Fälligkeit von Rechnungen: Was das Gesetz sagt und wie man sie richtig festlegt

Fälligkeit von Rechnungen: Was das Gesetz sagt und wie man sie richtig festlegt
Die Fälligkeit einer Rechnung klingt nach einer einfachen Sache – Sie schreiben ein Datum hin und fertig. In der Praxis ist es jedoch nicht ganz so einfach. Das Gesetz legt Regeln fest, die je nach Geschäftsbeziehung unterschiedlich sind: für Geschäfte zwischen Unternehmern, für öffentliche Aufträge und für Verbraucher. Eine falsch gesetzte Fälligkeit kann Sie bares Geld kosten oder Sie sogar Ihren Anspruch auf Verzugszinsen verlieren lassen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen.
Grundregel
Wenn Sie die Fälligkeit im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbaren, gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen ab Rechnungszustellung. Diese Frist ist in § 1963 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz Nr. 89/2012 Slg.) festgelegt.
Was ist die Fälligkeit einer Rechnung?
Die Fälligkeit einer Rechnung ist die Frist, innerhalb derer der Auftraggeber den in Rechnung gestellten Betrag begleichen muss. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Verzug und dem Lieferanten entsteht ein Anspruch auf Verzugszinsen.
Wichtige Begriffe
- Ausstellungsdatum – der Tag, an dem die Rechnung erstellt wurde
- Zustellungsdatum – der Tag, an dem der Auftraggeber die Rechnung erhalten hat (von diesem Datum wird die Fälligkeit häufig berechnet)
- Fälligkeitsdatum – der letzte Tag, bis zu dem die Zahlung auf dem Konto des Lieferanten eingegangen sein muss
- Datum der steuerpflichtigen Leistung (DUZP) – der Tag, an dem die Warenlieferung oder Dienstleistungserbringung stattgefunden hat
Fälligkeit vs. DUZP
Verwechseln Sie das Fälligkeitsdatum nicht mit dem Datum der steuerpflichtigen Leistung (DUZP). Das DUZP ist das Datum, an dem Sie die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht haben – es ist für die Mehrwertsteuer relevant. Die Fälligkeit ist das Datum, bis zu dem der Kunde zahlen muss. Es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche Angaben.
Gesetzliche Regelung der Fälligkeit in der Tschechischen Republik
Die Fälligkeitsregeln werden vor allem durch das Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg.) in den §§ 1963 und 1964 geregelt. Schauen wir uns die einzelnen Situationen an.
Fälligkeit zwischen Unternehmern (B2B)
Für Geschäfte zwischen Unternehmern gelten folgende Regeln:
📋Fälligkeitsregeln in B2B-Beziehungen
Fälligkeit im öffentlichen Sektor (B2G)
Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen an öffentliche Einrichtungen liefern (Staatsbehörden, Gemeinden, subventionierte Organisationen), gelten strengere Regeln:
📊Fälligkeit B2B vs. B2G
Der öffentliche Sektor darf die Fälligkeit nicht verlängern
Wenn eine öffentliche Einrichtung im Vertrag eine Zahlungsfrist von 60 oder 90 Tagen festlegt, ist eine solche Vereinbarung nichtig und es gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen. Lassen Sie sich nicht zu längeren Zahlungsfristen drängen – das Gesetz steht auf Ihrer Seite.
Fälligkeit gegenüber Verbrauchern (B2C)
Für Beziehungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sieht das Gesetz keine spezifischen Regelungen zur Rechnungsfälligkeit vor. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs – die Schuld ist sofort fällig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
In der Praxis werden Rechnungen bei Verbrauchern üblicherweise beglichen:
- Sofort – beim persönlichen Verkauf (bar oder per Karte)
- Per Nachnahme – bei Abholung der Sendung
- Im Voraus – per Banküberweisung auf Basis einer Proforma-Rechnung
- Mit Zahlungsziel – bei langfristigen Geschäftsbeziehungen (Abonnements, Dienstleistungen)
Wie man die Fälligkeit auf der Rechnung richtig festlegt
Die Festlegung der Fälligkeit ist eine strategische Entscheidung, die Ihren Cashflow beeinflusst. Hier sind praktische Empfehlungen:
Empfohlene Fälligkeit nach Unternehmenstyp
📊Empfohlene Fälligkeit nach Branche
Strategien für einen besseren Cashflow
📋7 Tipps für schnelleren Zahlungseingang
Skonto als Anreiz
Skonto (Rabatt bei frühzeitiger Zahlung) ist eine elegante Möglichkeit, Kunden zu schneller Begleichung zu motivieren. Beispiel: „Zahlungsziel 30 Tage. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen 2 % Rabatt." Bei einer Rechnung über 100 000 Kč spart der Kunde 2 000 Kč und Sie haben das Geld 23 Tage früher.
