Pauschale für Transport 5.000 Kč: Wann lohnt sie sich?

Die monatliche Pauschalausgabe für Transport in Höhe von 5.000 Kč ist eine der einfachsten Möglichkeiten, als OSVČ die Betriebskosten eines Fahrzeugs steuerlich abzusetzen. Sie müssen keine Tankquittungen aufbewahren, kein Fahrtenbuch führen und sich nicht mit der Aufteilung von privaten und betrieblichen Kilometern beschäftigen. Es reicht, einige Voraussetzungen zu erfüllen, und Sie können monatlich einen festen Betrag abziehen.
Doch die Einfachheit hat ihren Preis. Für OSVČ, die viele Kilometer fahren oder ein älteres Fahrzeug mit höheren Betriebskosten besitzen, kann die Pauschale nachteilig sein. In diesem Artikel erläutern wir die Regeln der Transportpauschale im Detail, zeigen, wann sie sich lohnt und wann nicht, und vergleichen sie anhand konkreter Beispiele mit den tatsächlichen Ausgaben.
Die gesetzliche Regelung der Pauschalausgabe für Transport ergibt sich aus § 24 Abs. 2 Buchst. zt) des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg., über die Einkommensteuer (nachfolgend ZDP). Die Informationen in diesem Artikel entsprechen dem Stand der Gesetzgebung vom Februar 2026.
Was ist die Pauschalausgabe für Transport?
Die Pauschalausgabe für Transport ist ein fest festgelegter Betrag, den ein Steuerpflichtiger für jeden vollen Kalendermonat des Besteuerungszeitraums von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen kann, in dem er ein Kraftfahrzeug zur Erzielung, Sicherung oder Aufrechterhaltung steuerpflichtiger Einkünfte genutzt hat.
Vereinfacht gesagt: Anstatt nachzuweisen, wie viel Sie tatsächlich für Benzin und Parken ausgegeben haben, ziehen Sie einen pauschalen Betrag ab – ganz ohne entsprechende Belege.
Grundparameter der Transportpauschale
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Volle Pauschale (ausschließlich betriebliche Nutzung) | 5.000 Kč / Monat |
| Gekürzte Pauschale (auch private Nutzung) | 4.000 Kč / Monat |
| Maximale Anzahl Fahrzeuge | 3 pro Besteuerungszeitraum |
| Maximaler jährlicher Abzug (voll, 1 Auto) | 60.000 Kč |
| Maximaler jährlicher Abzug (gekürzt, 1 Auto) | 48.000 Kč |
| Maximaler jährlicher Abzug (voll, 3 Autos) | 180.000 Kč |
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pauschale
Die Pauschalausgabe für Transport kann nicht bedingungslos genutzt werden. Sie müssen mehrere gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen.
Wer die Pauschale geltend machen kann
Die Pauschalausgabe für Transport können in Anspruch nehmen:
- OSVČ, die eine Steueraufzeichnung oder doppelte Buchführung führen
- Juristische Personen (GmbH, AG)
- Steuerpflichtige mit Einkünften aus Vermietung (§ 9 ZDP)
Wer die Pauschale nicht nutzen kann
Wer die Transportpauschale nicht geltend machen kann
Die Pauschalausgabe für Transport kann nicht kombiniert werden mit:
- Pauschalausgaben als Prozentsatz der Einnahmen – wenn Sie Ausgaben prozentual ansetzen (60 %, 80 % usw.), sind die Kfz-Kosten bereits in der Prozentpauschale enthalten
- Pauschalsteuer – Steuerpflichtige im Pauschalsteuer-Regime können keine konkreten Einzelausgaben geltend machen
- Reisekostenerstattungen – wenn Sie für Mitarbeiter Reisekostenerstattungen für dasselbe Fahrzeug geltend machen, können Sie gleichzeitig keine Transportpauschale anwenden
Weitere Voraussetzungen
-
Sie müssen das Fahrzeug tatsächlich nutzen, um steuerpflichtige Einkünfte zu erzielen, zu sichern oder aufrechtzuerhalten – die Pauschale kann nicht für Monate geltend gemacht werden, in denen Sie das Auto überhaupt nicht für betriebliche Zwecke genutzt haben (z. B. den gesamten Monat im Ausland ohne Fahrzeug).
