Steuerermäßigung für Kinder 2026: Wie viel sparen Sie und wie beantragen Sie diese

Die Steuerermäßigung für unterhaltene Kinder gehört zu den bedeutendsten Steuervergünstigungen, die OSVČ mit Kindern in Anspruch nehmen können. Anders als gewöhnliche Steuerrabatte kann diese Ermäßigung einen sogenannten Steuerbonus erzeugen – eine Situation, in der der Staat nicht nur die Steuer erlässt, sondern Ihnen darüber hinaus Geld auszahlt. Für Familien mit mehreren Kindern kann dies eine Ersparnis von mehreren Zehntausend Kronen pro Jahr bedeuten.
In diesem Artikel finden Sie vollständige Informationen zur Steuerermäßigung für Kinder, die für den Besteuerungszeitraum 2025 (Erklärung wird 2026 eingereicht) gilt – einschließlich konkreter Beträge, Voraussetzungen für den Steuerbonus, Regelungen für ZTP/P sowie wichtiger Einschränkungen bei der Nutzung von Pauschalausgaben.
Grundbeträge der Steuerermäßigung für Kinder
Die Höhe der Steuerermäßigung für unterhaltene Kinder ist in § 35c des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg. über die Einkommensteuer geregelt. Die Beträge unterscheiden sich je nach Reihenfolge des Kindes.
📊Steuerermäßigung für Kinder – jährliche Beträge 2025
Wie wird die Reihenfolge der Kinder bestimmt?
Die Reihenfolge der Kinder richtet sich nach dem Alter – das älteste unterhaltene Kind ist das erste in der Reihenfolge, das jüngste das letzte. Unterhält der Steuerpflichtige beispielsweise drei Kinder im Alter von 5, 10 und 15 Jahren, ist das 15-jährige Kind das erste (15 204 Kč), das 10-jährige das zweite (22 320 Kč) und das 5-jährige das dritte (27 840 Kč).
Gesamtermäßigung nach Anzahl der Kinder
📊Gesamte jährliche Steuerermäßigung
Erhöhte Ermäßigung für Kinder mit ZTP/P
Wenn dem unterhaltenen Kind ein Anspruch auf den Ausweis ZTP/P (besonders schwere Behinderung mit Begleitperson) zuerkannt wurde, verdoppelt sich der Betrag der Steuerermäßigung.
📊Steuerermäßigung für ein Kind mit ZTP/P-Ausweis
Beispiel: Familie mit zwei Kindern, davon eines mit ZTP/P
Herr Horák hat zwei Kinder – eine ältere Tochter (12 Jahre) und einen jüngeren Sohn mit ZTP/P-Ausweis (8 Jahre).
Berechnung der Ermäßigung:
-
- Kind (Tochter, älter): 15 204 Kč
-
- Kind (Sohn, ZTP/P): 22 320 Kč x 2 = 44 640 Kč
- Gesamtermäßigung: 59 844 Kč jährlich
Ohne ZTP/P würde die Ermäßigung lediglich 37 524 Kč betragen. Dank des ZTP/P-Ausweises beim zweiten Kind ist die Ersparnis um 22 320 Kč höher.
Wer gilt als unterhaltenes Kind
Die Steuerermäßigung kann für ein unterhaltenes Kind, das im gemeinsamen Haushalt mit dem Steuerpflichtigen lebt, geltend gemacht werden. Als unterhaltenes Kind gilt:
📋Wer als unterhaltenes Kind angesehen wird
Gemeinsamer Haushalt
Der Begriff „gemeinsamer Haushalt" bedeutet, dass das Kind tatsächlich mit dem Steuerpflichtigen zusammenlebt und zur Deckung des gemeinsamen Bedarfs beiträgt. Das Kind muss beim Steuerpflichtigen nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet sein – entscheidend ist der tatsächliche Zustand. Bei geschiedenen Eltern macht der Elternteil die Ermäßigung geltend, bei dem das Kind tatsächlich lebt.