Ab wann läuft die Fälligkeit: die entscheidenden Zeitpunkte
Die korrekte Bestimmung des Beginns der Fälligkeitsfrist ist entscheidend. Das Gesetz unterscheidet mehrere Situationen:
Variante 1: Fälligkeit ab Rechnungszustellung
Die häufigste Variante. Eine Fälligkeit von 30 Tagen ab Rechnungszustellung bedeutet:
- Wenn Sie die Rechnung am 1. März per E-Mail versenden und der Kunde sie am selben Tag erhält, ist die Fälligkeit der 31. März
- Wenn Sie die Rechnung am 1. März per Post versenden und der Kunde sie am 5. März erhält, ist die Fälligkeit der 4. April
Variante 2: Fälligkeit ab Ausstellungsdatum
Wenn Sie im Vertrag eine Fälligkeit von „14 Tagen ab Ausstellungsdatum" vereinbaren, wird die Frist ab dem auf der Rechnung angegebenen Datum berechnet – unabhängig vom Zustellungsdatum.
Variante 3: Fälligkeit an einem konkreten Datum
Die einfachste Variante: Auf der Rechnung wird ein konkretes Fälligkeitsdatum angegeben (z. B. „Fällig bis 15. 3. 2026"). Kein Spielraum für Streitigkeiten.
Variante 4: Fälligkeit ab Warenübernahme/Leistungserbringung
Bei Verträgen, bei denen das Rechnungszustellungsdatum unklar ist, wird die Fälligkeit ab dem Datum des Warenempfangs oder der Leistungserbringung berechnet.
Was passiert, wenn der letzte Fälligkeitstag auf ein Wochenende fällt?
Fällt der letzte Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag. Der Schuldner befindet sich also nicht im Verzug, wenn er am ersten Werktag nach dem Wochenende zahlt.
Verzugszinsen: Was Ihnen zusteht, wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt
Sobald der Auftraggeber die Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum begleicht, gerät er automatisch in Verzug. Ab dem folgenden Tag entsteht Ihnen ein Anspruch auf Verzugszinsen.
Gesetzlicher Verzugszins im Jahr 2026
Die Höhe des gesetzlichen Verzugszinses richtet sich nach der Regierungsverordnung Nr. 351/2013 Slg. und entspricht dem Repo-Satz der Tschechischen Nationalbank (ČNB) für den ersten Tag des Kalenderhalbjahres, in dem der Verzug eingetreten ist, zuzüglich 8 Prozentpunkte.
Gesetzlicher Verzugszins für das Jahr 2026
1. Halbjahr 2026 (Verzug eingetreten vom 1. 1. bis 30. 6. 2026):
- Repo-Satz der ČNB zum 1. 1. 2026: 3,50 %
- Gesetzlicher Verzugszins: 3,50 + 8 = 11,50 % p.a.
Berechnungsbeispiel: Rechnung über 80 000 Kč, fällig am 15. 1. 2026, beglichen am 15. 3. 2026 (59 Tage Verzug):
- Zinsen = 80 000 x 0,115 x (59/365)
- Zinsen = 80 000 x 0,115 x 0,1616
- Zinsen = 1 487 Kč
Übersicht der Verzugszinsen für 30 Tage Verzug: | Ausstehender Betrag | Zinsen für 30 Tage | |---------------------|-------------------| | 10 000 Kč | 94,52 Kč | | 30 000 Kč | 283,56 Kč | | 50 000 Kč | 472,60 Kč | | 100 000 Kč | 945,21 Kč | | 200 000 Kč | 1 890,41 Kč |
Vertraglicher Verzugszins
Im Vertrag können Sie einen eigenen Verzugszins vereinbaren. In diesem Fall ersetzt der vertragliche Zinssatz den gesetzlichen (eine Kombination beider ist nicht möglich).
