Gelegentliche Einnahmen: Wann Sie keine Steuern zahlen müssen

Haben Sie ein altes Sofa auf einem Kleinanzeigenportal verkauft? Haben Sie einem Freund am Wochenende beim Streichen geholfen und dafür Geld bekommen? Haben Sie einmalig einen Text für einen Bekannten übersetzt? Wenn Sie für eine solche Tätigkeit bezahlt wurden, handelt es sich um sogenannte gelegentliche Einnahmen. Und die gute Nachricht: Bis zu einer bestimmten Grenze müssen Sie darauf keinen einzigen Cent an Steuern zahlen.
In diesem Artikel erklären wir ausführlich, was gelegentliche Einnahmen genau sind, welche Bedingungen sie erfüllen müssen, wo die Grenze zwischen gelegentlichen Einnahmen und einem Gewerbe liegt und wie Sie vorgehen, wenn Sie den Grenzwert überschreiten. Alle Angaben basieren auf der aktuell geltenden Gesetzgebung für das Jahr 2026.
Die entscheidende Zahl für 2026
Gelegentliche Einnahmen gemäß § 10 des Einkommensteuergesetzes sind steuerfrei, wenn ihr Gesamtbetrag im Kalenderjahr 50 000 Kč nicht übersteigt. Diese Grenze gilt seit 2024 (zuvor waren es 30 000 Kč). Auf gelegentliche Einnahmen fallen zudem weder Sozial- noch Krankenversicherungsbeiträge an.
Was sind gelegentliche Einnahmen laut Gesetz?
Gelegentliche Einnahmen sind in § 10 des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg., über die Einkommensteuer (Einkommensteuergesetz, im Folgenden ZDP) geregelt. Dieser Paragraph befasst sich mit sogenannten sonstigen Einkünften – also Einnahmen, die nicht in die Kategorien Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 6), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 7), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 8) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 9) fallen.
Definition gelegentlicher Einnahmen
Das Gesetz definiert gelegentliche Einnahmen nicht in einem einzigen Satz. Die Definition ergibt sich aus einer Kombination mehrerer Bestimmungen und der Auslegungspraxis der Finanzverwaltung. Als gelegentliche Einnahmen gelten Einnahmen aus einer Tätigkeit, die folgende Merkmale aufweist:
- Zufälligkeit – die Tätigkeit ist nicht als regelmäßig wiederkehrende Aktivität geplant
- Einmaligkeit oder Ausnahmecharakter – es handelt sich nicht um eine dauerhaft ausgeübte Tätigkeit
- Kein Streben nach dauerhaftem Gewinn – es dient nicht dem Lebensunterhalt
- Keine Kontinuität – sie wiederholt sich nicht regelmäßig (wöchentlich, monatlich)
Welche Einnahmen fallen unter § 10?
Zu den sonstigen Einkünften gemäß § 10 ZDP zählen unter anderem:
- Einnahmen aus gelegentlichen Tätigkeiten (einmalige Arbeiten, Hilfeleistungen)
- Einnahmen aus der gelegentlichen Vermietung beweglicher Sachen
- Einnahmen aus dem Verkauf selbst hergestellter Produkte (sofern keine kontinuierliche Tätigkeit vorliegt)
- Einnahmen aus dem Verkauf beweglicher Sachen (mit Ausnahmen – siehe weiter unten)
- Einnahmen aus der Veräußerung von Immobilien (mit eigenen Befreiungsregeln)
- Gewinne aus Glücksspielen und Wettbewerben (über der Befreiungsgrenze)
Verkauf gebrauchter persönlicher Gegenstände
Einnahmen aus dem Verkauf eigener beweglicher Sachen (also z. B. Kleidung, Elektronik, Möbel, Bücher) sind gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. c) ZDP vollständig steuerfrei – ohne jegliche Begrenzung. Es handelt sich dabei also nicht um gelegentliche Einnahmen im Sinne von § 10 – diese Einnahmen müssen nirgends angegeben werden.
