Strafe für verspätete Steuererklärung: Was Sie zahlen müssen

Der Abgabetermin für die Steuererklärung rückt näher – und Sie stellen fest, dass Sie ihn nicht einhalten können. Oder Sie haben den Termin bereits verpasst und fragen sich nun, welche Konsequenzen das hat. Die Strafe für eine verspätete Steuererklärung richtet sich nach klaren gesetzlichen Regeln der tschechischen Steuerordnung. Ihre Höhe hängt davon ab, wie lange die Verspätung andauert und wie hoch Ihre Steuerschuld ist. In diesem Artikel erklären wir ausführlich, wie die Strafe berechnet wird, welche weiteren Sanktionen drohen und was Sie tun können, um die Folgen möglichst gering zu halten.
Wichtige Abgabefristen für das Steuerjahr 2025
- 1. April 2026 – Papiereinreichung (nur ohne Datenpostfach)
- 4. Mai 2026 – Elektronische Einreichung (für OSVČ mit Datenpostfach verpflichtend)
- 1. Juli 2026 – Einreichung über einen Steuerberater
Zum gleichen Termin wird auch eine etwaige Steuernachzahlung fällig.
Wie wird die Strafe für verspätete Abgabe berechnet?
Die Strafe für verspätete Steuerangaben ist in § 250 des Gesetzes Nr. 280/2009 Slg., Steuerordnung geregelt. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
Grundformel
| Situation | Satz pro Verzugstag | |-----------|---------------------| | Steuererklärung mit Steuerpflicht (Steuerzahlung) | 0,05 % der festgesetzten Steuer | | Steuererklärung mit steuerlichem Verlust | 0,01 % des ausgewiesenen Steuerverlusts | | Steuererklärung mit Vorsteuerüberschuss (MwSt.) | 0,05 % des festgesetzten Überschusses |
Wichtige Berechnungsregeln
1. Fünf-Tage-Toleranz (sanktionsfreier Zeitraum)
Die Strafe beginnt erst ab dem 6. Werktag nach Ablauf der Frist. Die ersten 5 Werktage Verspätung sind sanktionsfrei. Liegt der Termin für die elektronische Abgabe beispielsweise am 4. Mai 2026 (Montag) und Sie reichen die Erklärung am 11. Mai 2026 (Montag) ein, bleibt dies noch strafenfrei.
Achtung: Zählung in Werktagen
Die Fünf-Tage-Toleranz wird in Werktagen gezählt, nicht in Kalendertagen. Wochenenden und gesetzliche Feiertage zählen nicht mit. Die eigentliche Strafe wird anschließend jedoch für jeden Kalendertag der Verspätung berechnet (einschließlich Wochenenden).
2. Höchstgrenze der Strafe
Die Strafe darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
- 5 % der festgesetzten Steuer, des ausgewiesenen Verlusts oder des festgesetzten Überschusses
- 300.000 Kč (absolutes Maximum, unabhängig von der Steuerhöhe)
3. Mindestbetrag
- Die Mindeststrafe beträgt 500 Kč
- Liegt die berechnete Strafe unter 1.000 Kč, erlässt das Finanzamt sie automatisch (d. h. Sie zahlen nichts)
4. Strafe bei vollständiger Nichtabgabe
Reichen Sie die Steuererklärung gar nicht ein und muss das Finanzamt Sie zur Abgabe auffordern, wird die Strafe nach derselben Methode berechnet – läuft jedoch bis zur tatsächlichen Einreichung weiter (mit dem Maximum von 5 % / 300.000 Kč).
Praktische Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Geringe Verspätung – 15 Kalendertage
Situation: Eine OSVČ hätte elektronisch bis zum 4.5.2026 einreichen sollen, reichte aber erst am 19.5.2026 ein. Festgesetzte Steuer: 45.000 Kč
Berechnung:
- Erste 5 Werktage (5.–11.5.) = Toleranzzeitraum, keine Strafe
- Verzugstage für die Strafberechnung: 19.5. − 12.5. = 8 Tage
- Strafe: 45.000 × 0,05 % × 8 = 180 Kč
Ergebnis: Die Strafe liegt unter 1.000 Kč – das Finanzamt erlässt sie. Die OSVČ zahlt nichts.
