Steuerkalender für OSVČ 2026: alle wichtigen Termine

Als OSVČ müssen Sie im Laufe des Jahres Dutzende von Fristen einhalten – von Vorauszahlungen auf Versicherungsbeiträge über die Steuererklärung bis hin zu Meldungen an ČSSZ und Krankenkasse. Bereits eine einzige versäumte Frist kann unnötige Bußgelder oder Säumniszuschläge bedeuten. Daher haben wir einen vollständigen Steuerkalender für das Jahr 2026 zusammengestellt, in dem Sie alle wichtigen Fristen Monat für Monat finden. Wir stützen uns dabei ausschließlich auf den offiziellen Steuerkalender der tschechischen Finanzverwaltung und die Informationen der Tschechischen Sozialversicherungsanstalt.
So funktionieren die Fristen im Jahr 2026
Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten folgenden Werktag. Das ist der Grund, warum sich viele Termine im Jahr 2026 von den „üblichen" Daten unterscheiden. Zum Beispiel fällt der 31. Januar 2026 auf einen Samstag, weshalb sich die Fristen auf Montag, den 2. Februar verschieben.
Alle OSVČ verfügen seit 2023 automatisch über eine Datenschachtel (Datová schránka). Ist diese aktiviert, sind Sie verpflichtet, mit dem Finanzamt ausschließlich elektronisch zu kommunizieren – entweder über die Datenschachtel oder über das Portal MOJE daně.
Überblick der wichtigsten Termine nach Art der Pflicht
Bevor wir uns die einzelnen Monate ansehen, werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Pflichten der OSVČ und ihre Termine im Jahr 2026:
📊Überblick der wichtigsten Termine für OSVČ 2026
Januar 2026
Der Januar ist für OSVČ ein entscheidender Monat – gleich zu Jahresbeginn fallen eine Reihe wichtiger Fristen an.
Bis zum 12. Januar 2026
- Anmeldung zum Pauschalsteuerregime (Pauschalsteuer) – wenn Sie ab 2026 Pauschalsteuer zahlen möchten, müssen Sie dies dem Finanzamt spätestens bis zum 12. Januar mitteilen. Wer sich bereits 2025 im Pauschalregime befand, wird automatisch weitergeführt. Ein Wechsel der Stufe muss ebenfalls bis zu diesem Datum gemeldet werden. Details finden Sie auf den Seiten der Finanzverwaltung.
Bis zum 20. Januar 2026
- Pauschalsteuer-Vorauszahlung für Januar 2026. Die monatlichen Pauschalsteuerbeträge für 2026:
| Stufe | Monatliche Vorauszahlung | Jährlich gesamt | Einkommensobergrenze | |-------|--------------------------|-----------------|----------------------| | 1. Stufe | 9 984 Kč | 119 808 Kč | Bis 1 000 000 Kč | | 2. Stufe | 16 745 Kč | 200 940 Kč | Bis 1 500 000 Kč | | 3. Stufe | 27 139 Kč | 325 668 Kč | Bis 2 000 000 Kč |
Bis zum 26. Januar 2026
- MwSt.-Erklärung und Kontrollmeldung für Dezember 2025 (monatliche Zahler) oder für das IV. Quartal 2025 (quartalsweise Zahler). Da der 25. Januar auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 26. Januar.
Bis Ende Januar 2026
- Vorauszahlung auf Sozialversicherung für Januar 2026 – fällig bis zum letzten Tag des Monats, also bis Samstag, 31. Januar. Da der 31. 1. auf einen Samstag fällt, gilt faktisch Montag, der 2. Februar.
- Einkommensteuer-Vorauszahlung – Quartalsvorauszahlung für das IV. Quartal 2025 (sofern Ihre letzte bekannte Steuerschuld 150 000 Kč überschritten hat). Der Termin 31. 1. verschiebt sich auf den 2. Februar.