Ausnahme: Die Befreiung gilt nicht für den Verkauf von Kraftfahrzeugen (wenn Sie diese weniger als 1 Jahr besessen haben), Wertpapieren sowie Gegenständen, die zum Betriebsvermögen gehört haben (innerhalb von 5 Jahren nach der Entnahme).
Die 50 000 Kč-Grenze – wie sie genau funktioniert
Höhe der Grenze und ihre Geschichte
| Zeitraum | Befreiungsgrenze | |--------|-----------------| | Bis 2023 | 30 000 Kč jährlich | | Ab 2024 (gilt auch 2025 und 2026) | 50 000 Kč jährlich |
Die Anhebung der Grenze von 30 000 auf 50 000 Kč brachte die Gesetzesnovelle zum Einkommensteuergesetz im Rahmen des Konsolidierungspakets (Gesetz Nr. 349/2023 Slg.), die am 1. Januar 2024 in Kraft trat.
Was wird auf die Grenze angerechnet?
Auf die Grenze von 50 000 Kč werden alle Einnahmen aus gelegentlichen Tätigkeiten und der gelegentlichen Vermietung beweglicher Sachen des gesamten Kalenderjahres zusammengerechnet. Maßgeblich sind die Einnahmen, nicht der Gewinn – also der Bruttobetrag, den Sie erhalten haben, ohne Abzug irgendwelcher Ausgaben.
Achtung: Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag besteuert
Wenn Ihre gelegentlichen Einnahmen im Jahr 50 000 Kč auch nur um einen Cent überschreiten, verlieren Sie die Steuerbefreiung und müssen den gesamten Betrag versteuern – nicht nur den Teil über 50 000 Kč. Beispielsweise: Bei Einnahmen von 52 000 Kč werden alle 52 000 Kč besteuert, nicht nur 2 000 Kč.
Einnahmen vs. Gewinn – ein wichtiger Unterschied
Die Grenze von 50 000 Kč bemisst sich nach den Einnahmen (also dem, was Sie tatsächlich erhalten haben). Wenn Sie die Grenze jedoch überschreiten und die Einnahmen versteuern müssen, können Sie tatsächlich angefallene Ausgaben zur Erzielung der Einnahmen geltend machen. Besteuert wird dann die Differenz aus Einnahmen minus Ausgaben.
Beispielberechnung der Steuer auf gelegentliche Einnahmen
Situation: Im Laufe des Jahres 2025 haben Sie dreimal bei der Wohnungsrenovierung geholfen und insgesamt 65 000 Kč erhalten. Für Material und Transport haben Sie nachweislich 12 000 Kč ausgegeben.
Berechnung:
- Einnahmen: 65 000 Kč (Grenze von 50 000 Kč überschritten → der gesamte Betrag wird besteuert)
- Nachgewiesene Ausgaben: 12 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 65 000 − 12 000 = 53 000 Kč
- Steuer 15 %: 53 000 × 0,15 = 7 950 Kč
Wenn Sie keine anderen Einkünfte haben und den Grundsteuerfreibetrag für Steuerpflichtige (30 840 Kč im Jahr 2025) geltend machen, ist Ihre Steuerschuld null. Eine Steuererklärung müssen Sie dennoch einreichen.
Praktische Beispiele: Was sind gelegentliche Einnahmen und was nicht?
Schauen wir uns anhand konkreter Situationen an, wie gelegentliche Einnahmen in der Praxis funktionieren und wo die Grenzen liegen.
Beispiele für gelegentliche Einnahmen (steuerfrei bis 50 000 Kč/Jahr)
📋Typische gelegentliche Einnahmen
-
Einmalige Umzugshilfe – Der Nachbar zahlt Ihnen 3 000 Kč dafür, dass Sie beim Möbeltransport geholfen haben. Das passiert einmal im Jahr.
-
Gelegentliche Kinderbetreuung – Sie passen ab und zu gegen Bezahlung auf die Kinder von Bekannten auf. Insgesamt verdienen Sie damit 8 000 Kč im Jahr.
-
Einmaliger Textübersetzungsauftrag – Ein Bekannter bittet Sie, einen Geschäftsbrief ins Deutsche zu übersetzen, und zahlt Ihnen dafür 2 500 Kč.