Der vertragliche Verzugszins darf nicht unangemessen hoch sein – ein Gericht könnte eine solche Vereinbarung für nichtig erklären. Als angemessen gilt im Allgemeinen ein Satz von bis zu ca. 0,05–0,1 % pro Tag.
Pauschaler Aufwendungsersatz bei der Geltendmachung von Forderungen
Neben Verzugszinsen haben Sie in B2B-Beziehungen Anspruch auf einen pauschalen Aufwendungsersatz für die Kosten der Forderungsgeltendmachung in Höhe von 1 200 Kč (§ 1963 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser Betrag steht Ihnen automatisch zu, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Anspruch auf zusätzliche 1 200 Kč
Wenn ein Unternehmer Ihre Rechnung nicht rechtzeitig begleicht, haben Sie neben Verzugszinsen automatisch Anspruch auf einen pauschalen Aufwendungsersatz von 1 200 Kč für die Kosten der Forderungsgeltendmachung. Dieses Recht gilt für jede verspätete Zahlung und muss nicht vertraglich vereinbart werden.
Unwirksame Fälligkeitsvereinbarungen
Bestimmte Fälligkeitsvereinbarungen sind gesetzlich nichtig oder eingeschränkt:
Fälligkeit von mehr als 60 Tagen im B2B-Bereich
Eine Fälligkeit von mehr als 60 Tagen ist nur zulässig, wenn:
- Sie für den Gläubiger nicht besonders nachteilig ist
- Sie durch die Art der Verpflichtung gerechtfertigt ist
- Sie ausdrücklich vereinbart wurde (nicht nur einseitig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt)
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen.
Fälligkeit von mehr als 30 Tagen im B2G-Bereich
Im öffentlichen Sektor ist eine Fälligkeit von mehr als 30 Tagen stets nichtig. Ohne Ausnahme.
Ausschluss von Verzugszinsen
Eine Vereinbarung, die das Recht des Gläubigers auf Verzugszinsen ausschließt oder einschränkt, ist nichtig, wenn sie für den Gläubiger besonders nachteilig ist.
Fälligkeit und Mehrwertsteuer: Wann entsteht die Steuerpflicht?
Die Fälligkeit einer Rechnung hat keinen direkten Einfluss auf die Mehrwertsteuerpflicht. Die Mehrwertsteuer wird zum Datum der steuerpflichtigen Leistung (DUZP) oder zum Datum des Zahlungseingangs fällig – je nachdem, was früher eintritt.
| Ereignis | Einfluss auf die Mehrwertsteuer | |----------|---------------------------------| | Lieferung von Waren/Dienstleistungen (DUZP) | Pflicht zur Mehrwertsteuerdeklaration | | Eingang einer Anzahlung | Pflicht zur Mehrwertsteuerdeklaration auf die Anzahlung | | Rechnungsausstellung | Kein Einfluss auf die Mehrwertsteuer (wenn DUZP bereits eingetreten ist) | | Fälligkeitsdatum | Kein Einfluss auf die Mehrwertsteuer | | Zahlungseingang nach Fälligkeit | Kein Einfluss (Mehrwertsteuer wurde bereits deklariert) |
Verjährung der Forderung nach Fälligkeit
Sobald die Rechnungsfälligkeit abgelaufen ist, beginnt die Verjährungsfrist zu laufen. Für Unternehmer ist Folgendes wesentlich:
- Allgemeine Verjährungsfrist: 3 Jahre ab Fälligkeit
- Maximale Verjährungsfrist: 15 Jahre (eine längere Frist kann nicht vereinbart werden)
- Nach Schuldanerkennung: neue 10-jährige Frist
- Unterbrechung der Verjährung: durch Klageerhebung oder Schuldanerkennung durch den Schuldner
Verjährung kann nicht durch eine Mahnung gestoppt werden
Das Versenden einer Mahnung unterbricht oder hemmt die Verjährungsfrist nicht. Die Verjährung wird nur durch Klageerhebung vor Gericht oder durch Schuldanerkennung des Schuldners unterbrochen. Wenn die Verjährung naht, warten Sie nicht auf eine Mahnung – reichen Sie Klage ein.