Mindest-Vorauszahlungen auf Versicherungsbeiträge für 2026
Ab Januar 2026 steigen die Mindest-Vorauszahlungen auf Versicherungsbeiträge deutlich an. Grund dafür sind der Anstieg des Durchschnittslohns und die Änderung der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung auf 40 % des Durchschnittslohns (bisher 35 %).
| Versicherung | Haupttätigkeit | Nebentätigkeit | |--------------|----------------|----------------| | Sozialversicherung | 5 720 Kč/Monat | 1 574 Kč/Monat | | Krankenversicherung | 3 306 Kč/Monat | Keine Mindestvorauszahlungen | | Gesamt | 9 026 Kč/Monat | 1 574 Kč/Monat |
Die neuen Vorauszahlungsbeträge müssen ab dem Monat nach Einreichung der Meldung gezahlt werden (d. h. ab Mai oder Juni 2026), sofern sich aus der Jahresmeldung 2025 keine höhere Vorauszahlung ergibt.
Quelle: ČSSZ – Vorauszahlungen auf Versicherungsbeiträge, VZP – Zahlungen 2026
Februar 2026
Bis zum 2. Februar 2026
- Erklärung zur Grundsteuer für 2026 – diese ist nur erforderlich, wenn Sie 2025 eine Immobilie erworben haben (Kauf, Erbschaft, Schenkung) oder eine Änderung eingetreten ist, die die Steuerhöhe beeinflusst. Details bei der Finanzverwaltung. Der Standardtermin 31. Januar verschiebt sich wegen des Samstags.
- Kraftfahrzeugsteuer-Erklärung für 2025 sowie gleichzeitig Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer – betrifft nur Betreiber von Nutzfahrzeugen über 12 Tonnen. Einreichung ausschließlich elektronisch über das Portal MOJE daně.
Bis zum 8. Februar 2026
- Vorauszahlung auf Krankenversicherung für Januar 2026. Die Krankenversicherung ist jeweils vom 1. Tag des Kalendermonats bis zum 8. Tag des Folgemonats fällig. Da der 8. Februar auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Termin auf den 9. Februar.
Bis zum 20. Februar 2026
- Pauschalsteuer-Vorauszahlung für Februar 2026.
Bis zum 25. Februar 2026
- MwSt.-Erklärung und Kontrollmeldung für Januar 2026 (monatliche Zahler).
Bis zum 28. Februar 2026
- Vorauszahlung auf Sozialversicherung für Februar 2026.
März 2026
Bis zum 9. März 2026
- Vorauszahlung auf Krankenversicherung für Februar 2026. Der 8. März fällt auf einen Sonntag.
Bis zum 20. März 2026
- Pauschalsteuer-Vorauszahlung für März 2026.
Bis zum 25. März 2026
- MwSt.-Erklärung und Kontrollmeldung für Februar 2026 (monatliche Zahler).
Bis zum 31. März 2026
- Vorauszahlung auf Sozialversicherung für März 2026.
April 2026
Der April ist einer der wichtigsten Monate für OSVČ – die Fristen für die Steuererklärung fallen an.
Bis zum 1. April 2026
- Einkommensteuererklärung für natürliche Personen für 2025 (Papiereinreichung) – dieser Termin gilt für OSVČ, die keine aktivierte Datenschachtel haben und die Erklärung in Papierform einreichen. Gleichzeitig ist dies die Frist für die Begleichung einer eventuellen Steuernachzahlung.
Achtung: Pflicht zur elektronischen Einreichung
Praktisch alle OSVČ verfügen seit 2023 automatisch über eine Datenschachtel. Ist Ihre Datenschachtel aktiviert, müssen Sie die Erklärung elektronisch einreichen – entweder über die Datenschachtel oder über das Portal MOJE daně. Bei einer Papiereinreichung droht ein Bußgeld von 1 000 Kč. Die elektronische Einreichung verlängert Ihnen außerdem die Frist um einen Monat (bis zum 4. Mai). Den Status Ihrer Datenschachtel können Sie auf info.mojedatovaschranka.cz prüfen.
