Erstes Jahr als Selbstständiger: Was Sie nicht vergessen dürfen (Checkliste)

Erstes Jahr als Selbstständiger: Was Sie nicht vergessen dürfen (Checkliste)
Sie haben sich für die Selbstständigkeit entschieden? Herzlichen Glückwunsch — das ist einer der mutigsten und freiesten Schritte, den Sie in Ihrem Berufsleben machen können. Doch das erste Jahr als Selbstständiger ist gleichzeitig eine Zeit, in der eine Vielzahl neuer Pflichten, Fristen und bürokratischer Aufgaben auf Sie einprasselt. Wenn Sie etwas übersehen oder versäumen, drohen Bußgelder, Nachzahlungen oder unnötige Komplikationen.
Dieser Artikel ist Ihr vollständiger Leitfaden für das erste Jahr als OSVČ im Jahr 2026. Wir gehen alles Schritt für Schritt durch — von der Gewerbeanmeldung über behördliche Registrierungspflichten bis zur ersten Steuererklärung. Am Ende finden Sie eine übersichtliche Checkliste Monat für Monat.
Schritt 1: Gewerbeanmeldung und Registrierung
Gewerbeamt und Einheitliches Anmeldeformular (JRF)
Alles beginnt beim Gewerbeamt, das als sogenannte Zentrale Anlaufstelle (CRM) fungiert. Dank des Einheitlichen Anmeldeformulars (JRF) erledigen Sie mit einer einzigen Einreichung gleich mehrere Anmeldungen auf einmal:
- Gewerbeanmeldung (oder Konzessionsantrag),
- Registrierung zur Einkommensteuer beim Finanzamt,
- Meldung der Tätigkeitsaufnahme bei der OSSZ (Bezirksverwaltung der Sozialversicherung),
- Meldung bei der Krankenkasse.
📋So gründen Sie ein Gewerbe im Jahr 2026
Das JRF können Sie auch elektronisch einreichen — über die Datendatenbox oder mit anerkannter elektronischer Signatur über die Anwendung auf dem Portal rzp.gov.cz.
Tipp: Online-Einreichung mit Rabatt
Ab 2025 erhalten Sie bei elektronischer Einreichung des JRF einen Rabatt von 20 % auf die Verwaltungsgebühr (maximal 1 000 Kč). Wenn Sie nur ein freies Gewerbe anmelden, zahlen Sie statt 1 000 Kč nur 800 Kč.
Gewerbearten
Bevor Sie das Formular ausfüllen, entscheiden Sie sich, welche Art von Gewerbe Sie benötigen:
📊Übersicht der Gewerbearten
Datendatenbox (Datová schránka)
Ab 2023 wird jedem neu registrierten Unternehmer automatisch eine Datendatenbox eingerichtet. Damit sind Sie verpflichtet, mit Behörden elektronisch zu kommunizieren — einschließlich der Abgabe von Steuererklärungen sowie der Übersichten für die ČSSZ und die Krankenkasse.
Wichtig: Datendatenbox = elektronische Pflichten
Sobald Sie eine Datendatenbox haben, müssen Sie Ihre Steuererklärung ausschließlich elektronisch einreichen. Ab 2026 gilt dasselbe für die Einnahmen- und Ausgabenübersichten für die Krankenkasse — eine Einreichung in Papierform ist nicht mehr möglich.
Schritt 2: Registrierungspflichten bei den einzelnen Behörden
Wenn Sie das JRF beim Gewerbeamt verwendet haben, leitet das Amt die meisten Anmeldungen für Sie weiter. Dennoch sollten Sie überprüfen, ob alle Registrierungen korrekt durchgeführt wurden.
Finanzamt
Ab 2024 müssen sich OSVČ (natürliche Personen) nicht mehr gesondert zur Einkommensteuer anmelden — es genügt, eine Steuererklärung einzureichen. Die Registrierungspflicht zur Einkommensteuer betrifft nur juristische Personen und Arbeitgeber.
Wenn Sie jedoch einen Umsatz von über 2 Millionen Kč innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten erwarten, müssen Sie sich als Mehrwertsteuerpflichtiger (MwSt-Zahler) registrieren.
OSSZ (Bezirksverwaltung der Sozialversicherung)
Die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit müssen Sie der zuständigen OSSZ spätestens bis zum 8. Tag des Kalendermonats melden, der auf den Monat der Tätigkeitsaufnahme folgt. Über das JRF erfolgt dies automatisch.