Beispiel 2: Verspätung von 2 Monaten
Situation: Eine OSVČ hätte elektronisch bis zum 4.5.2026 einreichen sollen, reichte aber erst am 4.7.2026 ein. Festgesetzte Steuer: 120.000 Kč
Berechnung:
- Anzahl der Verzugstage (ab dem 6. Werktag): ca. 56 Tage
- Strafe: 120.000 × 0,05 % × 56 = 3.360 Kč
- Prüfung des Maximums: 5 % von 120.000 = 6.000 Kč → Strafe überschreitet das Limit nicht
Ergebnis: Die OSVČ zahlt eine Strafe von 3.360 Kč.
Beispiel 3: Keine Abgabe – Strafe erreicht das Maximum
Situation: Eine OSVČ hat keine Steuererklärung eingereicht. Das Finanzamt setzt die Steuer auf 250.000 Kč fest. Verzugsdauer: Mehr als 100 Tage.
Berechnung:
- Strafe: 250.000 × 0,05 % × 100 = 12.500 Kč
- Prüfung des Maximums: 5 % von 250.000 = 12.500 Kč → Strafe hat die 5-%-Grenze erreicht
Ergebnis: Die Strafe ist auf 5 % der Steuer begrenzt = 12.500 Kč.
Wäre die Steuer höher, z. B. 7.000.000 Kč, würden 5 % davon 350.000 Kč ergeben – es gilt jedoch die absolute Obergrenze von 300.000 Kč.
Beispiel 4: Steuererklärung mit steuerlichem Verlust
Situation: Eine OSVČ reichte die Erklärung 45 Tage nach der Frist ein. In der Erklärung wird ein Steuerverlust von 200.000 Kč ausgewiesen.
Berechnung:
- Anzahl der Verzugstage (ab dem 6. Werktag): ca. 38 Tage
- Strafe: 200.000 × 0,01 % × 38 = 760 Kč
Ergebnis: Die Strafe liegt unter 1.000 Kč → das Finanzamt erlässt sie.
Auch wenn keine Strafe anfällt, bringt die Verspätung Komplikationen mit sich – die Übersichten für die ČSSZ (Tschechische Sozialversicherungsanstalt) und die Krankenversicherung können nicht eingereicht werden, da sie auf der abgegebenen Steuererklärung basieren.
Verzugszinsen bei verspäteter Steuerzahlung
Die Strafe für verspätete Abgabe ist eine Sache. Eine zweite – oft noch kostspieligere – Sanktion sind die Verzugszinsen bei verspäteter Steuerzahlung. Diese fallen auch dann an, wenn Sie die Erklärung rechtzeitig einreichen, die Steuer aber zu spät bezahlen.
Berechnung der Verzugszinsen
Die Verzugszinsen richten sich nach § 252 der Steuerordnung und betragen:
Leitzins der Tschechischen Nationalbank (ČNB) zum ersten Tag des Kalenderhalbjahres + 8 Prozentpunkte
| Zeitraum | Leitzins ČNB | Verzugszinsen (Leitzins + 8 Pp.) | |----------|-------------|----------------------------------| | 1. Halbjahr 2026 | 3,50 % | 11,50 % p. a. |
Verzugszinsen werden für jeden Verzugstag berechnet, beginnend ab dem 5. Werktag nach Fälligkeit der Steuer (die ersten 4 Werktage sind sanktionsfrei).
Beispiel: Verzugszinsen über 3 Monate
Situation: Eine OSVČ hat die Steuer von 85.000 Kč mit Fälligkeit am 4.5.2026 erst am 4.8.2026 bezahlt.
Berechnung:
- Anzahl der Verzugstage: ca. 92 Kalendertage (ab dem 5. Werktag nach Fälligkeit)
- Tagessatz: 11,50 % / 365 = 0,0315 % pro Tag
- Zinsen: 85.000 × 0,0315 % × 87 Tage (nach Abzug der Toleranz) = 2.329 Kč
Dazu kommt gegebenenfalls noch die Strafe für die verspätete Abgabe der Steuererklärung (sofern diese ebenfalls zu spät eingereicht wurde).
Kumulation von Sanktionen
Sanktionen addieren sich. Wenn Sie die Erklärung verspätet einreichen und die Steuer ebenfalls zu spät zahlen, entstehen folgende Kosten:
- Strafe für verspätete Steuerangabe (0,05 % pro Tag der Steuer)
- Verzugszinsen für die verspätete Zahlung (Leitzins + 8 Pp.)
- Gegebenenfalls Nachzahlungszuschlag von 20 %, wenn das Finanzamt die Steuer selbst nachfestsetzt (z. B. nach einer Prüfung)
Diese drei Sanktionen können gleichzeitig laufen und werden jeweils unabhängig voneinander berechnet.