Bis zum 8. April 2026
- Vorauszahlung auf Krankenversicherung für März 2026.
Bis zum 15. April 2026
- Einkommensteuer-Vorauszahlung – Halbjahresvorauszahlung (sofern Ihre letzte bekannte Steuerschuld 30 000 Kč überschritten, aber 150 000 Kč nicht erreicht hat). Es werden 40 % der letzten bekannten Steuerschuld fällig.
Bis zum 20. April 2026
- Pauschalsteuer-Vorauszahlung für April 2026.
Bis zum 27. April 2026
- MwSt.-Erklärung und Kontrollmeldung für März 2026 (monatliche Zahler) oder für das I. Quartal 2026 (quartalsweise Zahler). Da der 25. April auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Termin auf den 27. April (Montag).
Bis zum 30. April 2026
- Vorauszahlung auf Sozialversicherung für April 2026.
Mai 2026
Bis zum 4. Mai 2026
Dieser Tag ist für OSVČ einer der arbeitsreichsten des gesamten Jahres:
- Einkommensteuererklärung für natürliche Personen für 2025 (elektronische Einreichung) – da der 2. Mai auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 4. Mai. Gleichzeitig ist dies die Frist für die Begleichung einer eventuellen Steuernachzahlung.
- Einnahmen-Ausgaben-Meldung für ČSSZ für 2025 – sofern Sie die Steuererklärung bis zum 1. April eingereicht haben.
- Einnahmen-Ausgaben-Meldung für die Krankenkasse für 2025 – gleicher Termin.
Neuerung 2026: Pflicht zur elektronischen Einreichung der Krankenkassenmeldungen
Ab 2026 müssen alle OSVČ ihre Meldungen an die Krankenkasse ausschließlich elektronisch einreichen – auch wenn sie keine Datenschachtel haben. Dies ist eine wesentliche Änderung gegenüber den Vorjahren.
Bis zum 8. Mai 2026
- Vorauszahlung auf Krankenversicherung für April 2026.
- Nachzahlung der Versicherungsbeiträge für Sozial- und Krankenversicherung für 2025 – fällig innerhalb von 8 Tagen nach tatsächlicher Einreichung der Meldung.
Bis zum 20. Mai 2026
- Pauschalsteuer-Vorauszahlung für Mai 2026.
Bis zum 25. Mai 2026
- MwSt.-Erklärung und Kontrollmeldung für April 2026 (monatliche Zahler).
Bis zum 31. Mai 2026
- Vorauszahlung auf Sozialversicherung für Mai 2026.
- Fälligkeit der Grundsteuer – erste Rate (oder der gesamte Betrag, sofern er 5 000 Kč nicht übersteigt).
Juni 2026
Bis zum 1. Juni 2026
- Rückerstattung des Einkommensteuer-Guthabens – haben Sie die Erklärung und den Antrag auf Rückerstattung bis zum 1. April eingereicht, erstattet die Steuerbehörde das Guthaben spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten Tag der Einreichungsfrist. Bei elektronischer Einreichung bis zum 4. Mai erfolgt die Rückerstattung bis zum 4. Juni.
Bis zum 4. Juni 2026
- Einnahmen-Ausgaben-Meldung für ČSSZ für 2025 – sofern Sie die Steuererklärung elektronisch nach dem 1. April (bis zum 4. Mai) eingereicht haben.
- Einnahmen-Ausgaben-Meldung für die Krankenkasse für 2025 – gleicher Termin.
Bis zum 8. Juni 2026
- Vorauszahlung auf Krankenversicherung für Mai 2026.
Bis zum 15. Juni 2026
- Einkommensteuer-Vorauszahlung – Halbjahresvorauszahlung (bei einer Steuerschuld zwischen 30 000 und 150 000 Kč) oder Quartalsvorauszahlung (bei einer Steuerschuld über 150 000 Kč).