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Verkauf selbst gebackener Torten auf dem Weihnachtsmarkt – Sie verkaufen einmalig auf einer Veranstaltung Torten im Gesamtwert von 15 000 Kč.
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Helfen beim Streichen einer Wohnung – Sie helfen zweimal im Jahr beim Streichen und erhalten dafür insgesamt 10 000 Kč.
-
Gelegentliche Vermietung von Gartengeräten – Sie verleihen dem Nachbarn insgesamt dreimal im Jahr Rasenmäher und Bodenfräse für zusammen 1 500 Kč.
Beispiele, bei denen es sich NICHT mehr um gelegentliche Einnahmen handelt
Wann aus gelegentlichen Einnahmen ein Gewerbe wird
Die folgenden Situationen erfüllen nicht mehr die Merkmale einer gelegentlichen Tätigkeit und erfordern eine Gewerbezulassung:
- Regelmäßige wöchentliche Kinderbetreuung gegen Bezahlung → kontinuierliche Tätigkeit = Gewerbe
- Monatliche Übersetzung mehrerer Texte für verschiedene Auftraggeber → kontinuierliche, wiederkehrende Tätigkeit
- Regelmäßiger Verkauf selbst hergestellter Produkte auf Märkten jedes Wochenende → kontinuierliche Tätigkeit mit Gewinnabsicht
- Wiederkehrende IT-Dienstleistungen für mehrere Unternehmen → faktisch Gewerbe ohne Gewerbeschein
- Anbieten von Dienstleistungen auf Kleinanzeigenportalen mit aktiver Kundenakquise → organisierte Tätigkeit
Wenn das Finanzamt oder die Gewerbebehörde Ihre Tätigkeit als kontinuierlich einstuft, drohen Ihnen Bußgelder bis zu 500 000 Kč wegen unerlaubter Gewerbeausübung sowie Steuernachzahlungen inklusive Strafzuschläge.
Wann benötigen Sie einen Gewerbeschein?
Die Grenze zwischen gelegentlichen Einnahmen und einem Gewerbe ist eine der häufigsten Fragen überhaupt. Das Gewerbegesetz (Gesetz Nr. 455/1991 Slg.) definiert ein Gewerbe als kontinuierliche Tätigkeit, die selbständig, im eigenen Namen, auf eigene Verantwortung und mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Die entscheidenden Kriterien zur Unterscheidung
📊Gelegentliche Einnahmen vs. Gewerbe
| Kriterium | Gelegentliche Einnahmen | Gewerbe | |-----------|---------------------|---------------------| | Kontinuität | Zufällig, gelegentlich | Regelmäßig, wiederkehrend | | Organisation | Ohne Vorbereitung, ad hoc | Geplant, mit Ausstattung | | Gewinnabsicht | Nebensächlich, nicht das Hauptziel | Haupt- oder wesentliches Ziel | | Außenauftritt | Keine Werbung | Inserate, Website, Visitenkarten | | Gewerbeschein | Nicht erforderlich | Pflicht | | Steuerliche Behandlung | § 10 – sonstige Einkünfte | § 7 – Einkünfte aus Gewerbebetrieb | | Sozial- und Krankenversicherung | Nicht zu zahlen | Pflichtbeiträge | | Befreiungsgrenze | 50 000 Kč/Jahr | Nicht vorhanden | | Pauschalausgaben | Nicht anwendbar | Anwendbar (40–80 %) |
Die Grauzone – wie entscheiden?