-
Das Fahrzeug darf nicht an andere Personen überlassen werden – in Monaten, in denen Sie die Pauschale geltend machen, dürfen Sie das Fahrzeug keiner anderen Person zur privaten Nutzung überlassen. Ausgenommen sind Dienstreisen von Angestellten oder mitarbeitenden Personen.
-
Gleiche Methode für das gesamte Jahr – haben Sie sich einmal für die Pauschale bei einem bestimmten Fahrzeug entschieden, müssen Sie diese für das gesamte Kalenderjahr anwenden. Ein unterjähriger Wechsel zu tatsächlichen Ausgaben oder umgekehrt ist nicht möglich.
-
Maximal 3 Fahrzeuge – die Pauschale kann für höchstens 3 Kraftfahrzeuge geltend gemacht werden. Bei weiteren Fahrzeugen müssen tatsächliche Ausgaben nachgewiesen werden.
Volle vs. gekürzte Pauschale: 5.000 vs. 4.000 Kč
Das Gesetz unterscheidet zwei Varianten der Pauschale je nach Art der Fahrzeugnutzung.
Volle Pauschale 5.000 Kč
Die volle Pauschale können Sie geltend machen, wenn Sie das Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke nutzen – also niemals für private Fahrten (Einkaufen, Kinder abholen, Urlaub).
Gekürzte Pauschale 4.000 Kč
Die gekürzte Pauschale (80 % der vollen) machen Sie geltend, wenn Sie das Fahrzeug auch privat nutzen. Das ist bei der großen Mehrheit der OSVČ, die nur ein Auto besitzen, die gelebte Realität.
Seien Sie realistisch: Die meisten OSVČ haben Anspruch auf die gekürzte Pauschale
Das Finanzamt beurteilt bei einer Prüfung, ob die Behauptung einer ausschließlich betrieblichen Nutzung glaubwürdig ist. Wenn Sie im Haushalt nur ein einziges Auto haben, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie es nie privat nutzen. Das weiß auch das Finanzamt und wird einen Nachweis von Ihnen verlangen. Wenn Sie in dieser Situation die volle Pauschale geltend machen, riskieren Sie, dass sie Ihnen vollständig verweigert wird.
Empfehlung: Wenn Sie nachweislich kein zweites Auto für den privaten Gebrauch haben, beantragen Sie lieber die gekürzte Pauschale von 4.000 Kč. Der Unterschied von 12.000 Kč pro Jahr (maximale Steuerersparnis 1.800 Kč) ist das Risiko eines Streits mit dem Finanzamt nicht wert.
Auswirkungen der gekürzten Pauschale auf weitere Ausgaben
Wenn Sie die gekürzte Pauschale geltend machen, müssen Sie auch alle übrigen fahrzeugbezogenen Ausgaben auf 80 % kürzen:
- Abschreibungen des Fahrzeugs – Sie setzen 80 % an
- Versicherung – Sie setzen 80 % an
- Reparaturen und Wartung – Sie setzen 80 % an
- Leasing – Sie setzen 80 % an
Was die Pauschale umfasst und was nicht
Das ist eine wichtige Information, die viele OSVČ nicht kennen. Die Transportpauschale ersetzt nur einen Teil der tatsächlichen Ausgaben, nicht alle.
