessungsgrundlage: 20.661 Kč, MwSt 21 %: 4.339 Kč
- Auf der Schlussrechnung ziehen Sie die bereits ausgewiesene MwSt aus der Anzahlung ab
Rechnungsstellung ins Ausland
Wenn Sie Dienstleistungen ins Ausland erbringen oder Waren ins Ausland liefern, gelten besondere Regelungen.
Rechnungsstellung in die EU
- Dienstleistungen für Unternehmer in der EU – bei MwSt-Zahlern gilt das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft). Auf der Rechnung vermerken Sie: „Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger" sowie die DIČ des Kunden. Die Rechnung ist ohne MwSt.
- Waren in die EU an MwSt-Zahler – die Lieferung von Waren in einen anderen Mitgliedstaat ist von der MwSt befreit mit Vorsteuerabzugsrecht (der Transport der Waren muss nachgewiesen werden).
- Nicht-MwSt-Zahler stellen in die EU ohne MwSt aus. Achten Sie auf die Verpflichtung, den Schwellenwert für die MwSt-Registrierung zu überwachen.
Rechnungsstellung in Drittländer
- Rechnungen in der Regel in Fremdwährung (EUR, USD)
- Dienstleistungen in Drittländer sind bei MwSt-Zahlern von der MwSt befreit
- Auf der Rechnung geben Sie den ČNB-Wechselkurs zum DUZP-Datum für die Umrechnung in CZK an (für die steuerliche Aufzeichnung)
Praktisches Rechnungsmuster
Nachfolgend finden Sie die Struktur einer Musterrechnung für OSVČ – Nicht-MwSt-Zahler:
Musterrechnung – Nicht-MwSt-Zahler
RECHNUNG Nr. 2026003
Lieferant: Jan Novák Příční 15, 110 00 Praha 1 IČO: 12345678 Natürliche Person eingetragen im Gewerberegister
Kunde: ABC Trading s.r.o. Hlavní 200, 602 00 Brno IČO: 87654321
Ausstellungsdatum: 18. 2. 2026 Fälligkeitsdatum: 4. 3. 2026
| Beschreibung | Menge | Preis/Stk. | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Grafikdesign Logo | 1 | 15.000 Kč | 15.000 Kč |
| Erstellung Visitenkarten (Entwurf + Satz) | 1 | 5.000 Kč | 5.000 Kč |
Gesamtbetrag zur Zahlung: 20.000 Kč
Ich bin kein MwSt-Zahler.
Zahlungsdaten: Kontonummer: 1234567890/0100 Variabler Symbol: 2026003
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Zusammenfassung
Eine korrekt ausgestellte Rechnung schützt Sie und Ihren Abnehmer. Achten Sie darauf, dass sie alle Pflichtangaben gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 435) und bei MwSt-Zahlern gemäß dem MwSt-Gesetz (§ 29) enthält. Widmen Sie der Nummerierung, dem korrekten Datum der steuerpflichtigen Leistung und der genauen Beschreibung der erbrachten Leistung besondere Aufmerksamkeit. Die elektronische Rechnungsstellung spart Ihnen Zeit und Kosten. Und wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihre Rechnung immer in Ordnung ist, überlassen Sie das DokladBot.
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf der zum Februar 2026 geltenden Gesetzgebung, insbesondere auf dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg. (Bürgerliches Gesetzbuch), dem Gesetz Nr. 235/2004 Slg. (MwSt-Gesetz) und den auf dem Portal der Finanzverwaltung ČR und auf BusinessInfo.cz veröffentlichten Informationen.
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