Bis zum 20. Juni 2026
- Pauschalsteuer-Vorauszahlung für Juni 2026.
Bis zum 25. Juni 2026
- MwSt.-Erklärung und Kontrollmeldung für Mai 2026 (monatliche Zahler).
Bis zum 30. Juni 2026
- Vorauszahlung auf Sozialversicherung für Juni 2026.
Juli 2026
Bis zum 1. Juli 2026
- Einkommensteuererklärung für natürliche Personen für 2025 (über einen Steuerberater) – die Vollmacht für den Steuerberater muss dem Finanzamt vor Ablauf der regulären Einreichungsfrist vorliegen.
Bis zum 8. Juli 2026
- Vorauszahlung auf Krankenversicherung für Juni 2026.
Bis zum 20. Juli 2026
- Pauschalsteuer-Vorauszahlung für Juli 2026.
Bis zum 27. Juli 2026
- MwSt.-Erklärung und Kontrollmeldung für Juni 2026 (monatliche Zahler) oder für das II. Quartal 2026 (quartalsweise Zahler). Da der 25. Juli auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Termin auf den 27. Juli.
Bis zum 31. Juli 2026
- Vorauszahlung auf Sozialversicherung für Juli 2026.
August 2026
Bis zum 3. August 2026
- Einnahmen-Ausgaben-Meldung für ČSSZ für 2025 – sofern Sie die Steuererklärung über einen Steuerberater (bis zum 1. Juli) eingereicht haben. Da der 1. August auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Termin auf den 3. August.
- Einnahmen-Ausgaben-Meldung für die Krankenkasse für 2025 – gleicher Termin.
Bis zum 8. August 2026
- Vorauszahlung auf Krankenversicherung für Juli 2026.
Bis zum 20. August 2026
- Pauschalsteuer-Vorauszahlung für August 2026.
Bis zum 25. August 2026
- MwSt.-Erklärung und Kontrollmeldung für Juli 2026 (monatliche Zahler).
Bis zum 31. August 2026
- Vorauszahlung auf Sozialversicherung für August 2026.
September 2026
Bis zum 8. September 2026
- Vorauszahlung auf Krankenversicherung für August 2026.
Bis zum 15. September 2026
- Einkommensteuer-Vorauszahlung – Quartalsvorauszahlung (nur bei einer Steuerschuld über 150 000 Kč).
Bis zum 21. September 2026
- Pauschalsteuer-Vorauszahlung für September 2026. Da der 20. September auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Termin auf den 21. September.
Bis zum 25. September 2026
- MwSt.-Erklärung und Kontrollmeldung für August 2026 (monatliche Zahler).
Bis zum 30. September 2026
- Vorauszahlung auf Sozialversicherung für September 2026.
Oktober 2026
Bis zum 8. Oktober 2026
- Vorauszahlung auf Krankenversicherung für September 2026.
Bis zum 20. Oktober 2026
- Pauschalsteuer-Vorauszahlung für Oktober 2026.
Bis zum 26. Oktober 2026
- MwSt.-Erklärung und Kontrollmeldung für September 2026 (monatliche Zahler) oder für das III. Quartal 2026 (quartalsweise Zahler). Da der 25. Oktober auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Termin auf den 26. Oktober.
Bis zum 31. Oktober 2026
- Vorauszahlung auf Sozialversicherung für Oktober 2026.
Anmeldung zur Pauschalsteuer für 2027
Wenn Sie einen Einstieg in das Pauschalregime für 2027 in Betracht ziehen, können Sie die Anmeldung ab Oktober 2026 einreichen. Die endgültige Meldefrist liegt traditionell Anfang Januar. Aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten der Finanzverwaltung.
November 2026
Bis zum 9. November 2026
- Vorauszahlung auf Krankenversicherung für Oktober 2026. Der 8. November fällt auf einen Sonntag.
Bis zum 20. November 2026
- Pauschalsteuer-Vorauszahlung für November 2026.