📊Was die Transportpauschale umfasst und was nicht
Abschreibungen neben der Pauschale: ja, aber Vorsicht bei der Kürzung
Neben der Transportpauschale können Sie Fahrzeugabschreibungen, Versicherungen, Reparaturen und andere Ausgaben geltend machen, die nicht von der Pauschale abgedeckt sind. Wenn Sie jedoch die gekürzte Pauschale (4.000 Kč) anwenden, müssen Sie auch diese Ausgaben auf 80 % kürzen.
Beispiel: Die jährliche Abschreibung des Fahrzeugs beträgt 50.000 Kč. Bei der gekürzten Pauschale setzen Sie nur 80 % = 40.000 Kč an.
Pauschale und Mehrwertsteuer: eine besondere Regelung
Wenn Sie Mehrwertsteuerpflichtige sind, haben Sie einen zusätzlichen Vorteil. Auch bei Anwendung der Transportpauschale können Sie den Vorsteuerabzug auf Kraftstoff geltend machen. Sie müssen jedoch:
- Ordnungsgemäße Steuerbelege für Kraftstoffkäufe besitzen
- Aufzeichnungen über Kraftstoffkäufe führen
- Bei der gekürzten Pauschale den Vorsteuerabzug nur für 80 % des gekauften Kraftstoffs geltend machen
Diese Regelung ergibt sich daraus, dass die Pauschale die Ausgaben für Zwecke der Einkommensteuer ersetzt, die Mehrwertsteuer jedoch durch ein eigenes Gesetz geregelt wird (Gesetz Nr. 235/2004 Slg.).
Wann lohnt sich die Pauschale? Vergleich mit Beispielen
Sehen wir uns konkrete Zahlen an. Wir vergleichen die Pauschale mit den tatsächlichen Ausgaben bei drei typischen OSVČ-Profilen.
Beispiel 1: IT-Berater – wenige Kilometer
Beispiel: IT-Berater mit geringer Fahrleistung
Profil: IT-Berater, arbeitet überwiegend von zuhause, fährt 2–3× pro Woche zu Meetings. Jährliche Fahrleistung: 8.000 km, davon 60 % dienstlich.
Fahrzeug: Škoda Fabia 1.0 TSI, Verbrauch 5,5 l/100 km, Benzinpreis 38 Kč/l
Tatsächliche Kraftstoffkosten (dienstliche km):
- Dienstliche Kilometer: 4.800 km
- Verbrauch: 4.800 × 5,5 / 100 = 264 Liter
- Kraftstoffkosten: 264 × 38 = 10.032 Kč
- Parkgebühren (geschätzt): 3.000 Kč
- Gesamt Kraftstoff + Parken: 13.032 Kč
Transportpauschale (gekürzt):
- 12 × 4.000 = 48.000 Kč
Ergebnis: Die Pauschale ist um 34.968 Kč vorteilhafter
Steuerersparnis aus der Differenz (Steuersatz 15 %): 5.245 Kč jährlich
Beispiel 2: Außendienstmitarbeiter – viele Kilometer
Beispiel: Außendienstmitarbeiter mit hoher Fahrleistung
Profil: Außendienstmitarbeiter, täglich in der gesamten Region unterwegs. Jährliche Fahrleistung: 45.000 km, davon 80 % dienstlich.
Fahrzeug: Škoda Octavia 2.0 TDI, Verbrauch 5,8 l/100 km, Dieselpreis 36 Kč/l
Tatsächliche Kraftstoffkosten (dienstliche km):
- Dienstliche Kilometer: 36.000 km
- Verbrauch: 36.000 × 5,8 / 100 = 2.088 Liter
- Kraftstoffkosten: 2.088 × 36 = 75.168 Kč
- Parkgebühren (geschätzt): 8.000 Kč
- Autobahnvignette (80 %): 1.280 Kč
- Gesamt: 84.448 Kč
Transportpauschale (gekürzt):
- 12 × 4.000 = 48.000 Kč
Ergebnis: Tatsächliche Ausgaben sind um 36.448 Kč vorteilhafter
Steuerersparnis aus der Differenz (Steuersatz 15 %): 5.467 Kč jährlich
Achtung – bei tatsächlichen Ausgaben muss der Außendienstmitarbeiter ein Fahrtenbuch führen, was den Verwaltungsaufwand erhöht.