Wichtig ist, korrekt festzustellen, ob Sie Ihre Tätigkeit als Haupttätigkeit oder Nebentätigkeit ausüben — davon hängen sowohl die Höhe der Vorauszahlungen als auch die Rentenversicherungspflicht ab.
Krankenkasse
Die Meldepflicht gegenüber der Krankenkasse besteht innerhalb von 8 Tagen ab Tätigkeitsaufnahme. Auch hier hilft das JRF, das die Information für Sie weiterleitet.
Schritt 3: Vorauszahlungen auf Versicherungsbeiträge — was und wie viel zahlen
Sozialversicherung (Rentenversicherung)
Die Vorauszahlungen auf die Sozialversicherung zahlen Sie monatlich, jeweils vom 1. bis zum 20. des Folgemonats (z. B. die Vorauszahlung für Januar zahlen Sie bis zum 20. Februar).
Mindest-Vorauszahlungen Sozialversicherung 2026
Haupttätigkeit: 5 720 Kč/Monat
Haupttätigkeit — neuer Unternehmer (keine Tätigkeit in den letzten 5 Jahren): 3 575 Kč/Monat (gilt im Gründungsjahr und im Folgejahr)
Nebentätigkeit: 1 574 Kč/Monat (sofern Pflichtversicherung entsteht)
Beitragssatz: 29,2 % der Bemessungsgrundlage (55 % der Steuerbasis)
Quelle: ČSSZ — Übersicht der wichtigsten Daten für 2026
Ausnahme für neue Unternehmer
Wenn Sie Ihre Tätigkeit im Jahr 2026 aufgenommen haben und in den letzten 5 Jahren nicht selbstständig tätig waren, gilt im Gründungsjahr und im Folgejahr ein reduzierter Mindest-Vorauszahlungsbetrag für die Sozialversicherung — nur 3 575 Kč monatlich statt 5 720 Kč. Diese Vergünstigung gilt ausschließlich für die Sozialversicherung, nicht für die Krankenversicherung.
Krankenversicherung
Die Vorauszahlungen auf die Krankenversicherung sind ab dem 1. Tag des Kalendermonats, für den sie gezahlt werden, bis zum 8. Tag des Folgemonats fällig.
Mindest-Vorauszahlungen Krankenversicherung 2026
Haupttätigkeit: 3 306 Kč/Monat
Nebentätigkeit: keine Vorauszahlungen (sofern der Arbeitgeber mindestens den Mindestbeitrag zahlt); der Beitrag wird einmalig nach Abgabe der Übersicht nachgezahlt
Beitragssatz: 13,5 % der Bemessungsgrundlage (50 % der Steuerbasis)
Quelle: VZP — Krankenversicherungsbeiträge 2026
Gesamte monatliche Mindestkosten
📊Monatliche Mindest-Vorauszahlungen 2026 — Zusammenfassung
*) Nur wenn die Steuerbasis den Schwellenbetrag von 117 521 Kč im Jahr 2026 überschreitet. **) Keine Vorauszahlungen; der Beitrag wird einmalig nach Abgabe der Übersicht gezahlt.
Schritt 4: Einnahmen- und Ausgabenerfassung
Als OSVČ sind Sie verpflichtet, eine steuerliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Daňová evidence) oder eine vollständige Buchhaltung zu führen. Die meisten Kleinunternehmer wählen die steuerliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, da sie einfacher ist.
Die steuerliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umfasst
- Erfassung von Einnahmen und Ausgaben — alle mit dem Unternehmen zusammenhängenden Geldflüsse
- Erfassung von Vermögen und Verbindlichkeiten — Sach-/Immaterialvermögen, Forderungen, Schulden
- Aufzeichnungen für die Mehrwertsteuer — sofern Sie MwSt-pflichtig sind
Pauschalausgaben vs. tatsächliche Ausgaben
Wenn Sie nicht jeden Beleg erfassen möchten, können Sie Pauschalausgaben nutzen — einen festgelegten Prozentsatz der Einnahmen je nach Tätigkeitsart:
📊Pauschalausgaben-Sätze 2026
Achtung bei Pauschalausgaben
Wenn Sie Pauschalausgaben nutzen, können Sie gleichzeitig weder den Steuerrabatt für den Ehepartner noch die steuerliche Vergünstigung für Kinder geltend machen (sofern Einnahmen mit Pauschalausgaben mehr als 50 % der gesamten Steuerbasis ausmachen). Rechnen Sie daher sorgfältig durch, was sich für Sie lohnt.