Strafe für die falsche Einreichungsform
Seit 2023 sind praktisch alle OSVČ verpflichtet, die Steuererklärung ausschließlich elektronisch einzureichen (über das Datenpostfach oder das Portal MOJE daně). Reichen Sie die Erklärung trotzdem in Papierform ein, droht eine Strafe von 1.000 Kč wegen Verletzung der elektronischen Einreichungspflicht.
Diese Strafe wird automatisch verhängt und ist von einer etwaigen Strafe für verspätete Abgabe unabhängig – Sie können also beide gleichzeitig erhalten.
So minimieren Sie die Sanktionen
Wenn Sie die Frist verpasst haben oder absehen, dass Sie sie nicht einhalten können, gibt es mehrere Strategien, um die finanziellen Folgen zu begrenzen.
1. Nutzen Sie die 5-Tage-Toleranz
Die ersten 5 Werktage nach der Frist sind sanktionsfrei. Liegt der elektronische Abgabetermin am 4. Mai 2026, können Sie die Erklärung noch bis zum 11. Mai 2026 straffrei einreichen.
2. Reichen Sie so früh wie möglich ein
Die Strafe wächst mit jedem Tag. Je früher Sie einreichen, desto geringer fällt sie aus. Zögern Sie nicht und reichen Sie die Erklärung sofort ein, sobald sie fertig ist.
3. Bezahlen Sie die Steuer so früh wie möglich
Verzugszinsen laufen täglich. Auch wenn Sie die Erklärung verspätet einreichen, zahlen Sie die Steuer so schnell wie möglich – idealerweise noch vor der Abgabe der Erklärung. Das Finanzamt ordnet die Zahlung korrekt zu.
4. Ziehen Sie einen Steuerberater in Betracht
Wenn Sie absehen, dass Sie die reguläre Frist nicht einhalten können, gibt es eine elegante Lösung: Erteilen Sie einem Steuerberater eine Vollmacht bis zum Ende der regulären Frist (z. B. bis zum 4.5.2026). Dadurch verlängert sich Ihre Abgabefrist automatisch auf den 1. Juli 2026. Achtung – die Vollmacht muss dem Finanzamt noch vor Ablauf der ursprünglichen Frist vorliegen.
Tipp: Steuerberater als Rettungsanker
Angenommen, es ist der 2. Mai 2026 und Sie wissen, dass Sie die Erklärung bis zum 4. Mai nicht fertigstellen können – dann können Sie:
- Einen Vertrag mit einem Steuerberater abschließen
- Die Vollmacht dem Finanzamt übermitteln (per Datenpostfach geht das sofort)
- Zeit bis zum 1. Juli 2026 gewinnen
Dies ist ein vollkommen legales Vorgehen, das Ihnen die Strafe erspart. Die Kosten für einen Steuerberater liegen meist im Bereich einiger Tausend Kronen – das ist häufig günstiger als Strafe und Verzugszinsen zusammen.
5. Beantragen Sie einen Straferlass
Wenn Sie schwerwiegende Gründe für die Verspätung haben, können Sie beim Finanzamt einen Erlass der Strafe beantragen. Das Gesetz ermöglicht einen Erlass der Strafe für verspätete Steuerangaben von bis zu 75 %.
So beantragen Sie einen Straferlass
Der Antrag auf Straferlass wird beim Finanzamt eingereicht, das die Strafe festgesetzt hat. Das Verfahren regelt die Weisung GFŘ-D-58 (Generales Finanzdirektorium).
Wann hat ein Antrag Aussicht auf Erfolg?
Das Finanzamt berücksichtigt bei der Entscheidung über einen Erlass insbesondere folgende Umstände:
📊Gründe für einen Straferlass
So stellen Sie den Antrag
📋Ablauf des Antrags auf Straferlass
Wichtig: Verwaltungsgebühr
Für die Einreichung eines Erlassantrags für Strafen über 3.000 Kč fällt eine Verwaltungsgebühr von 1.000 Kč an. Bei Strafen bis 3.000 Kč ist der Antrag gebührenfrei. Die Gebühr wird unabhängig vom Ausgang des Verfahrens fällig.
Alle Sanktionen auf einen Blick
📊Vollständige Übersicht der Sanktionen nach der Steuerordnung
Besondere Situationen
Verspätete Einreichung der Übersichten für ČSSZ und Krankenversicherung
Neben der Steuererklärung selbst sind Sie verpflichtet, Übersichten über Einnahmen und Ausgaben für die ČSSZ (Tschechische Sozialversicherungsanstalt) und die Krankenversicherung einzureichen. Für die verspätete Abgabe der ČSSZ-Übersicht kann eine Strafe von bis zu 20.000 Kč verhängt werden. Auch Krankenversicherungen können bei verspäteter Abgabe der Übersicht Strafen von bis zu 50.000 Kč festsetzen.