Beispiel 3: Handwerker – mittlere Fahrleistung, zwei Fahrzeuge
Beispiel: Handwerker mit zwei Fahrzeugen
Profil: Installateur, fährt zu Kunden und transportiert Material. Privat-Pkw + Transporter. Beide Fahrzeuge auch für private Zwecke genutzt.
Fahrzeug 1 – Pkw (Škoda Karoq):
- Jährliche dienstliche km: 12.000
- Verbrauch 7,0 l/100 km, Benzin 38 Kč/l
- Kraftstoff: 12.000 × 7,0 / 100 × 38 = 31.920 Kč
- Parkgebühren: 2.000 Kč
- Gesamt (80 %): 27.136 Kč
Fahrzeug 2 – Transporter (VW Caddy):
- Jährliche dienstliche km: 18.000
- Verbrauch 6,5 l/100 km, Diesel 36 Kč/l
- Kraftstoff: 18.000 × 6,5 / 100 × 36 = 42.120 Kč
- Parkgebühren: 1.500 Kč
- Gesamt (80 %): 34.896 Kč
Tatsächliche Ausgaben gesamt: 62.032 Kč
Transportpauschale (gekürzt, 2 Fahrzeuge):
- 2 × 12 × 4.000 = 96.000 Kč
Ergebnis: Die Pauschale ist um 33.968 Kč vorteilhafter
Dazu entfällt die Pflicht, für beide Fahrzeuge ein Fahrtenbuch zu führen – Zeitersparnis ca. 2 Stunden pro Monat.
Entscheidungstabelle: Pauschale oder tatsächliche Ausgaben?
📊Wann lohnt sich die Pauschale und wann tatsächliche Ausgaben?
So machen Sie die Pauschale in der Steuererklärung geltend
Die praktische Anwendung der Transportpauschale funktioniert folgendermaßen:
📋Schritt-für-Schritt: Transportpauschale geltend machen
Kein Fahrtenbuch erforderlich
Der Hauptvorteil der Pauschale: Sie müssen kein Fahrtenbuch führen. Das Finanzamt kann kein Fahrtenbuch für ein Fahrzeug verlangen, für das Sie die Transportpauschale geltend machen. Es reicht aus, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug in den betreffenden Monaten tatsächlich betrieblich genutzt haben (Rechnungen mit Kundenadressen, E-Mail-Korrespondenz, Verträge usw.).
Häufige Fehler bei der Inanspruchnahme der Pauschale
Auf Basis von Erfahrungen aus Steuerprüfungen listen wir hier die häufigsten Fehler auf, die OSVČ machen:
1. Pauschale auch für unvollständige Monate geltend machen Die Pauschale gilt nur für vollständige Kalendermonate. Wenn Sie in einem Monat den Betrieb begonnen, unterbrochen oder beendet haben, können Sie für diesen Monat keine Pauschale geltend machen.
2. Kraftstoffkosten neben der Pauschale absetzen Wenn Sie die Pauschale geltend machen, dürfen Sie nicht gleichzeitig Tankquittungen als Ausgaben erfassen. Kraftstoffkosten sind in der Pauschale enthalten. Die einzige Ausnahme ist der Vorsteuerabzug auf Kraftstoff für MwSt-Pflichtige.
3. Volle Pauschale beim einzigen Fahrzeug im Haushalt geltend machen Wie bereits erwähnt, wird das Finanzamt die Behauptung einer ausschließlich betrieblichen Nutzung anzweifeln, wenn Sie in der Familie nur ein einziges Fahrzeug haben.
