Pauschsteuer vs. Steuererklärung: Was lohnt sich mehr?

Als OSVČ stehen Sie jedes Jahr vor der gleichen Entscheidung: im klassischen Regime mit Steuererklärung bleiben oder zur Pauschsteuer wechseln? Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, und welche die günstigere ist, hängt von Ihrer konkreten Situation ab – von der Höhe Ihrer Einkünfte, der Art Ihrer Tätigkeit, den tatsächlichen Ausgaben sowie davon, welche Steuervergünstigungen und Abzüge Sie geltend machen können. In diesem Artikel vergleichen wir beide Regime anhand konkreter Berechnungen, damit Sie Ihre Entscheidung auf Basis harter Zahlen treffen können. Alle Angaben basieren auf der aktuellen Gesetzgebung und den offiziellen Quellen der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik.
Was ist die Pauschsteuer und wie funktioniert sie?
Die Pauschsteuer ist ein vereinfachtes Steuerregime, das seit 2021 gilt und für OSVČ mit Jahrseinkünften bis zu 2 Millionen Kč vorgesehen ist. Anstatt eine Steuererklärung sowie Übersichten für die ČSSZ und die Krankenversicherung einzureichen, zahlen Sie einen monatlichen Pauschalbetrag, der Folgendes umfasst:
- Einkommensteuer für natürliche Personen
- Rentenversicherungsbeitrag (Sozialversicherung)
- Krankenversicherungsbeitrag
Seit 2023 gibt es drei Stufen der Pauschsteuer. In welche Stufe Sie fallen, hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte und der Art Ihrer unternehmerischen Tätigkeit ab.
Monatliche Vorauszahlungen der Pauschsteuer 2026
| Stufe | Monatliche Gesamtvorauszahlung | Einkommensteuer | Sozialversicherung | Krankenversicherung | |-------|-------------------------------|-----------------|--------------------|--------------------| | 1. Stufe | 9 984 Kč | 100 Kč | 6 578 Kč | 3 306 Kč | | 2. Stufe | 16 745 Kč | 4 963 Kč | 8 191 Kč | 3 591 Kč | | 3. Stufe | 27 139 Kč | 9 320 Kč | 12 527 Kč | 5 292 Kč |
Im Vergleich zu 2025 wurde nur die Vorauszahlung in der 1. Stufe erhöht (von 8 716 Kč auf 9 984 Kč). Die Beträge in der 2. und 3. Stufe bleiben unverändert.
Was ist die klassische Steuererklärung?
Im klassischen Regime reichen Sie jährlich eine Einkommensteuererklärung für natürliche Personen ein, in der Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben ausweisen, die Steuer berechnen sowie Vergünstigungen und Abzüge geltend machen. Neben der Steuererklärung müssen Sie außerdem folgende Unterlagen einreichen:
- Einnahmen- und Ausgabenübersicht für die ČSSZ
- Einnahmen- und Ausgabenübersicht für Ihre Krankenversicherung (z. B. VZP)
Die Steuer wird nach folgender Formel berechnet: Einnahmen − Ausgaben = Steuerbemessungsgrundlage, auf die ein Steuersatz von 15 % angewendet wird (bzw. 23 % auf den Teil, der die Grenze des 48-fachen des Durchschnittslohns überschreitet). Von der berechneten Steuer werden anschließend Vergünstigungen abgezogen – mindestens der Grundfreibetrag von 30 840 Kč jährlich.
Die Ausgaben können dabei auf zwei Arten geltend gemacht werden:
- Tatsächliche Ausgaben – durch Belege nachgewiesen
- Pauschalausgaben – als Prozentsatz der Einnahmen (80 %, 60 %, 40 % oder 30 % je nach Art der Tätigkeit)
Voraussetzungen für den Eintritt in das Pauschalregime
Nicht jede OSVČ kann in das Pauschalregime eintreten. Sie müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
📋Voraussetzungen für den Eintritt in das Pauschalregime
Detaillierte Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Finanzverwaltung – Allgemeine Informationen zur Pauschsteuer.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
📊Pauschsteuer vs. Steuererklärung – Überblick der Unterschiede
Wann lohnt sich die Pauschsteuer?
Die Pauschsteuer ist am vorteilhaftesten für OSVČ, die:
- Höhere Einkünfte innerhalb ihrer Stufe haben und geringe tatsächliche Ausgaben aufweisen
- Keinen Anspruch auf nennenswerte Steuervergünstigungen über den Grundfreibetrag hinaus haben (also vor allem kinderlose Personen ohne Hypothek, ohne Ehepartner mit niedrigem Einkommen usw.)