Wichtige Einschränkungen
- Die Steuerermäßigung für dasselbe Kind kann nur von einem der Steuerpflichtigen (Elternteile) geltend gemacht werden
- Bei Ehepaaren können sie sich einigen, wer die Ermäßigung geltend macht – es ist stets vorteilhaft, dass dies derjenige mit der höheren Steuerpflicht tut
- Die Ermäßigung kann nur für die Monate geltend gemacht werden, in denen die Voraussetzungen erfüllt waren (Kind bis 26 Jahre beendet das Studium im Juni = Ermäßigung für Januar bis Juni)
Steuerrabatt vs. Steuerbonus
Die Steuerermäßigung für Kinder wird auf eine besondere Weise angewendet – sie kann die Form eines Steuerrabatts, eines Steuerbonus oder einer Kombination aus beidem annehmen.
So funktioniert der Mechanismus aus Rabatt und Bonus
- Zunächst wird die Einkommensteuer berechnet und die üblichen Rabatte (für den Steuerpflichtigen, Ehegatten usw.) abgezogen
- Von der verbleibenden Steuer wird die Steuerermäßigung für Kinder abgezogen
- Ist die Ermäßigung kleiner oder gleich der verbleibenden Steuer, handelt es sich um einen Steuerrabatt
- Ist die Ermäßigung größer als die verbleibende Steuer, ist die Differenz ein Steuerbonus (der Staat zahlt Ihnen Geld aus)
Voraussetzungen für die Auszahlung des Steuerbonus
Damit OSVČ Anspruch auf einen Steuerbonus hat, muss eine Mindesteinkommensvoraussetzung erfüllt sein:
📊Voraussetzungen für den Steuerbonus
Mindesteinkommensvoraussetzung für das Jahr 2025
Für die Steuererklärung für das Jahr 2025 (die 2026 eingereicht wird) muss der Steuerpflichtige ein Jahreseinkommen von mindestens 124 800 Kč erzielen (das Sechsfache des Mindestlohns von 20 800 Kč). In dieses Einkommen fließen Einkünfte nach § 6 (unselbstständige Arbeit) und § 7 (Gewerbetätigkeit) ein. Nicht berücksichtigt werden Mieteinnahmen (§ 9) und sonstige Einkünfte (§ 10).
Für das Jahr 2026 erhöht sich die Grenze auf 134 400 Kč (das Sechsfache des neuen Mindestlohns von 22 400 Kč).
Beispiel: Steuerbonus bei OSVČ mit zwei Kindern
Herr Procházka ist OSVČ (freies Gewerbe) mit einem Jahreseinkommen von 500 000 Kč. Er hat zwei Kinder (7 und 4 Jahre). Er nutzt Pauschalausgaben von 60 %.
Berechnung:
- Einkünfte: 500 000 Kč (erfüllt die Voraussetzung von 124 800 Kč)
- Pauschalausgaben 60 %: 300 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 200 000 Kč
- Steuer 15 %: 30 000 Kč
- Steuerrabatt für den Steuerpflichtigen: -30 840 Kč
- Steuer nach Rabatt: 0 Kč (kann vor der Kinderermäßigung nicht negativ sein)
- Steuerermäßigung: 1. Kind 15 204 Kč + 2. Kind 22 320 Kč = 37 524 Kč
- Verbleibende zu deckende Steuer: 0 Kč
- Steuerbonus: 37 524 Kč (der gesamte Ermäßigungsbetrag wird als Bonus ausgezahlt)
Herrn Procházka zahlt der Staat 37 524 Kč als Steuerbonus aus, da seine Steuer nach dem Steuerpflichtigenrabatt null beträgt.
Einschränkungen bei Pauschalausgaben
Dies ist einer der wichtigsten Aspekte, den viele OSVČ nicht kennen oder unterschätzen. Wenn OSVČ ihre Ausgaben als Prozentsatz der Einnahmen (Pauschalausgaben) geltend machen, gibt es eine bedeutende Einschränkung bei der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Kinder und des Ehegattenrabatts.