4. Methodenwechsel mitten im Jahr Es ist nicht möglich, von Januar bis Juni die Pauschale anzuwenden und ab Juli auf tatsächliche Ausgaben umzusteigen (oder umgekehrt). Die Entscheidung gilt für das gesamte Besteuerungszeitraum.
5. Pauschale für mehr als 3 Fahrzeuge geltend machen Das Limit liegt bei 3 Fahrzeugen. Für das vierte und jedes weitere Fahrzeug müssen tatsächliche Ausgaben nachgewiesen werden.
6. Kombination mit Pauschalausgaben als Prozentsatz der Einnahmen Wenn Sie Ausgaben in Höhe von 60 % (oder einem anderen Satz) der Einnahmen geltend machen, sind Kfz-Kosten in dieser Prozentualpauschale bereits enthalten. Die Transportpauschale kann nicht zusätzlich geltend gemacht werden.
Transportpauschale bei Elektrofahrzeugen
Mit der wachsenden Zahl von Elektrofahrzeugen stellt sich die Frage, wie die Transportpauschale bei einem E-Auto angewendet wird. Die Regeln sind dieselben wie bei Verbrennungsfahrzeugen:
- Pauschale 5.000 Kč (voll) oder 4.000 Kč (gekürzt) pro Monat
- Ladekosten (Strom) sind in der Pauschale enthalten – sie können nicht separat geltend gemacht werden
- Abschreibungen, Versicherung und Reparaturen können neben der Pauschale abgesetzt werden
Elektrofahrzeuge und Abschreibungen: zusätzlicher Bonus
Elektrofahrzeuge werden in der Abschreibungsgruppe 2 (5 Jahre) abgeschrieben, genau wie gewöhnliche Pkw. Der Anschaffungspreis von Elektrofahrzeugen ist jedoch häufig höher, sodass die jährlichen Abschreibungen höher ausfallen, was den steuerlichen Abzug erhöht. In Kombination mit der Transportpauschale kann der Gesamteffekt sehr günstig sein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die Pauschale für ein Fahrzeug geltend machen, das mir nicht gehört?
Ja. Die Pauschalausgabe für Transport kann auch für ein Mietfahrzeug (Operatingleasing), ein geliehenes Fahrzeug oder das Fahrzeug des Ehepartners geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass Sie es nachweislich betrieblich nutzen.
Was, wenn ich das Auto nur einen Teil des Jahres nutze?
Die Pauschale gilt für jeden vollen Monat, in dem Sie das Fahrzeug genutzt haben. Wenn Sie das Auto z. B. von April bis Dezember hatten, machen Sie die Pauschale für 9 Monate geltend (9 × 5.000 = 45.000 Kč oder 9 × 4.000 = 36.000 Kč).
Kann ich die Pauschale mit einer Erstattung für die Nutzung eines Privatfahrzeugs kombinieren?
Nein. Wenn Sie als OSVČ die Transportpauschale geltend machen, können Sie für dasselbe Fahrzeug nicht gleichzeitig eine Erstattung für Fahrzeugverschleiß und Kraftstoffkosten gemäß der Reisekostenverordnung geltend machen.
Wie weise ich nach, dass ich das Auto tatsächlich betrieblich genutzt habe?
Auch wenn Sie kein Fahrtenbuch führen müssen, sollten Sie in der Lage sein, die betriebliche Nutzung nachzuweisen. Geeignete Nachweise sind z. B.: ausgestellte Rechnungen mit Kundenadressen, Besprechungsprotokolle, E-Mail-Kommunikation über Meetings, Kundenverträge an verschiedenen Orten, Fotodokumentation von Arbeitsstätten.
Gilt die Pauschale auch für Motorräder?
Ja. Das Gesetz spricht von „Straßenkraftfahrzeugen", was auch Motorräder einschließt. Die Voraussetzungen sind dieselben.
Kann ich die Pauschale geltend machen, wenn ich das Auto geleast habe?