In der Praxis gibt es viele Situationen, die nicht schwarz-weiß sind. Die Finanzverwaltung beurteilt jeden Fall individuell und berücksichtigt alle Umstände. Allgemein gilt:
Eher gelegentliche Einnahmen:
- Sie üben die Tätigkeit höchstens einige Male im Jahr aus
- Sie leben nicht davon
- Sie bewerben Ihre Leistungen nicht
- Kunden sprechen Sie von sich aus an, Sie suchen nicht aktiv nach ihnen
- Sie haben keine speziellen Geräte eigens für diesen Zweck angeschafft
Eher Gewerbe (Gewerbeschein erforderlich):
- Sie üben die Tätigkeit regelmäßig aus (monatlich oder häufiger)
- Es ist eine wesentliche Einnahmequelle
- Sie bewerben Ihre Leistungen aktiv (Inserate, soziale Medien)
- Sie haben mehrere Kunden gleichzeitig
- Sie haben in Ausstattung für diese Tätigkeit investiert
Tipp von DokladBot
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Tätigkeit noch unter gelegentliche Einnahmen fällt oder bereits als Gewerbe gilt, ist es sicherer, ein Gewerbe anzumelden. Die Gewerbeanmeldung ist unkompliziert, kostet 1 000 Kč und schützt Sie vor dem Risiko einer Strafe wegen unerlaubter Gewerbeausübung. Als OSVČ mit einer Nebentätigkeit zahlen Sie zudem keine Sozialversicherungsvorauszahlungen, wenn Ihr Gewinn den maßgeblichen Betrag nicht übersteigt.
So geben Sie gelegentliche Einnahmen in der Steuererklärung an
Wenn Ihre gelegentlichen Einnahmen im Jahr 50 000 Kč nicht übersteigen, müssen Sie sie nirgends angeben und brauchen deswegen keine Steuererklärung einzureichen (sofern Sie keinen anderen Grund für eine Erklärungspflicht haben).
Wenn Sie die Grenze jedoch überschreiten, müssen Sie die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. So gehen Sie vor:
📋Vorgehensweise bei der Besteuerung gelegentlicher Einnahmen
-
Laden Sie das Formular zur Einkommensteuererklärung für natürliche Personen vom Portal MOJE daně oder von der Website der Finanzverwaltung herunter.
-
Füllen Sie Anlage Nr. 2 aus – im Abschnitt „Sonstige Einkünfte gemäß § 10 des Gesetzes" tragen Sie die Art der Einnahmen, den Gesamtbetrag der Einnahmen und etwaige nachgewiesene Ausgaben ein.
-
Geben Sie die Art der Einnahmen an – in der Regel „Einnahmen aus gelegentlichen Tätigkeiten" oder „Einnahmen aus der gelegentlichen Vermietung beweglicher Sachen".
-
Machen Sie Ausgaben geltend – wenn Sie Belege für Ausgaben haben, die unmittelbar mit der Erzielung der Einnahmen zusammenhängen (Material, Transport, Werkzeug), tragen Sie diese ein. Bei Einkünften nach § 10 können keine Pauschalausgaben geltend gemacht werden.
-
Berechnen Sie den Teilbetrag der Steuerbemessungsgrundlage – Einnahmen minus nachgewiesene Ausgaben. Übertragen Sie das Ergebnis in das Hauptformular der Steuererklärung.
-
Machen Sie Steuerermäßigungen geltend – Grundsteuerfreibetrag für Steuerpflichtige 30 840 Kč (für das Jahr 2025) und gegebenenfalls weitere Ermäßigungen.
-
Reichen Sie die Erklärung elektronisch über das Portal MOJE daně oder per Datennachricht fristgerecht ein.
Abgabefristen für die Steuererklärung 2025
| Einreichungsweg | Frist | |---------------|--------| | Auf Papier | 1. April 2026 | | Elektronisch | 4. Mai 2026 | | Über Steuerberater | 1. Juli 2026 |
Sozial- und Krankenversicherung bei gelegentlichen Einnahmen
Einer der wesentlichen Vorteile gelegentlicher Einnahmen gegenüber einem Gewerbe besteht darin, dass Sie darauf weder Sozial- noch Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Das gilt unabhängig von der Höhe der Einnahmen:
- Unter 50 000 Kč/Jahr – keine Steuer, keine Versicherungsbeiträge
- Über 50 000 Kč/Jahr – Einkommensteuer fällig, aber keine Versicherungsbeiträge
Das ist ein grundlegender Unterschied zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 7), bei denen auf jeden Cent Gewinn Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge anfallen.