Verspätete Zahlung der Versicherungsnachzahlung
Ergibt sich nach der Einreichung der Übersicht eine Nachzahlung bei der Sozial- oder Krankenversicherung, muss diese innerhalb von 8 Tagen nach Einreichung der Übersicht beglichen werden. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszuschlag von 0,0333 % des ausstehenden Betrags pro Tag (bei der ČSSZ) bzw. 0,0411 % pro Tag (bei der Krankenversicherung) berechnet.
Konkreter Fall – Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche?
Reichen Sie gar keine Erklärung ein, läuft folgendes Verfahren ab:
- Das Finanzamt fordert Sie zur Abgabe auf – es setzt Ihnen eine Nachfrist
- Reagieren Sie auch auf die Aufforderung nicht, setzt das Finanzamt die Steuer von Amts wegen anhand eigener Daten fest (§ 145 der Steuerordnung)
- Zur festgesetzten Steuer kommt die Strafe für verspätete Steuerangabe hinzu (siehe oben)
- Auf die rückwirkend festgesetzte Steuer laufen zusätzlich Verzugszinsen ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum
- Wenn das Finanzamt die Steuer selbst festsetzen muss, wird zusätzlich ein Nachzahlungszuschlag von 20 % erhoben
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bekomme ich schon für einen einzigen Tag Verspätung eine Strafe?
Nein. Das Gesetz sieht eine Toleranz von 5 Werktagen vor. Reichen Sie die Erklärung innerhalb von 5 Werktagen nach der Frist ein, wird keine Strafe festgesetzt. Diese Toleranz gilt jedoch nicht für die Steuerzahlung – die Steuer sollte am Fälligkeitstag auf dem Konto des Finanzamts eingehen (allerdings gibt es auch für Zahlungen eine 4-tägige Toleranz).
Kann ich die Frist verlängern?
Eine direkte Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Sie haben jedoch folgende Optionen:
- Elektronische Einreichung – die Frist verlängert sich automatisch um einen Monat (4.5. statt 1.4.)
- Vollmacht an einen Steuerberater – die Frist verlängert sich auf den 1.7.2026
- Antrag auf Fristverlängerung (§ 36 der Steuerordnung) – das Finanzamt kann in Ausnahmefällen die Frist um bis zu 3 Monate verlängern
Wird die Strafe mit einem Steuerguthaben verrechnet?
Ja. Ergibt sich aus Ihrer Erklärung eine Steuererstattung und wurde gleichzeitig eine Strafe festgesetzt, verrechnet das Finanzamt die Strafe automatisch mit dem Guthaben. Sie erhalten also einen entsprechend geringeren Rückzahlungsbetrag.
Was passiert, wenn ich die Steuer rechtzeitig zahle, aber die Erklärung zu spät einreiche?
Auch in diesem Fall fällt die Strafe für verspätete Steuerangabe an (0,05 % pro Tag). Da die Steuer aber rechtzeitig bezahlt wurde, entstehen keine Verzugszinsen – diese gelten ausschließlich für verspätete Zahlungen. Die Gesamtbelastung ist daher deutlich geringer.
Gilt die Fünf-Tage-Toleranz auch für die elektronische Einreichung?
Ja. Die Toleranz von 5 Werktagen gilt für alle Einreichungsformen – Papier, elektronisch und über einen Steuerberater. Sie beginnt jeweils ab dem entsprechenden gesetzlichen Termin.
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Offizielle Quellen und Links
- Tschechische Finanzverwaltung – Allgemeine Informationen zur Einkommensteuer für natürliche Personen
- Gesetz Nr. 280/2009 Slg., Steuerordnung – § 250 (Strafe für verspätete Steuerangabe)
- Gesetz Nr. 280/2009 Slg., Steuerordnung – § 252 (Verzugszinsen)
Dieser Artikel dient als allgemeiner Informationsleitfaden und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die Angaben entsprechen dem Stand zum Veröffentlichungsdatum (Februar 2026) und basieren auf der aktuell geltenden Gesetzgebung. Der Verzugszinssatz kann sich in Abhängigkeit vom Leitzins der ČNB ändern. Für die Lösung konkreter Sachverhalte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
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