Pflicht zur Archivierung von Belegen
Alle steuerlichen Belege (Rechnungen, Kassenbelege, Kontoauszüge) müssen Sie mindestens für den Zeitraum archivieren, in dem das Finanzamt eine Prüfung durchführen kann — in der Regel 3 Jahre ab Ende der Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Bei der Mehrwertsteuer gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Schritt 5: Rechnungsstellung — wie Sie Rechnungen korrekt ausstellen
Pflichtangaben auf einer Rechnung
Jede Rechnung muss enthalten:
- Name und Nachname (oder Firmenname) von Lieferant und Auftraggeber,
- IČO (Unternehmensidentifikationsnummer) des Lieferanten,
- Geschäftssitz oder Betriebsstätte,
- Steueridentifikationsnummer (DIČ), sofern Sie MwSt-pflichtig sind,
- Rechnungsnummer (eindeutig, innerhalb einer Nummernserie),
- Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen,
- Ausstellungsdatum und Datum der steuerpflichtigen Leistung,
- Gesamtbetrag der Zahlung,
- Zahlungsdaten (Bankkontonummer).
Nicht-MwSt-Zahler: Was auf die Rechnung gehört
Wenn Sie nicht MwSt-pflichtig sind, geben Sie auf der Rechnung den Text an: „Nejsem plátce DPH" (Ich bin kein MwSt-Zahler) oder die entsprechende Bezeichnung in Ihrer Sprache. Auf der Rechnung wird keine MwSt und kein Steuersatz angegeben.
Zahlungsfristen
Das Gesetz schreibt keine verbindliche Zahlungsfrist vor — das ist Verhandlungssache. Üblich sind 14 Tage, bei größeren Aufträgen 30 Tage. Die gesetzliche Höchstfrist bei Geschäftsbeziehungen beträgt 60 Tage (sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde).
Schritt 6: Pauschalsteuer — eine Alternative für unkomplizierte Selbstständige
Wenn Ihre Jahreseinnahmen unter 2 Millionen Kč liegen, Sie nicht MwSt-pflichtig sind und nur ein Gewerbe betreiben, sollten Sie die Pauschalsteuer in Betracht ziehen.
Pauschalsteuer 2026 — monatliche Zahlungen
1. Stufe (Einnahmen bis 1 Mio. Kč): 9 984 Kč/Monat
2. Stufe (Einnahmen bis 1,5 Mio. Kč): 16 745 Kč/Monat
3. Stufe (Einnahmen bis 2 Mio. Kč): 27 139 Kč/Monat
Eine Zahlung umfasst Einkommensteuer, Sozial- und Krankenversicherung. Sie müssen weder eine Steuererklärung noch Übersichten einreichen.
Quelle: Finanční správa — Pauschalsteuer 2026
Der Eintritt in die Pauschalbesteuerung ist jeweils bis zum 10. Januar des betreffenden Jahres möglich (für 2026 war der Termin aufgrund des Wochenendes der 12. Januar 2026). Die Zahlungen sind jeweils bis zum 20. des Kalendermonats fällig.
Schritt 7: Wichtige Fristen im ersten Jahr
Monatliche Pflichten
📋Was Sie jeden Monat tun müssen
Jährliche Pflichten (nach dem ersten Kalenderjahr der Tätigkeit)
Die folgenden Pflichten erledigen Sie erstmals im Frühjahr nach dem ersten Kalenderjahr Ihrer Tätigkeit:
📊Wichtige jährliche Fristen
Checkliste Monat für Monat: Erstes Jahr als Selbstständiger
Angenommen, Sie starten im Januar 2026 mit Ihrer Tätigkeit. Hier ist Ihr Begleiter durch das gesamte erste Jahr:
Januar — Start der Tätigkeit
- Gewerbeamt aufsuchen, JRF einreichen
- IČO und Auszug aus dem Gewerberegister erhalten
- Datendatenbox aktivieren
- Geschäftliches Bankkonto eröffnen (nicht zwingend, aber empfohlen)
- System zur Einnahmen- und Ausgabenerfassung einrichten
- Pauschalsteuer prüfen (für 2026 bereits nach Frist, aber für 2027 bis 10. 1. 2027 möglich)
Februar
- Erste Vorauszahlung auf die Krankenversicherung zahlen (bis 8. 2. für Januar): 3 306 Kč
- Erste Vorauszahlung auf die Sozialversicherung zahlen (bis 20. 2. für Januar): 3 575 Kč (neuer Unternehmer)
- Alle Einnahmen und Ausgaben erfassen beginnen
- Erste Rechnungen ausstellen
März — Dezember
- Jeden Monat Vorauszahlungen gemäß den oben genannten Fristen zahlen
- Laufend Einnahmen und Ausgaben erfassen und Belege archivieren
- Umsatz beobachten — wenn Sie 2 Millionen Kč innerhalb von 12 Monaten überschreiten, zur MwSt registrieren
Januar–Februar 2027
- Unterlagen für die Steuererklärung für 2026 vorbereiten
- Gesamte Einnahmen und Ausgaben berechnen
- Zwischen tatsächlichen und Pauschalausgaben entscheiden
März–Mai 2027
- Steuererklärung für 2026 einreichen (elektronisch bis 4. 5. 2027)
- Einnahmen- und Ausgabenübersicht für ČSSZ einreichen (bis 4. 5. 2027)
- Einnahmen- und Ausgabenübersicht für die Krankenkasse einreichen (bis 4. 5. 2027)
- Eventuelle Nachzahlung der Versicherungsbeiträge leisten (innerhalb von 8 Tagen nach Abgabe der Übersicht)
- Ab dem Monat der Übersichtsabgabe neue Vorauszahlungen gemäß tatsächlichem Einkommen zahlen
Häufigste Fehler von Gründern
Worauf Sie achten sollten
1. Vorauszahlungen nicht rechtzeitig zahlen — für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 0,05 % des ausstehenden Betrags pro Tag berechnet.