- Einfachheit und minimalen Verwaltungsaufwand schätzen
- Sich nicht mit Abgabeterminen für Erklärungen und Übersichten sowie möglichen Säumniszuschlägen befassen möchten
Wann ist die klassische Steuererklärung die bessere Wahl?
Die Steuererklärung ist dagegen die bessere Option, wenn Sie:
- Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben (der Steuerbonus kann bis zu 27 840 Kč für das dritte und weitere Kinder betragen)
- Eine Hypothek abzahlen und die Zinsen absetzen möchten
- Beiträge zur Rentenvorsorge, Lebensversicherung oder DIP leisten und diese von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen möchten
- Hohe tatsächliche Ausgaben haben, die die Steuerbemessungsgrundlage deutlich reduzieren
- Einen steuerlichen Verlust ausweisen möchten (z. B. in den ersten Unternehmensjahren mit hohen Investitionen)
- Niedrige Einkünfte haben, bei denen die Gesamtsteuerlast nach Abzug der Vergünstigungen null oder minimal ist
Wichtig: Pauschsteuer bedeutet nicht automatisch niedrigere Abgaben
Ein häufiger Irrtum: Viele Selbstständige glauben, die Pauschsteuer sei automatisch die günstigere Wahl. Die Vorauszahlungen in der 1. Stufe betragen jedoch 119 808 Kč jährlich (9 984 Kč × 12). Wenn Sie Anspruch auf den Kindersteuerbonus, den Abzug von Hypothekenzinsen haben oder eine niedrige Steuerbemessungsgrundlage aufweisen, kann Ihre Gesamtsteuerlast im klassischen Regime deutlich niedriger sein.
Vergleich anhand konkreter Berechnungen
Sehen wir uns an Beispielen an, wann welches Regime die bessere Wahl ist. In den Berechnungen für das klassische Regime verwenden wir Pauschalausgaben von 60 % (freies Gewerbe), einen Steuersatz von 15 %, den Grundfreibetrag von 30 840 Kč, die Mindestvorauszahlung für die Sozialversicherung von 5 720 Kč monatlich und die Krankenversicherung von 3 306 Kč monatlich (für das Jahr 2026). Liegt die berechnete Vorauszahlung über dem Mindestbetrag, verwenden wir den tatsächlichen Betrag.
Beispiel 1: OSVČ mit Einkünften von 500 000 Kč jährlich (freies Gewerbe, 60 % Pauschalausgaben, kinderlos)
Beispiel: Einkünfte 500 000 Kč – kinderlose OSVČ mit freiem Gewerbe
Klassisches Regime (60 % Pauschalausgaben):
- Einnahmen: 500 000 Kč
- Ausgaben 60 %: 300 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 200 000 Kč
- Steuer 15 %: 30 000 Kč
- Grundfreibetrag: −30 840 Kč
- Zu zahlende Steuer: 0 Kč
- Sozialversicherung: 29,2 % von 50 % der Bemessungsgrundlage = 29 200 Kč → Mindestbetrag 68 640 Kč (5 720 × 12)
- Krankenversicherung: 13,5 % von 50 % der Bemessungsgrundlage = 13 500 Kč → Mindestbetrag 39 672 Kč (3 306 × 12)
- Gesamt jährlich: ca. 68 640 + 39 672 = 108 312 Kč
Pauschsteuer (1. Stufe):
- 9 984 Kč × 12 = 119 808 Kč jährlich
Unterschied: Das klassische Regime ist um ca. 11 496 Kč günstiger.
Beispiel 2: OSVČ mit Einkünften von 900 000 Kč jährlich (freies Gewerbe, 60 % Pauschalausgaben, kinderlos)
Beispiel: Einkünfte 900 000 Kč – kinderlose OSVČ mit freiem Gewerbe
Klassisches Regime (60 % Pauschalausgaben):
- Einnahmen: 900 000 Kč
- Ausgaben 60 %: 540 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 360 000 Kč
- Steuer 15 %: 54 000 Kč
- Grundfreibetrag: −30 840 Kč
- Zu zahlende Steuer: 23 160 Kč
- Sozialversicherung: 29,2 % von 50 % aus 360 000 = 52 560 Kč → Mindestbetrag 68 640 Kč
- Krankenversicherung: 13,5 % von 50 % aus 360 000 = 24 300 Kč → Mindestbetrag 39 672 Kč
- Gesamt jährlich: 23 160 + 68 640 + 39 672 = 131 472 Kč
Pauschsteuer (1. Stufe):
- 9 984 Kč × 12 = 119 808 Kč jährlich
Unterschied: Die Pauschsteuer ist um ca. 11 664 Kč günstiger.