Entscheidende Einschränkung: Pauschalausgaben und Steuerermäßigung
Wenn die Summe der Teilsteuerbemessungsgrundlagen, bei denen der Steuerpflichtige Pauschalausgaben (§ 7 und § 9) geltend gemacht hat, mehr als 50 % der gesamten Steuerbemessungsgrundlage beträgt, kann der Steuerpflichtige Folgendes nicht geltend machen:
- Steuerermäßigung für unterhaltene Kinder
- Ehegattenrabatt
Diese Einschränkung gilt seit 2018 (zuvor war sie noch strenger – Pauschalausgaben schlossen diese Rabatte vollständig aus).
Wann wirkt sich die Einschränkung in der Praxis aus
Die Einschränkung wirkt sich NICHT aus, wenn:
- Sie ausschließlich Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit haben (§ 6)
- Sie Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit und Gewerbetätigkeit haben, wobei die unselbstständige Arbeit mehr als 50 % der gesamten Steuerbemessungsgrundlage ausmacht
- Sie tatsächliche Ausgaben geltend machen (keine Pauschalausgaben)
Die Einschränkung wirkt sich AUS, wenn:
- Sie ausschließlich OSVČ sind (kein Angestelltenverhältnis) und Pauschalausgaben nutzen – in diesem Fall bildet die pauschale Bemessungsgrundlage 100 % der gesamten Steuerbemessungsgrundlage
Beispiel: OSVČ mit Pauschalausgaben und Kindern – Einschränkung
Frau Malá ist ausschließlich OSVČ (freies Gewerbe) mit Einnahmen von 800 000 Kč. Sie hat ein Kind. Sie nutzt Pauschalausgaben von 60 %.
Situation:
- Steuerbemessungsgrundlage aus Gewerbetätigkeit (§ 7) mit Pauschalausgaben: 320 000 Kč
- Sonstige Einkünfte: keine
- Anteil der pauschalen Bemessungsgrundlage: 320 000 / 320 000 = 100 % > 50 %
Ergebnis: Frau Malá KANN die Steuerermäßigung für das Kind in Höhe von 15 204 Kč NICHT geltend machen.
Lösung: Würde sie auf tatsächliche Ausgaben umsteigen, könnte sie die Ermäßigung geltend machen. Es muss jedoch berechnet werden, ob sich das lohnt – tatsächliche Ausgaben können geringer als pauschale sein und damit die Steuerbemessungsgrundlage erhöhen.
Wann lohnt sich der Wechsel von tatsächlichen zu Pauschalausgaben (und umgekehrt)
Die Entscheidung hängt von den konkreten Zahlen ab. Allgemein gilt:
📊Pauschalausgaben vs. tatsächliche Ausgaben – Auswirkung auf die Steuerermäßigung
Vergleich: Pauschalausgaben vs. tatsächliche Ausgaben bei OSVČ mit zwei Kindern
Herr Černý ist Handwerker (Tischler) mit Einnahmen von 1 000 000 Kč und tatsächlichen Ausgaben von 600 000 Kč. Er hat zwei Kinder.