2. Kleinere Einnahmen nicht erfassen — auch eine Barzahlung von 200 Kč ist eine Einnahme, die Sie erfassen müssen.
3. Übersichten vergessen — die Übersichten für ČSSZ und die Krankenkasse werden separat von der Steuererklärung eingereicht. Viele Gründer reichen nur die Steuererklärung ein und vergessen die Übersichten.
4. Pauschalausgaben und Pauschalsteuer verwechseln — das sind zwei verschiedene Regelungen! Pauschalausgaben sind eine Methode zur Geltendmachung von Kosten in der Steuererklärung; die Pauschalsteuer ist ein Regime, bei dem Sie einen Pauschalbetrag zahlen und keine Steuererklärung einreichen.
5. Belege nicht archivieren — das Finanzamt kann rückwirkend prüfen. Ohne Belege können Sie die Berechtigung von Ausgaben nicht nachweisen.
Wo Sie Hilfe finden
Wenn Sie nicht weiterkommen, nutzen Sie die offiziellen Quellen:
- Finanční správa (Finanzverwaltung): financnisprava.gov.cz — Steuerpflichten, Formulare
- ČSSZ: cssz.cz — Sozialversicherung, Übersichten, ePortal
- VZP / Ihre Krankenkasse: vzp.cz — Krankenversicherung
- MOJE daně: mojedane.cz — elektronische Abgabe der Steuererklärung
- Gewerberegister: rzp.gov.cz — Gewerbeüberprüfung, JRF
Kontroll-Checkliste — Ausdrucken und Abhaken
Die große Checkliste für das erste Jahr als Selbstständiger
Vor der Tätigkeitsaufnahme:
- [ ] Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (JRF)
- [ ] IČO und Auszug aus dem Register erhalten
- [ ] Datendatenbox aktivieren
- [ ] Bankkonto für die selbstständige Tätigkeit eröffnen
- [ ] System zur Einnahmen-/Ausgabenerfassung einrichten
Jeden Monat:
- [ ] Vorauszahlung auf die Krankenversicherung (bis zum 8.)
- [ ] Vorauszahlung auf die Sozialversicherung (bis zum 20.)
- [ ] Einnahmen und Ausgaben erfassen
- [ ] Belege archivieren
Nach dem ersten Jahr:
- [ ] Steuererklärung (bis 4. 5.)
- [ ] Übersicht für ČSSZ (bis 4. 5.)
- [ ] Übersicht für Krankenkasse (bis 4. 5.)
- [ ] Versicherungsbeitrag nachzahlen (innerhalb von 8 Tagen nach der Übersicht)
- [ ] Vorauszahlungen gemäß tatsächlichem Einkommen anpassen
Fazit
Das erste Jahr als Selbstständiger ist anspruchsvoll, aber gut zu meistern — wenn Sie wissen, was auf Sie zukommt. Am wichtigsten ist es, die Registrierungspflichten zu Beginn nicht zu vernachlässigen, regelmäßig Vorauszahlungen zu leisten und laufend alle Einnahmen und Ausgaben zu erfassen.
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Dieser Artikel basiert auf offiziellen Informationen der Tschechischen Sozialversicherungsanstalt (cssz.cz), der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik (financnisprava.gov.cz), der Allgemeinen Krankenversicherung (vzp.cz) und des Ministeriums für Industrie und Handel (mpo.gov.cz). Die Angaben sind gültig ab Februar 2026.
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