Bis zum 25. November 2026
- MwSt.-Erklärung und Kontrollmeldung für Oktober 2026 (monatliche Zahler).
Bis zum 30. November 2026
- Vorauszahlung auf Sozialversicherung für November 2026.
- Fälligkeit der Grundsteuer – zweite Rate (bei einem Steuerbetrag über 5 000 Kč).
Dezember 2026
Bis zum 1. Dezember 2026
- Einkommensteuer-Vorauszahlung – Halbjahresvorauszahlung (bei einer Steuerschuld zwischen 30 000 und 150 000 Kč) oder Quartalsvorauszahlung (bei einer Steuerschuld über 150 000 Kč). Die reguläre Halbjahresvorauszahlung ist bis zum 15. 12. fällig.
Bis zum 8. Dezember 2026
- Vorauszahlung auf Krankenversicherung für November 2026.
Bis zum 15. Dezember 2026
- Einkommensteuer-Vorauszahlung – halbjährlich (40 % der letzten bekannten Steuerschuld) oder vierteljährlich (25 % der letzten bekannten Steuerschuld).
Bis zum 21. Dezember 2026
- Pauschalsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2026. Da der 20. Dezember auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Termin auf den 21. Dezember.
Bis zum 28. Dezember 2026
- MwSt.-Erklärung und Kontrollmeldung für November 2026 (monatliche Zahler). Da der 25. Dezember ein Feiertag ist (Weihnachten), der 26. Dezember ebenfalls ein Feiertag und der 27. Dezember ein Sonntag, verschiebt sich der Termin auf den 28. Dezember (Montag).
Bis zum 31. Dezember 2026
- Vorauszahlung auf Sozialversicherung für Dezember 2026.
Überblick der regelmäßigen monatlichen Pflichten
Einige Pflichten wiederholen sich jeden Monat. Hier eine Zusammenfassung:
📊Monatliche Pflichten der OSVČ
Wichtig: Sozialversicherung vs. Krankenversicherung – unterschiedliche Fälligkeiten
Achten Sie auf die unterschiedlichen Fälligkeiten der Vorauszahlungen:
- Sozialversicherung (ČSSZ): Die Vorauszahlung für den jeweiligen Monat ist bis zum Ende desselben Monats fällig (z. B. die Vorauszahlung für März bis zum 31. März).
- Krankenversicherung: Die Vorauszahlung für den jeweiligen Monat ist vom 1. des Monats bis zum 8. des Folgemonats fällig (z. B. die Vorauszahlung für März vom 1. März bis zum 8. April).
Verwechseln Sie diese Fristen nicht – eine verspätete Zahlung führt zu Säumniszuschlägen.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen – wann und wie viel
Die Pflicht zur Leistung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen hängt von der Höhe Ihrer letzten bekannten Steuerschuld ab:
| Letzte bekannte Steuerschuld | Vorauszahlungen | Termine | Höhe der Vorauszahlung | |------------------------------|-----------------|---------|------------------------| | Bis 30 000 Kč | Keine Vorauszahlungen | – | – | | 30 001 – 150 000 Kč | Halbjährlich (2x jährlich) | 15. 6. und 15. 12. | 40 % der Steuerschuld | | Über 150 000 Kč | Vierteljährlich (4x jährlich) | 15. 3., 15. 6., 15. 9., 15. 12. | 25 % der Steuerschuld |
Beispiel: Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Situation: Ihre Steuerschuld für das Jahr 2025 betrug 85 000 Kč.
- Sie fallen in die Stufe 30 001 – 150 000 Kč = halbjährliche Vorauszahlungen
- Höhe der Vorauszahlung: 85 000 × 40 % = 34 000 Kč
- Die Vorauszahlung leisten Sie zweimal jährlich: bis zum 15. Juni und bis zum 15. Dezember 2026
- Insgesamt zahlen Sie an Vorauszahlungen im Jahr 2026: 68 000 Kč
MwSt. – Termine für MwSt.-Zahler
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