Variante A: Pauschalausgaben 80 %
- Steuerbemessungsgrundlage: 200 000 Kč
- Steuer 15 %: 30 000 Kč
- Steuerrabatt für den Steuerpflichtigen: -30 840 Kč
- Steuer nach Rabatt: 0 Kč
- Ermäßigung für Kinder: NICHT anwendbar (100 % der Bemessungsgrundlage aus Pauschale)
- Gesamtsteuer: 0 Kč, Bonus: 0 Kč
Variante B: Tatsächliche Ausgaben
- Steuerbemessungsgrundlage: 400 000 Kč
- Steuer 15 %: 60 000 Kč
- Steuerrabatt für den Steuerpflichtigen: -30 840 Kč
- Steuer nach Rabatt: 29 160 Kč
- Ermäßigung für Kinder: 15 204 + 22 320 = 37 524 Kč
- Steuerbonus: 37 524 - 29 160 = 8 364 Kč (Auszahlung durch den Staat)
Ergebnis: Mit tatsächlichen Ausgaben zahlt Herr Černý zwar eine höhere Steuerbemessungsgrundlage, erhält aber dank der Kinderermäßigung einen Bonus von 8 364 Kč. Mit Pauschalausgaben beträgt die Steuer null, aber es gibt keinen Bonus. Tatsächliche Ausgaben sind um 8 364 Kč vorteilhafter.
So machen Sie die Steuerermäßigung in der Erklärung geltend
📋Vorgehensweise bei der Steuererklärung
Erforderliche Unterlagen
📊Unterlagen für die Geltendmachung der Steuerermäßigung
Nur ein Elternteil
Für ein Kind kann die Ermäßigung immer nur von einem der Elternteile in einem bestimmten Monat geltend gemacht werden. Die Eltern können sich abwechseln (z. B. Mutter Januar–Juni, Vater Juli–Dezember), aber in einem Monat kann keiner von beiden die Ermäßigung doppelt geltend machen. Wenn beide Elternteile die Ermäßigung für dasselbe Kind geltend machen, wird dem einen das Finanzamt den Mehrbetrag nachfordern.
Praktische Beispiele für verschiedene Lebenssituationen
Beispiel: Alleinerziehende mit drei Kindern
OSVČ – Alleinerziehende mit drei Kindern
Frau Nováková ist alleinerziehend mit drei Kindern (14, 10 und 6 Jahre). Sie arbeitet als selbstständige Grafikerin (freies Gewerbe) mit einem Jahreseinkommen von 480 000 Kč. Sie macht tatsächliche Ausgaben von 180 000 Kč geltend.
Berechnung:
- Einnahmen: 480 000 Kč (erfüllt den Grenzwert von 124 800 Kč)
- Tatsächliche Ausgaben: 180 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 300 000 Kč
- Steuer 15 %: 45 000 Kč
- Steuerrabatt für den Steuerpflichtigen: -30 840 Kč
- Steuer nach Rabatt: 14 160 Kč
- Ermäßigung: 15 204 + 22 320 + 27 840 = 65 364 Kč
- Steuerrabatt (bis zur Höhe der Steuer): 14 160 Kč
- Steuerbonus: 65 364 - 14 160 = 51 204 Kč
Frau Nováková zahlt nicht nur keine Steuer, sondern erhält vom Staat einen Steuerbonus von 51 204 Kč ausgezahlt.
Beispiel: OSVČ mit höheren Einkünften und vier Kindern
OSVČ mit hohem Einkommen und vier Kindern
Herr Krejčí ist Unternehmensberater (freies Gewerbe) mit einem Jahreseinkommen von 2 000 000 Kč und tatsächlichen Ausgaben von 400 000 Kč. Er hat vier Kinder (16, 13, 9, 5 Jahre).
Berechnung:
- Einnahmen: 2 000 000 Kč
- Tatsächliche Ausgaben: 400 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 1 600 000 Kč
- Steuer 15 %: 240 000 Kč (Bemessungsgrundlage überschreitet nicht das 36-fache des Durchschnittslohns)
- Steuerrabatt für den Steuerpflichtigen: -30 840 Kč
- Steuer nach Rabatt: 209 160 Kč
- Ermäßigung: 15 204 + 22 320 + 27 840 + 27 840 = 93 204 Kč
- Zu zahlende Steuer: 209 160 - 93 204 = 115 956 Kč
Auch bei hohem Einkommen reduzieren vier Kinder die Steuer um fast hunderttausend Kronen.