Fälligkeit auf der Rechnung: Praktische Formate
Die Fälligkeit können Sie auf der Rechnung auf verschiedene Arten angeben:
| Format | Beispiel | Vorteil | |--------|----------|---------| | Konkretes Datum | „Fällig bis 15. 3. 2026" | Eindeutig, kein Streitpotenzial | | Anzahl Tage ab Ausstellung | „Zahlungsziel 14 Tage ab Ausstellungsdatum" | Klar, wenn das Ausstellungsdatum lesbar ist | | Anzahl Tage ab Zustellung | „Zahlungsziel 30 Tage ab Zustellung" | Gesetzlicher Standard, aber Zustellung schwerer nachzuweisen | | Sofort | „Sofort fällig" oder „Fällig bei Übernahme" | Für Barzahlungen und sofortige Begleichungen |
Empfehlung: Am sichersten ist die Angabe eines konkreten Fälligkeitsdatums. So vermeiden Sie Streitigkeiten darüber, wann die Rechnung zugestellt wurde.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Mindestfälligkeit gilt für eine Rechnung?
Das Gesetz sieht keine Mindestfälligkeit vor. Theoretisch kann eine Rechnung „sofort" fällig sein. In der Praxis ist es jedoch unrealistisch, eine Banküberweisung am Tag der Ausstellung zu erwarten. Ein sinnvolles Minimum sind 7 Tage.
Kann der Kunde die Fälligkeit einseitig verlängern?
Nein. Die Fälligkeit ist eine vertragliche Vereinbarung beider Parteien. Der Kunde kann die auf der Rechnung angegebene Fälligkeit nicht einseitig ändern. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, gerät er unabhängig von seinen „internen Prozessen" in Verzug.
Gilt die 30-Tage-Fälligkeit auch, wenn auf der Rechnung kein Fälligkeitsdatum angegeben ist?
Ja. Enthält die Rechnung kein Fälligkeitsdatum und legt auch der Vertrag keine Fälligkeit fest, gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen ab Rechnungszustellung (§ 1963 Bürgerliches Gesetzbuch).
Wird die Fälligkeit in Kalender- oder Werktagen berechnet?
In Kalendertagen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die einzige Ausnahme: Fällt der letzte Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Kann ich für verschiedene Kunden unterschiedliche Fälligkeiten vereinbaren?
Ja. Die Fälligkeit ist eine vertragliche Vereinbarung und kann für jeden Kunden individuell festgelegt werden. Stamm- und zuverlässigen Kunden können Sie längere Fristen einräumen, neuen Kunden hingegen kürzere.
Wie geht man vor, wenn ein Kunde systematisch zu spät zahlt?
Sie haben mehrere Möglichkeiten: die Fälligkeit verkürzen, Anzahlungen verlangen, Verzugszinsen geltend machen, die Zusammenarbeit beenden oder auf Vorauszahlung umstellen. Sprechen Sie das Problem offen an – manchmal reicht eine Änderung der internen Abläufe auf Kundenseite.
Ab wann werden Verzugszinsen berechnet – ab dem Fälligkeitsdatum oder einen Tag danach?
Verzugszinsen werden ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum berechnet. Ist die Fälligkeit der 15. März, beginnt der erste Verzugstag am 16. März.
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Nützliche Links zu offiziellen Quellen
- Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (§ 1963–1964 zur Fälligkeit)
- Regierungsverordnung Nr. 351/2013 Slg. über Verzugszinsen
- Tschechische Nationalbank – aktueller Repo-Satz
- Portal MOJE daně – elektronische Einreichungen
- EU-Regeln für verspätete Zahlungen
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine rechtliche Fachberatung. Die gesetzlichen Regelungen können sich ändern – überprüfen Sie stets die aktuell geltende Fassung der entsprechenden Gesetze. Letzte Aktualisierung: Februar 2026.
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