Beispiel 3: OSVČ mit Einkünften von 900 000 Kč jährlich, 2 Kinder und Hypothek
Beispiel: Einkünfte 900 000 Kč – OSVČ mit 2 Kindern und Hypothek
Klassisches Regime (60 % Pauschalausgaben):
- Einnahmen: 900 000 Kč
- Ausgaben 60 %: 540 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 360 000 Kč
- Abzug Hypothekenzinsen (Beispiel): −80 000 Kč
- Reduzierte Steuerbemessungsgrundlage: 280 000 Kč
- Steuer 15 %: 42 000 Kč
- Grundfreibetrag: −30 840 Kč
- Steuer nach Grundfreibetrag: 11 160 Kč
- Kinderfreibetrag 1. Kind: −15 204 Kč
- Kinderfreibetrag 2. Kind: −22 320 Kč
- Steuerbonus: −26 364 Kč (wird vom Staat erstattet)
- Sozialversicherung: Mindestbetrag 68 640 Kč
- Krankenversicherung: Mindestbetrag 39 672 Kč
- Gesamt jährlich: 68 640 + 39 672 − 26 364 = 81 948 Kč
Pauschsteuer (1. Stufe):
- 119 808 Kč jährlich
Unterschied: Das klassische Regime ist um ca. 37 860 Kč günstiger!
Im Pauschalregime können Sie weder den Kinderfreibetrag noch den Abzug von Hypothekenzinsen geltend machen – das kostet Sie jährlich mehrere Zehntausend Kronen.
Beispiel 4: Handwerker mit Einkünften von 1 800 000 Kč (80 % Pauschalausgaben, kinderlos)
Beispiel: Handwerker mit Einkünften von 1 800 000 Kč
Klassisches Regime (80 % Pauschalausgaben):
- Einnahmen: 1 800 000 Kč
- Ausgaben 80 %: 1 440 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 360 000 Kč
- Steuer 15 %: 54 000 Kč
- Grundfreibetrag: −30 840 Kč
- Zu zahlende Steuer: 23 160 Kč
- Sozialversicherung: 29,2 % von 50 % aus 360 000 = 52 560 Kč → Mindestbetrag 68 640 Kč
- Krankenversicherung: 13,5 % von 50 % aus 360 000 = 24 300 Kč → Mindestbetrag 39 672 Kč
- Gesamt jährlich: 23 160 + 68 640 + 39 672 = 131 472 Kč
Ein Handwerker mit Einkünften bis 2 Mio. Kč und 80 % Pauschalausgaben fällt in die 1. Stufe der Pauschsteuer (da 75 % oder mehr der Einkünfte aus einer Tätigkeit mit 80 % Pauschalausgaben stammen).
Pauschsteuer (1. Stufe):
- 119 808 Kč jährlich
Unterschied: Die Pauschsteuer ist um ca. 11 664 Kč günstiger – und obendrein entfällt der gesamte Verwaltungsaufwand.
Beispiel 5: IT-Berater mit Einkünften von 1 500 000 Kč (40 % Pauschalausgaben, kinderlos)
Beispiel: IT-Berater mit Einkünften von 1 500 000 Kč und 40 % Pauschalausgaben
Klassisches Regime (40 % Pauschalausgaben):
- Einnahmen: 1 500 000 Kč
- Ausgaben 40 %: 600 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 900 000 Kč
- Steuer 15 %: 135 000 Kč
- Grundfreibetrag: −30 840 Kč
- Zu zahlende Steuer: 104 160 Kč
- Sozialversicherung: 29,2 % von 50 % aus 900 000 = 131 400 Kč
- Krankenversicherung: 13,5 % von 50 % aus 900 000 = 60 750 Kč
- Gesamt jährlich: 104 160 + 131 400 + 60 750 = 296 310 Kč
Ein IT-Berater mit 40 % Pauschalausgaben und Einkünften bis 1,5 Mio. fällt in die 2. Stufe (da er nicht 75 % der Einkünfte mit 60 %- oder 80 %-Pauschalausgaben erzielt).
Pauschsteuer (2. Stufe):
- 16 745 Kč × 12 = 200 940 Kč jährlich
Unterschied: Die Pauschsteuer ist um ca. 95 370 Kč günstiger!
Zusammenfassung: Für wen lohnt sich die Pauschsteuer am meisten?
Die Pauschsteuer bringt die größten Ersparnisse für:
- IT-Berater, Rechtsanwälte und andere Berufe mit 40 % Pauschalausgaben und höheren Einkünften (über 1 Mio. Kč)
- Kinderlose OSVČ ohne Hypothek und ohne Anspruch auf weitere Steuervergünstigungen
- OSVČ mit Einkünften nahe der Obergrenze der jeweiligen Stufe
Dagegen ist die klassische Steuererklärung vorteilhafter für:
- OSVČ mit Kindern (Steuerbonus)
- OSVČ mit Hypothek (Zinsenabzug)
- OSVČ mit niedrigen Einkünften (unter ca. 550 000 Kč bei freiem Gewerbe)
- OSVČ mit hohen tatsächlichen Ausgaben
Überblick der Stufen: Wer fällt wohin?