Beispiel: Kind beendet das Studium im Laufe des Jahres
Kind beendet das Hochschulstudium im Juni
Frau Vlková hat einen Sohn (24 Jahre), der im Juni 2025 sein Hochschulstudium abgeschlossen hat und eine Anstellung aufgenommen hat. Außerdem hat sie eine Tochter (19 Jahre), die noch studiert.
Berechnung der Ermäßigung:
- Sohn (1. Kind): Januar–Juni = 6 Monate x 1 267 Kč = 7 602 Kč
- Tochter (2. Kind): Januar–Dezember = 12 Monate x 1 860 Kč = 22 320 Kč
- Gesamtermäßigung: 29 922 Kč
Nach dem Ende des Studiums des Sohnes (ab Juli) wird die Tochter zum „ersten" Kind, aber für Zwecke der Steuererklärung wird die Reihenfolge nach dem Alter für den gesamten Zeitraum bestimmt, in dem die Ermäßigung geltend gemacht wird.
Steuerermäßigung und Pauschalsteuer
OSVČ im Pauschalsteuerregime können die Steuerermäßigung für Kinder nicht geltend machen. Dies ist einer der Hauptgründe, warum sich die Pauschalsteuer für Familien mit Kindern nicht lohnt.
Pauschalsteuer und Kinder – eine wichtige Entscheidung
Wenn Sie im Pauschalsteuerregime sind und Kinder haben, überlegen Sie sorgfältig, ob die Pauschalsteuer für Sie vorteilhaft ist. Besonders für Familien mit zwei und mehr Kindern kann eine reguläre Steuererklärung mit tatsächlichen Ausgaben dank der Steuerermäßigung und eines möglichen Steuerbonus deutlich günstiger sein.
Beispiel: Eine OSVČ mit einem Kind in der 1. Pauschalsteuerstufe zahlt eine monatliche Vorauszahlung von 9 984 Kč (ab 2026). Im Jahr zahlt sie 119 808 Kč. Bei einer regulären Steuererklärung könnte sie dank der Kinderermäßigung deutlich weniger zahlen.
Häufig gestellte Fragen zur Steuerermäßigung
Kann ich die Ermäßigung für ein Kind geltend machen, das jobbt?
Ja, wenn das Kind studiert und die Voraussetzungen eines unterhaltenen Kindes erfüllt, können Sie die Ermäßigung unabhängig von seinen Nebenjobeinnahmen geltend machen. Entscheidend ist, dass das Kind sich durch ein Studium auf seinen künftigen Beruf vorbereitet.
Was ist, wenn ich gleichzeitig OSVČ und Arbeitnehmer bin?
Die Kinderermäßigung machen Sie in der Steuererklärung geltend (nicht beim Arbeitgeber im Jahresausgleich, wenn Sie eine Erklärung einreichen). Zur Mindesteinkommensvoraussetzung von 124 800 Kč zählen Einkünfte aus beiden Quellen.
Kann ein Großelternteil die Ermäßigung geltend machen?
Ja, unter der Voraussetzung, dass der Enkel bzw. die Enkelin mit dem Großelternteil im gemeinsamen Haushalt lebt und die Eltern des Kindes nicht über ausreichende Einkünfte zur Geltendmachung der Ermäßigung verfügen.
Wie wird die Ermäßigung bei Zwillingen angewendet?
Zwillinge werden als zwei eigenständige Kinder gezählt. Wenn es sich um Ihr erstes und zweites Kind handelt, machen Sie die Ermäßigung von 15 204 Kč für eines und 22 320 Kč für das andere geltend – insgesamt 37 524 Kč.
Weiterführende Informationen
- Finanzverwaltung der Tschechischen Republik: financnisprava.gov.cz – allgemeine Informationen zur Einkommensteuer
- Informationen für OSVČ: financnisprava.gov.cz/cs/dane/dane/dan-z-prijmu/fyzicke-osoby/podnikatel-osvc
- Portal Moje daně: mojedane.cz – elektronische Einreichung der Steuererklärung
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