Vergleich: Gelegentliche Einnahmen vs. Gewerbe
Situation: Sie erzielen 80 000 Kč im Jahr aus einer gelegentlichen Tätigkeit. Sie haben keine Ausgaben.
Variante A – Gelegentliche Einnahmen (§ 10):
- Steuerbemessungsgrundlage: 80 000 Kč
- Steuer 15 %: 12 000 Kč
- Grundsteuerfreibetrag: −30 840 Kč → Steuer = 0 Kč
- Sozialversicherung: 0 Kč
- Krankenversicherung: 0 Kč
- Gesamtabgaben: 0 Kč (wenn keine anderen Einkünfte vorhanden)
Variante B – Gewerbe, Pauschalausgaben 60 % (§ 7):
- Einnahmen: 80 000 Kč, Ausgaben 60 % = 48 000 Kč
- Steuerbemessungsgrundlage: 32 000 Kč
- Steuer 15 %: 4 800 Kč
- Grundsteuerfreibetrag: −30 840 Kč → Steuer = 0 Kč
- Sozialversicherung (Mindestvorauszahlungen, Haupttätigkeit): 68 640 Kč/Jahr (5 720 Kč × 12)
- Krankenversicherung (Mindestvorauszahlungen): 39 672 Kč/Jahr (3 306 Kč × 12)
- Gesamtabgaben: 108 312 Kč/Jahr
Der Unterschied ist enorm – deshalb ist es so wichtig zu wissen, ob Ihre Tätigkeit tatsächlich die Voraussetzungen für gelegentliche Einnahmen erfüllt.
Häufige Fehler und Mythen
Mythos 1: „Bis 50 000 Kč kann ich alles ohne Gewerbeschein machen"
Falsch. Die Grenze von 50 000 Kč betrifft ausschließlich die Steuerbefreiung. Wenn Ihre Tätigkeit ihrer Natur nach kontinuierlich ist, benötigen Sie einen Gewerbeschein – unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Sie können 20 000 Kč im Jahr verdienen, aber wenn die Tätigkeit regelmäßig stattfindet, brauchen Sie trotzdem ein Gewerbe.
Mythos 2: „Gelegentliche Einnahmen müssen nirgends angegeben werden"
Teilweise richtig. Wenn Sie die Grenze von 50 000 Kč nicht überschreiten, müssen die Einnahmen tatsächlich nirgends angegeben werden. Überschreiten Sie die Grenze jedoch, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen und den vollen Betrag angeben.
Mythos 3: „Verkäufe auf Vinted/Kleinanzeigenportalen sind immer gelegentliche Einnahmen"
Das hängt von den Umständen ab. Der Verkauf eigener gebrauchter Gegenstände ist vollständig steuerfrei (§ 4 ZDP). Wenn Sie jedoch Waren gezielt zum Weiterverkauf mit Gewinnabsicht kaufen, handelt es sich um ein Gewerbe und Sie benötigen einen Gewerbeschein.
Mythos 4: „Bei gelegentlichen Einnahmen kann ich Pauschalausgaben geltend machen"
Falsch. Bei sonstigen Einkünften nach § 10 können nur tatsächlich angefallene und nachgewiesene Ausgaben geltend gemacht werden. Pauschalausgaben (prozentualer Anteil der Einnahmen) sind ausschließlich bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 7) und aus Vermietung und Verpachtung (§ 9) zulässig.
Mythos 5: „Gelegentliche Einnahmen auf dem Konto = Problem"
Nicht unbedingt. Das Finanzamt überprüft nicht automatisch jede Kontobewegung. Kommt es jedoch zu einer Prüfung, ist es gut, einen Überblick über erhaltene Zahlungen und deren Herkunft zu haben. Wir empfehlen, auch Einnahmen unterhalb der Grenze aus eigener Übersicht aufzuzeichnen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich gelegentliche Einnahmen irgendwo melden, wenn sie unter 50 000 Kč liegen?