Die Einstufung hängt von der Höhe der Einkünfte und der Art der Tätigkeit ab. Entscheidend ist, welcher prozentuale Ausgabenpauschalabzug für Ihre Tätigkeit gilt:
📊Einstufung in die Stufen der Pauschsteuer
Details zu den einzelnen Stufen finden Sie auf der Website der Finanzverwaltung.
Worauf Sie beim Wechsel zur Pauschsteuer achten sollten
1. Wegfall von Steuerbonus und Vergünstigungen
Im Pauschalregime können Sie keine Steuervergünstigungen oder Abzüge geltend machen – abgesehen von dem, was bereits in der Pauschalvorauszahlung enthalten ist (in der 1. Stufe ist der Grundfreibetrag bereits eingerechnet). Wenn Sie Kinder haben, eine Hypothek abbezahlen oder Beiträge zur Rentenvorsorge leisten, rechnen Sie sorgfältig durch, ob sich die Pauschsteuer für Sie wirklich lohnt.
2. Auswirkungen auf die spätere Rente
Die Höhe Ihrer künftigen Rente hängt von der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung ab. In der 1. Stufe der Pauschsteuer ist diese Bemessungsgrundlage vergleichsweise niedrig (Sie zahlen nur den Mindestbetrag). Wenn Sie eine höhere Rente anstreben, erwägen Sie eine höhere Stufe oder freiwillige Zusatzbeiträge.
3. Unvereinbarkeit mit abhängiger Beschäftigung
Wenn Sie Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung (Anstellung) beziehen, können Sie nicht am Pauschalregime teilnehmen – mit Ausnahme von Einkünften, die der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. geringfügige Beschäftigung bis 10 000 Kč monatlich bei einem Arbeitgeber).
4. Grenze für sonstige Einkünfte
Im Pauschalregime dürfen Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und sonstige Einkünfte zusammen 50 000 Kč jährlich nicht überschreiten. Wenn Sie beispielsweise eine Wohnung vermieten und die Mieteinnahmen diese Grenze übersteigen, können Sie nicht in das Pauschalregime eintreten.
5. Überschreitung der Einkommensgrenze
Überschreiten Ihre Einkünfte im Laufe des Jahres die Grenze Ihrer Stufe, müssen Sie dies innerhalb von 15 Tagen dem Finanzamt mitteilen. Sie scheiden dann aus dem Pauschalregime aus und müssen für das gesamte Jahr eine reguläre Steuererklärung einreichen.
Wie wechseln Sie zur Pauschsteuer?
Wenn Sie sich entschieden haben, dass die Pauschsteuer für Sie die bessere Wahl ist, müssen Sie eine Mitteilung über den Eintritt in das Pauschalregime beim Finanzamt einreichen. Für das Jahr 2026 war die Frist der 12. Januar 2026. Für das Jahr 2027 gilt eine entsprechende Frist (typischerweise bis zum 10. Januar).
📋So melden Sie sich für die Pauschsteuer an
Das Anmeldeformular und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Finanzverwaltung – Mitteilung über den Eintritt.
Wie kehren Sie zur klassischen Steuererklärung zurück?
Stellen Sie fest, dass sich die Pauschsteuer für Sie nicht lohnt, können Sie das Regime freiwillig verlassen. Die Mitteilung über den Austritt muss bis zum 10. Tag des Besteuerungszeitraums eingereicht werden (d. h. bis zum 10. Januar des Jahres, ab dem Sie wieder zur klassischen Steuererklärung wechseln möchten).
Ein erzwungener Austritt erfolgt automatisch, wenn Sie:
- Die Einkommensgrenze von 2 000 000 Kč überschreiten
- Mehrwertsteuerpflichtig werden
- In ein Insolvenzverfahren eintreten
- Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung erzielen
In diesem Fall müssen Sie für das gesamte Jahr eine reguläre Steuererklärung einreichen.
Entscheidungshilfe: Was ist die bessere Wahl für Sie?
Stellen Sie sich folgende Fragen:
1. Habe ich Kinder und mache ich den Kinderfreibetrag geltend?
- Ja → Die klassische Steuererklärung ist fast immer vorteilhafter (besonders ab 2+ Kindern).
2. Zahle ich eine Hypothek auf Wohnraum ab?
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