Ja, die Pauschale kann sowohl bei Finanzierungsleasing als auch bei Operatingleasing in Anspruch genommen werden. Leasingraten (bzw. Mietgebühren) werden separat neben der Pauschale geltend gemacht, da die Pauschale nur Kraftstoff und Parkgebühren abdeckt.
Muss das Auto auf mich zugelassen sein?
Nicht unbedingt. Das Fahrzeug muss nicht auf Ihren Namen zugelassen sein. Es kann auf den Ehepartner, ein Familienmitglied oder eine Leasinggesellschaft zugelassen sein. Entscheidend ist, dass Sie es nachweislich betrieblich nutzen.
So berechnen Sie, was sich für Sie mehr lohnt
Berechnung: Lohnt sich die Transportpauschale für mich?
Vorgehensweise zur Entscheidung:
- Addieren Sie Ihre tatsächlichen jährlichen Ausgaben für Kraftstoff + Parkgebühren + Autobahnvignette (nur die Ausgaben, die die Pauschale ersetzt)
- Wenn Sie das Fahrzeug auch privat nutzen, multiplizieren Sie mit dem betrieblichen Anteil (typischerweise 80 %)
- Vergleichen Sie mit der Pauschale (48.000 Kč bei gekürzt, 60.000 Kč bei voll)
Breakeven-Punkt für die gekürzte Pauschale (4.000 Kč/Monat):
Bei einem durchschnittlichen Kraftstoffpreis von 37 Kč/l und einem Verbrauch von 6 l/100 km:
- Kosten pro km = 6 × 37 / 100 = 2,22 Kč
- Die Pauschale deckt das Äquivalent von: 48.000 / 2,22 = 21.621 km (dienstlich)
- Wenn Sie dienstlich weniger als 21.621 km pro Jahr fahren, lohnt sich die Pauschale
- Wenn Sie mehr fahren, sind tatsächliche Ausgaben vorteilhafter
Für die volle Pauschale (5.000 Kč/Monat):
- Die Pauschale deckt das Äquivalent von: 60.000 / 2,22 = 27.027 km
Achtung: Vergessen Sie nicht, auch Parkgebühren und Autobahnvignetten zu den tatsächlichen Ausgaben hinzuzurechnen. Und bedenken Sie, dass Sie bei tatsächlichen Ausgaben ein Fahrtenbuch führen müssen, was seinen zeitlichen Preis hat.
Methodenwechsel im nächsten Jahr
Wenn Sie feststellen, dass Sie im laufenden Jahr die ungünstigere Methode gewählt haben, verzweifeln Sie nicht. Im nächsten Besteuerungszeitraum können Sie die andere Variante wählen. Die Entscheidung Pauschale vs. tatsächliche Ausgaben ist nicht dauerhaft – sie gilt immer nur für das jeweilige Kalenderjahr.
Wir empfehlen, jedes Jahr im Dezember oder Januar eine kurze Kalkulation zu machen:
- Addieren Sie die tatsächlichen Ausgaben für Kraftstoff und Parken des vergangenen Jahres
- Vergleichen Sie sie mit der Pauschale
- Wählen Sie für das kommende Jahr die günstigere Variante
📋Jährliche Kontrolle: Pauschale oder tatsächliche Ausgaben?
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Nützliche Links zu offiziellen Quellen
- Finanzverwaltung der Tschechischen Republik – Einkommensteuer natürlicher Personen – allgemeine Informationen zur Einkommensteuer
- Gesetz Nr. 586/1992 Slg. über die Einkommensteuern – § 24 Abs. 2 Buchst. zt) – rechtliche Regelung der Transportpauschale
- Portal Moje daně – elektronische Einreichung der Steuererklärung
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Die Angaben entsprechen der zum Februar 2026 geltenden Gesetzgebung. Die Beträge (Kraftstoffpreise, Versicherungstarife) sind Richtwerte und können abweichen. Für die Lösung einer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.
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