Nein. Wenn die gelegentlichen Einnahmen im Jahr 50 000 Kč nicht übersteigen, sind sie steuerfrei und müssen nirgends angegeben werden. Sie müssen deswegen keine Steuererklärung einreichen (sofern kein anderer Grund dafür besteht).
Wie wird die Grenze von 50 000 Kč berechnet – anhand der Einnahmen oder des Gewinns?
Anhand der Einnahmen (Bruttobetrag). Also anhand des Gesamtbetrags, den Sie erhalten haben, ohne Abzug irgendwelcher Ausgaben.
Kann ich gelegentliche Einnahmen haben, wenn ich OSVČ bin?
Ja. Einnahmen aus einer gelegentlichen Tätigkeit, die nichts mit Ihrem Gewerbe zu tun hat, können Sie als sonstige Einkünfte gemäß § 10 angeben. Es muss sich jedoch tatsächlich um eine andere Tätigkeit handeln als die, die Sie im Rahmen Ihres Gewerbes ausüben.
Zahle ich auf gelegentliche Einnahmen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge?
Nein. Auf Einkünfte nach § 10 fallen weder Sozial- noch Krankenversicherungsbeiträge an – auch nicht bei Überschreitung der Grenze von 50 000 Kč.
Kann ich für gelegentliche Einnahmen eine Rechnung ausstellen?
Formell handelt es sich um einen Zahlungsbeleg und nicht um eine Rechnung (die ist mit dem Gewerbebetrieb verbunden). In der Praxis können Sie jedoch eine einfache Zahlungsbestätigung ausstellen. Sie geben darauf keine Steuernummer an (da Sie keine haben), aber Ihren Namen, Ihre Adresse, eine Beschreibung der Tätigkeit und den Betrag.
Was, wenn eine Firma meine gelegentlichen Einnahmen bezahlt?
Eine Firma kann Ihnen für eine einmalige Tätigkeit zahlen. In der Regel wird das über einen Werkvertrag oder einen Dienstleistungsauftrag abgewickelt. Die Firma führt von einer solchen Zahlung keine Steuervorauszahlung ab (anders als bei einem Arbeitsverhältnis). Sie geben die Einnahmen als sonstige Einkünfte gemäß § 10 an.
Gilt die Grenze von 50 000 Kč auch für den Verkauf einer Immobilie?
Nein. Für den Verkauf von Immobilien gelten eigene Befreiungsregeln in § 4 ZDP (Haltefrist von 5 oder 10 Jahren ab dem Erwerb). Die Grenze von 50 000 Kč gilt nicht für Immobilien.
Können auch Angestellte gelegentliche Einnahmen haben?
Ja. Angestellte können neben ihrer Beschäftigung gelegentliche Einnahmen erzielen. Wenn diese 50 000 Kč nicht überschreiten und der Angestellte keinen anderen Grund zur Abgabe einer Steuererklärung hat, muss er keine Steuererklärung einreichen.
Zusammenfassung: Wann Steuern zahlen und wann nicht?
📊Übersicht der Pflichten nach Einnahmenhöhe
| Höhe der gelegentlichen Einnahmen pro Jahr | Einkommensteuer | Sozialversicherung | Krankenversicherung | Steuererklärung | |-------------------------------------|--------------|-------------------|-------------------|----------------| | Bis 50 000 Kč | Steuerfrei | Nein | Nein | Nein (wegen dieser Einnahmen) | | Über 50 000 Kč | Ja, auf den Gesamtbetrag (15 %) | Nein | Nein | Ja | | Kontinuierliche Tätigkeit (beliebige Höhe) | Gemäß § 7 (Gewerbe) | Ja | Ja | Ja |
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Nützliche Links zu offiziellen Quellen
- Finanzverwaltung der Tschechischen Republik – Sonstige Einkünfte natürlicher Personen (§ 10)
- Finanzverwaltung der Tschechischen Republik – Steuerformulare
- Portal MOJE daně – elektronische Einreichung der Steuererklärung
- [Gesetz Nr. 586/1992 Slg., über die Einkommensteuer – Zákony pro lidi](https://www.zakonyprolidi.cz/cs/1992
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